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Niedersachsen

Förderung der Zukunftsfähigkeit niedersächsischer Regionen durch die Umsetzung kooperativer Entwicklungsvorhaben und Modellvorhaben …

LandNiedersachsenZuschuss

Faktenmaschinell erzeugt · Datenstand 2026-06-10
Ebene
Land
Fördergeber
Niedersachsen
Bundesland
Niedersachsen
Instrument
Zuschuss
Branchen
branchenoffen
Quelle
Förderdatenbank des Bundes
Fördergeber-Portal
www.nbank.de

Zweck

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Wenn Sie in einer anerkannten Zukunftsregion in Niedersachsen investive oder nichtinvestive Vorhaben umsetzen wollen, die in Einklang mit dem Zukunftskonzept dieser Region stehen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Das Land Niedersachsen unterstützt Sie mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) bei Vorhaben in anerkannten niedersächsischen Zukunftsregionen.

Sie erhalten die Förderung für investive und nichtinvestive kooperative Entwicklungs- und/oder Modellvorhaben in folgenden Handlungsfeldern:regionale Innovationsfähigkeit,

CO2-arme Gesellschaft und Kreislaufwirtschaft,

biologische Vielfalt und funktionierende Naturräume,

Wandel der Arbeitswelt, Chancengleichheit und gesellschaftliche Teilhabe,

Verbesserung von Gesundheitsversorgung und Pflege,

Kultur und Freizeit.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses aus EFRE- und ESF+-Mitteln beträgt normalerweise bis zu 40 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben im Programmgebiet „stärker entwickelte Region – SER“ und 60 Prozent im Programmgebiet „Übergangsregion – ÜR“ bei einer Laufzeit von grundsätzlich 36 Monaten.

Ihre zuwendungsfähigen Gesamtausgaben müssen EUR 100.000 je Projekt betragen, im Fall von Gutachten, vorbereitenden Machbarkeitsstudien und Konzepten EUR 25.000 je Vorhaben.

Richten Sie Ihren Antrag bitte über das Kundenportal an die Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank). Zuvor muss die Steuerungsgruppe der Zukunftsregion, in der Sie Ihr Vorhaben umsetzen möchten, Ihren Antrag prüfen.

Voraussetzungen

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Antragsberechtigt sind

  • kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Zweckverbände und kommunale Anstalten,
  • von Gebietskörperschaften mit der Wirtschafts- und/oder Beschäftigungsförderung betraute Organisationen ohne Gewinnerzielungsabsicht,
  • gemeinnützige Einrichtungen und Betriebe sowie nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtete juristische Personen,
  • Gesellschaften in mindestens mehrheitlich kommunalem Eigentum,
  • Kooperationsverbünde aus Wissenschaft, Gebietskörperschaften und/oder gewerblichen Unternehmen,
  • Stiftungen des öffentlichen Rechts, Kammern und Verbände,
  • Universitäten und Hochschulen in staatlicher Verantwortung sowie staatlich anerkannte Hochschulen nach dem Niedersächsischen Hochschulgesetz (NHG) und
  • außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und Forschungseinrichtungen. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
  • Sie müssen das zu fördernde Vorhaben in dem Programmgebiet (Regionenkategorie „Übergangsregion – ÜR“ oder „stärker entwickelte Region – SER“) durchführen, für das Sie die Förderung beantragen.
  • Wenn Sie die Föderung für ein Vorhaben beantragen, das mit Regionen anderer Bundesländer umgesetzt wird, oder für ein transnationales Vorhaben mit Regionen aus anderen EU -Mitgliedstaaten, muss Ihr Vorhaben zur Umsetzung des jeweiligen Zukunftskonzepts der Zukunftsregion in dem ausgewählten Handlungsfeld und zur Erreichung der Ziele dieses Programms beitragen.
  • Planen Sie ein grenzübergreifendes Vorhaben, muss ein Ort der Durchführung des Vorhabens in Niedersachsen liegen. Für außerhalb Niedersachsens durchgeführte Vorhaben(-teile) erhalten Sie nur dann eine Förderung, wenn sie der Umsetzung eines Zukunftskonzepts und den Zielen dieses Programms dienen.
  • Die Steuerungsgruppe der jeweiligen Zukunftsregion muss feststellen, dass für das zu fördernde Projekt keine Fachförderungen aus dem EFRE , dem ESF + oder dem ELER passend sind.
  • Bitte beachten Sie den Zweckbindungszeitraum für Infrastrukturen und produktive Investitionen von 5 Jahren.

Rechtsgrundlage (Auszug)

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Richtlinie

Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Zukunftsfähigkeit niedersächsischer Regionen durch die Umsetzung kooperativer Entwicklungsvorhaben und Modellvorhaben (Richtlinie „Zukunftsregionen in Niedersachsen“)

Erl. d. MB v. 3.8.2022 – 101-06025 –

– VORIS 64100 –

[zuletzt geändert durch Erl. d. MB v. 13.05.2024 – 101-06025 –

– VORIS 64100 –]

Bezug: a) RdErl. v. 15.12.2021 (Nds. MBl. S. 1909)

– VORIS 64100 –

b) Erl. v. 21.4.2022 (Nds. MBl. S. 679)

– VORIS 64100 –

1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Das Land gewährt nach Maßgabe dieser Richtlinien und der VV/VV-Gk zu § 44 LHO mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) Zuwendungen für investive und nichtinvestive Vorhaben der von der …

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FREMDER INHALTgeprüft einbettbar 2026-08-17
foerderdatenbank.de · abgerufen 2026-08-18
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Quellen
Förderdatenbank des Bundes (BMWK), CC BY 4.0 · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-18
Noch keine fachliche Abnahme — der Inhalt ist die extrahierte Quellenangabe, nicht eine geprüfte Auslegung.