Niedersachsen
Förderung von Vorhaben zur Gewässerschutzberatung
LandNiedersachsenZuschuss
Wasserversorger und zuständige Körperschaften des öffentlichen Rechts in Niedersachsen und Bremen erhalten einen Zuschuss, wenn sie Land- und Forstwirte oder Gartenbaubetriebe zum Gewässerschutz beraten.
Was gefördert wird
- Beratung von Land- und Forstwirtschaft und Produktionsgartenbau
- Beratungsgrundlagen wie Planungen und Konzepte
- Untersuchungen von Böden, Pflanzen und Gewässern, soweit die Beratung sie braucht
- Information und Qualifizierung von Bewirtschaftern und Multiplikatoren
- begleitende Öffentlichkeitsarbeit
- Modell- und Pilotprojekte für gewässerschonende Bewirtschaftung
Häufige Fragen
Für Beratung in Trinkwassergewinnungsgebieten müssen die voraussichtlichen Ausgaben jährlich mindestens EUR 20.000 betragen.
Beleg: VolltextWas die Quelle nicht sagt
- bis wann Anträge möglich sind
- welche Unterlagen dem Antrag beiliegen müssen
Dazu schätzen wir nichts. Fragen Sie im Erstgespräch oder bei der Ansprechstelle nach.