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Niedersachsen

Förderung der Fließgewässerentwicklung (RL Fließgewässerentwicklung – FGE)

LandNiedersachsenZuschuss

Faktenmaschinell erzeugt · Datenstand 2026-06-10
Ebene
Land
Fördergeber
Niedersachsen
Bundesland
Niedersachsen
Instrument
Zuschuss
Branchen
branchenoffen
Quelle
Förderdatenbank des Bundes
Fördergeber-Portal
www.nbank.de

Zweck

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Wenn Sie sich mit geeigneten Maßnahmen für die Wiederherstellung oder den Erhalt der Fließgewässer in Niedersachsen einsetzen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Das Land Niedersachsen unterstützt Sie bei Vorhaben zur Verbesserung der Wasserqualität von Fließgewässern. Dies geschieht mit Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER).

Sie erhalten die Förderung für

naturnahe Umgestaltungen im Gewässer-, Böschungs- und Talauenbereich,

die Anlage von Gewässerentwicklungskorridoren, Gewässerrandstreifen sowie Schutzpflanzungen,

die Beseitigung und Umgestaltung ökologisch wirksamer Barrieren,

sonstige notwendigen Ausgaben, zum Beispiel für Planungen, Zweckforschungen, den notwendigen Grunderwerb oder Vorhaben zur Öffentlichkeitsarbeit und Fortbildung.

Auch für sogenannte kleine Vorhaben, die die Zielerreichung der EG-Wasserrahmenrichtlinie niederschwellig unterstützen, können Sie eine Förderung erhalten.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe Ihres Zuschusses beträgt bis zu 90 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben.

Für kleine Vorhaben beträgt Ihr Zuschuss maximal EUR 100.000.

Stellen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihrer Maßnahme beim Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN).

Bitte beachten Sie die im Internet bekanntgegebenen Antragsfristen.

Voraussetzungen

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Antragsberechtigt sind Gebietskörperschaften und Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie juristische Personen, die nicht gewerblich tätig sind und wasserwirtschaftliche oder sonstige diesbezüglich umweltrelevante Aufgaben wahrnehmen.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Sie müssen Ihr Vorhaben in Niedersachsen umsetzen.
  • Außerdem müssen Sie bei der Umsetzung Ihres Vorhabens die Anforderungen der Wasserwirtschaft, des Umweltschutzes sowie von Naturschutz und Landschaftspflege berücksichtigen.
  • Es darf sich bei Ihrem Vorhaben nicht um ein Vorhaben handeln, zu dem für Sie eine rechtliche Verpflichtung besteht.
  • Kommunen und Zusammenschlüsse von Kommunen sind von der Förderung kleiner Vorhaben ausgeschlossen.
  • Sie müssen die Zweckbindungsfristen von 25 Jahren für Grundstücke, Bauten und baulichen Anlagen beziehungsweise von 10 Jahren für technische Einrichtungen, Maschinen und Geräte beachten.

Rechtsgrundlage (Auszug)

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Richtlinie

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Fließgewässerentwicklung (RL Fließgewässerentwicklung – FGE)

RdErl. d. MU v. 17.5.2016

– Ref24-62629/050-0002 –

– VORIS 28200 –

[zuletzt geändert durch RdErl. d. MU v. 20.8.2021

– Ref24-62629/0050-0025 –

– VORIS 28200 –]

Bezug: RdErl. v. 3.7.2012 (Nds. MBl. S. 636), geändert durch

RdErl. v. 19.12.2014 (Nds. MBl. 2015 S. 6)

– VORIS 28200 –

1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Das Land Niedersachsen gewährt, ggf. unter finanzieller Beteiligung der EU, nach Maßgabe dieser Richtlinie und der VV/VV-Gk zu § 44 LHO sowie auf der Grundlage der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17.12.2013 über die Förderung der ländlichen Entwicklung durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds …

Noch nicht kuratiert

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  • Förderhöhe / Konditionen
  • Antragsweg
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FREMDER INHALTgeprüft einbettbar 2026-08-17
foerderdatenbank.de · abgerufen 2026-08-18
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Quellen
Förderdatenbank des Bundes (BMWK), CC BY 4.0 · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-18
Noch keine fachliche Abnahme — der Inhalt ist die extrahierte Quellenangabe, nicht eine geprüfte Auslegung.