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Niedersachsen

Inanspruchnahme von Forschungsinfrastruktur – Innovationsgutschein

LandNiedersachsenZuschuss

Niedersächsische KMU erhalten einen Innovationsgutschein, wenn sie für ein Entwicklungsprojekt mit technischem Risiko externe Forschungsinfrastruktur und Entwicklungsdienstleister nutzen.

Was gefördert wird

  • Nutzung von Großgeräten und Forschungsinstrumenten
  • E-Infrastrukturen wie Bibliotheken, Datenbanken, Rechnerverbünde oder virtuelle Forschungsumgebungen
  • Labor- und Messtechnik
  • Labor-, Funktions- oder Testmuster
  • Werkstoff- und Werkzeugstudien
  • technologische Entwicklungsdienstleistungen rund um die genutzte Infrastruktur
Beleg: Volltext

Häufige Fragen

Entwicklungsprojekte mit technischem Risiko und Innovationspotenzial, die über den eigenen Stand der Technik hinausgehen. Das Vorhaben muss in einem Stärkefeld der RIS3-Strategie liegen.

Beleg: Zusatzinfos

Was die Quelle nicht sagt

  • bis wann Anträge möglich sind
  • Antragsweg im Einzelnen und Unterlagen

Dazu schätzen wir nichts. Fragen Sie im Erstgespräch oder bei der Ansprechstelle nach.

DOKUMENT · PROGRAMM-STECKBRIEFZP-2026-0518PDF herunterladenIn neuem Tab öffnen ↗
Förderdatenbank des Bundes (BMWE), CC BY-ND 4.0 · https://creativecommons.org/licenses/by-nd/4.0/ · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-17
Noch keine fachliche Abnahme — der Inhalt ist die extrahierte Quellenangabe, nicht eine geprüfte Auslegung.