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Niedersachsen

Förderung Operationeller Gruppen im Rahmen der Europäischen Innovationspartnerschaft „Produktivität und Nachhaltigkeit in der …

LandNiedersachsenZuschuss

Faktenmaschinell erzeugt · Datenstand 2026-06-10
Ebene
Land
Fördergeber
Niedersachsen
Bundesland
Niedersachsen
Instrument
Zuschuss
Branchen
Land- & Forstwirtschaft
Quelle
Förderdatenbank des Bundes
Fördergeber-Portal
www.nbank.de

Zweck

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Wenn Sie in Hamburg oder Niedersachsen eine Operationelle Gruppe einrichten oder im Rahmen einer Operationellen Gruppe innovative Projekte zur Weiterentwicklung der Land-, Ernährungs- und Forstwirtschaft sowie des Gartenbaus durchführen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Das Land Niedersachsen unterstützt Sie mit Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) bei der Einrichtung und Tätigkeit Operationeller Gruppen (OG) im Rahmen der Europäischen Innovationspartnerschaft (EIP) „Landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit“ in Niedersachsen und Hamburg.

Sie erhalten die Förderung für

die laufenden Ausgaben der Zusammenarbeit Ihrer OG und

Ausgaben für die Durchführung von Innovationsprojekten, die die Entwicklung neuer Erzeugnisse, Verfahren, Prozesse und Technologien in der Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft sowie im Gartenbau beinhalten.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe der Förderung beträgt

für die laufenden Ausgaben der OG bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben,

für die Durchführung von Innovationsprojekten bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für nicht gewerblich tätige Einrichtungen (wissenschaftliche Einrichtungen, Verbände, juristische Personen des öffentlichen Rechts mit Ausnahme von Gebietskörperschaften), Unternehmen der landwirtschaftlichen und gartenbaulichen Urproduktion sowie forstwirtschaftliche Unternehmen und land- und forstwirtschaftliche Berater und

bis zu 50 Prozent für kleine und mittlere Unternehmen außerhalb der landwirtschaftlichen und gartenbaulichen Urproduktion und der Forstwirtschaft und für gewerblich tätige Forschungseinrichtungen,

maximal jedoch EUR 500.000 je OG.

Das Antragsverfahren ist zweistufig. Reichen Sie bitte im Rahmen von Projektaufrufen innerhalb eines vorgegebenen Zeitraums zunächst Projektskizzen bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen ein. Wird Ihre Projektskizze positiv bewertet, könnnen Sie Ihren Antrag bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen stellen.

Voraussetzungen

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Antragsberechtigt sind Operationelle Gruppen (OG) oder ein Einzelmitglied einer Operationellen Gruppe als verantwortliche Koordinatorin oder verantwortlicher Koordinator mit Sitz oder Betriebsstätte in Niedersachsen oder Hamburg.

Mitglieder einer OG können natürliche und/oder juristische Personen des öffentlichen und/oder des privaten Rechts sein.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Operationelle Gruppen müssen die an Innovationsprozessen in der Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft und dem Gartenbau Beteiligten zusammenführen und im Rahmen eines konkreten Projekts praxisnahe Innovationen sowie den Transfer dieser in die Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft und den Gartenbau vorantreiben.
  • Eine OG muss aus mindestens 3 Mitgliedern bestehen, mindestens ein Mitglied der OG muss ein Unternehmen der Land- oder Forstwirtschaft, des Gartenbaus (Urproduktion) oder der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse sein und am Projekt aktiv mit einem eigenen Arbeitspaket beteiligt sein.
  • Als Mitglied der OG müssen Sie einen Kooperationsvertrag mit den anderen Mitgliedern der OG schließen.
  • Die OG muss ein Innovationsprojekt auf Grundlage eines mit einzureichenden Geschäftsplans durchführen.
  • Als Mitglied der OG müssen Sie über die erforderliche und notwendige Expertise zur Umsetzung des Projekts verfügen.
  • Sie müssen die Gesamtfinanzierung der OG sowie des von Ihnen durchgeführten Projekts sicherstellen.

Rechtsgrundlage (Auszug)

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Richtlinie

Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung für die Tätigkeiten Operationeller Gruppen im Rahmen der Europäischen Innovationspartnerschaft „Produktivität und Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft“ (EIP Agri) Niedersachsen und Hamburg ELER Förderung 2023–2027

Erl. d. ML v. 7.2.2023 – 304-60012/5 –

Vom 7. Februar 2023 (Nds. MBl. S. 283)

– VORIS 78000 –

[geändert durch Erl. d. ML v. 02.01.2024 – 304-60012/5 –

– VORIS 78000 –]

Bezug: a) Erl. v. 12.11.2021 (Nds. MBl. 2022 S. 60)

– VORIS 78000 –

b) RdErl. v. 02.05.2023 (Nds. MBl. S. 365)

– VORIS 64100 –

1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Die Länder Niedersachsen und Hamburg gewähren aus Mitteln der EU auf der Grundlage von Artikel 77 i.V.m. Artikel 127 der Verordnung (EU) 2021/2115 des Europäischen Parlaments u …

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FREMDER INHALTgeprüft einbettbar 2026-08-17
foerderdatenbank.de · abgerufen 2026-08-18
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Quellen
Förderdatenbank des Bundes (BMWK), CC BY 4.0 · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-18
Noch keine fachliche Abnahme — der Inhalt ist die extrahierte Quellenangabe, nicht eine geprüfte Auslegung.