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Niedersachsen

Förderung der Fließgewässerentwicklung (RL Fließgewässerentwicklung – FGE)

LandNiedersachsenZuschuss

Gebietskörperschaften, öffentliche Körperschaften und nicht gewerbliche Wasser- und Umweltträger in Niedersachsen erhalten einen Zuschuss, um Fließgewässer naturnah zu entwickeln.

Was gefördert wird

  • naturnahe Umgestaltung von Gewässer, Böschung und Talaue
  • Entwicklungskorridore, Randstreifen und Schutzpflanzungen
  • Abbau ökologisch wirksamer Barrieren
  • Planung, Grunderwerb, Öffentlichkeitsarbeit und Fortbildung
  • kleine Vorhaben für die Ziele der EG-Wasserrahmenrichtlinie
Beleg: Volltext

Häufige Fragen

Nein. Kommunen und ihre Zusammenschlüsse sind bei kleinen Vorhaben ausgeschlossen.

Beleg: Zusatzinfos

Was die Quelle nicht sagt

  • die aktuellen Antragsfristen

Dazu schätzen wir nichts. Fragen Sie im Erstgespräch oder bei der Ansprechstelle nach.

Förderdatenbank des Bundes (BMWE), CC BY-ND 4.0 · https://creativecommons.org/licenses/by-nd/4.0/ · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-18
Noch keine fachliche Abnahme — der Inhalt ist die extrahierte Quellenangabe, nicht eine geprüfte Auslegung.