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Niedersachsen

Förderung von Vorhaben zur Gewässerschutzberatung

LandNiedersachsenZuschuss

Wasserversorger und zuständige Körperschaften des öffentlichen Rechts in Niedersachsen und Bremen erhalten einen Zuschuss, wenn sie Land- und Forstwirte oder Gartenbaubetriebe zum Gewässerschutz beraten.

Was gefördert wird

  • Beratung von Land- und Forstwirtschaft und Produktionsgartenbau
  • Beratungsgrundlagen wie Planungen und Konzepte
  • Untersuchungen von Böden, Pflanzen und Gewässern, soweit die Beratung sie braucht
  • Information und Qualifizierung von Bewirtschaftern und Multiplikatoren
  • begleitende Öffentlichkeitsarbeit
  • Modell- und Pilotprojekte für gewässerschonende Bewirtschaftung
Beleg: Volltext

Häufige Fragen

Für Beratung in Trinkwassergewinnungsgebieten müssen die voraussichtlichen Ausgaben jährlich mindestens EUR 20.000 betragen.

Beleg: Volltext

Was die Quelle nicht sagt

  • bis wann Anträge möglich sind
  • welche Unterlagen dem Antrag beiliegen müssen

Dazu schätzen wir nichts. Fragen Sie im Erstgespräch oder bei der Ansprechstelle nach.

Förderdatenbank des Bundes (BMWE), CC BY-ND 4.0 · https://creativecommons.org/licenses/by-nd/4.0/ · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-18
Noch keine fachliche Abnahme — der Inhalt ist die extrahierte Quellenangabe, nicht eine geprüfte Auslegung.