Niedersachsen
Förderung der Fließgewässerentwicklung (RL Fließgewässerentwicklung – FGE)
LandNiedersachsenZuschuss
Gebietskörperschaften, öffentliche Körperschaften und nicht gewerbliche Wasser- und Umweltträger in Niedersachsen erhalten einen Zuschuss, um Fließgewässer naturnah zu entwickeln.
Was gefördert wird
- naturnahe Umgestaltung von Gewässer, Böschung und Talaue
- Entwicklungskorridore, Randstreifen und Schutzpflanzungen
- Abbau ökologisch wirksamer Barrieren
- Planung, Grunderwerb, Öffentlichkeitsarbeit und Fortbildung
- kleine Vorhaben für die Ziele der EG-Wasserrahmenrichtlinie
Häufige Fragen
Nein. Kommunen und ihre Zusammenschlüsse sind bei kleinen Vorhaben ausgeschlossen.
Beleg: ZusatzinfosWas die Quelle nicht sagt
- die aktuellen Antragsfristen
Dazu schätzen wir nichts. Fragen Sie im Erstgespräch oder bei der Ansprechstelle nach.