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Niedersachsen

Förderung von Vorhaben zur Gewässerschutzberatung

LandNiedersachsenZuschuss

Faktenmaschinell erzeugt · Datenstand 2026-06-10
Ebene
Land
Fördergeber
Niedersachsen
Bundesland
Niedersachsen
Instrument
Zuschuss
Branchen
branchenoffen
Quelle
Förderdatenbank des Bundes
Fördergeber-Portal
www.nbank.de

Zweck

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Wenn Sie Beratungsangebote für Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft sowie Gartenbauunternehmen zum Trinkwasserschutz oder zum Schutz von Grund- und Oberflächenwasser durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Das Land Niedersachsen und die Freie Hansestadt Bremen unterstützen Sie gemeinsam mit dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) bei der Durchführung von Informations- und Beratungsleistungen für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft oder des Produktionsgartenbaus. Inhalte der Beratungen sind der Trinkwasserschutz sowie der guten Zustand oder das Potenzial von Grundwasser- und Oberflächenwasserkörpern nach der EG-Wasserrahmenrichtlinie.

Sie erhalten die Förderung vor allem für

die Beratung der Land- und Forstwirtschaft sowie des Produktionsgartenbaus,

die Erstellung erforderlicher Beratungsgrundlagen wie Planungen und Konzepte,

die Untersuchung von Böden, Pflanzen und Gewässern, soweit dies als Voraussetzung und Begleitung von Beratung erforderlich ist,

Informationsleistungen im Gewässerschutz und Qualifizierungsleistungen für Bewirtschafter von Grundstücken und für Multiplikatoren,

unterstützende Öffentlichkeitsarbeit für Zwecke der Gewässerschutzberatung sowie

Modell- und Pilotprojekte zur Entwicklung, Demonstration und Erfolgsbewertung gewässerschonender Landbewirtschaftungssysteme oder Maßnahmen.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Wenn Sie Informations- und Beratungsleistungen in Trinkwassergewinnungsgebieten durchführen, müssen Ihre voraussichtlichen Ausgaben jährlich mindestens EUR 20.000 betragen.

Ihren Antrag stellen Sie bitte vor Beginn Ihrer Maßnahme beim Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN), Standort Oldenburg.

Voraussetzungen

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Antragsberechtigt sind Unternehmen der öffentlichen Wasserversorgung und deren Zusammenschlüsse sowie Körperschaften des öffentlichen Rechts, die für die Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie in Niedersachsen zuständig sind.

Die Förderung von Vorhaben zur Gewässerschutzberatung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Ihr Vorhaben müssen Sie in Trinkwassergewinnungsgebieten oder in Gebieten der jeweiligen Zielkulissen nach der EG-Wasserrahmenrichtlinie in Niedersachsen oder in der Freien Hansestadt Bremen durchführen.
  • In Trinkwassergewinnungsgebieten muss sich Ihr Vorhaben in ein Schutzkonzept einfügen.
  • Bei Vorhaben in Trinkwassergewinnungsgebieten müssen Sie für das hierdurch geschützte Trinkwasser die Trinkwassergewinnung betreiben.
  • Die Beratungsleistungen müssen durch Personen mit nachgewiesener Beratungskompetenz durchgeführt werden.
  • Modell- oder Pilotprojekte müssen zur Einführung und Verbreitung innovativer Landbewirtschaftungsverfahren zur Reduzierung diffuser Einträge aus der Land- und Forstwirtschaft sowie des Produktionsgartenbaus oder zur Entwicklung neuer Ansätze einer Erfolgsbewertung oder Verbesserung von Maßnahmen zum Gewässerschutz beitragen
  • Modell- und Pilotprojekte müssen geeignet sein, die Effektivität und/oder Effizienz der Gewässerschutzberatung landesweit zu verbessern.
  • Wenn Sie Modell- oder Pilotprojekte durchführen, dürfen noch keine vergleichbaren themenbezogenen Untersuchungsergebnisse vorliegen und keine vergleichbaren Projekte mit öffentlichen Mitteln gefördert werden.

Rechtsgrundlage (Auszug)

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Richtlinie

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Vorhaben zur Gewässerschutzberatung in Trinkwassergewinnungsgebieten und in Zielgebieten der EG-Wasserrahmenrichtlinie im Rahmen des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) (Gewässerschutzberatung Landbewirtschaftung)

Erl. d. MU v. 29.3.2016 – 23-62626/040 –

– VORIS 28200 –

[geändert durch Erl. d. MU v. 14.4.2021 – 23-62626/021 –

– VORIS 28200 –]

1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Das Land Niedersachsen und die Freie Hansestadt Bremen gewähren unter finanzieller Beteiligung der EU nach Maßgabe dieser Richtlinie, den VV/VV-Gk zu § 44 LHO sowie auf der Grundlage der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17.12.2013 über die Förderu …

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  • Antragsweg
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FREMDER INHALTgeprüft einbettbar 2026-08-17
foerderdatenbank.de · abgerufen 2026-08-18
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Quellen
Förderdatenbank des Bundes (BMWK), CC BY 4.0 · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-18
Noch keine fachliche Abnahme — der Inhalt ist die extrahierte Quellenangabe, nicht eine geprüfte Auslegung.