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Niedersachsen

Inanspruchnahme von Forschungsinfrastruktur – Innovationsgutschein

LandNiedersachsenZuschuss

Faktenmaschinell erzeugt · Datenstand 2026-06-10
Ebene
Land
Fördergeber
Niedersachsen
Bundesland
Niedersachsen
Instrument
Zuschuss
Branchen
branchenoffen
Quelle
Förderdatenbank des Bundes
Fördergeber-Portal
www.nbank.de

Zweck

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-17

Wenn Sie als KMU risikoreiche Entwicklungsprojekte bei externen Forschungs- und Entwicklungsdienstleistern umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Das Land Niedersachsen unterstützt Sie als Kleinstunternehmen, kleines und mittleres Unternehmen mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) durch einen Innovationsgutschein, wenn Sie Forschungsinfrastruktur außerhalb Ihres Unternehmens in Anspruch nehmen wollen.

Sie erhalten die Förderung für Leistungen externer Forschungs- und Entwicklungsdienstleister, um ein neues oder verbessertes vermarktbares Produkt, ein neues Produktionsverfahren oder eine entsprechende Dienstleistung zu entwickeln oder weiterzuentwickeln. Zu den Leistungen gehören zum Beispiel

die Nutzung von Großgeräten oder Instrumenten für Forschungszwecke,

die Nutzung von E-Infrastrukturen wie Bibliotheken, Datenbanken, vernetzten Rechnersystemen oder virtuellen Forschungsumgebungen,

die Bereitstellung von Labor- und Messtechnik,

Labor-, Funktions- oder Testmuster,

Werkstoff- oder Werkzeugstudien,

die mit der Nutzung der Forschungsinfrastruktur in Verbindung stehende technologische Entwicklungsdienstleistung und

die Nutzung sonstiger Einrichtungen für die wissenschaftliche Forschung mit Alleinstellungsmerkmale.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss in Form eines Innovationsgutscheins.

Die Höhe des Zuschusses beträgt in der Regionenkategorie „stärker entwickelte Region – SER“ bis zu 40 Prozent und in der Regionenkategorie „Übergangsregion – ÜR“ bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Die Förderung kann durch Landesmittel auf 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhöht werden, maximal jedoch EUR 30.000 je Innovationsgutschein.

Ihre zuwendungsfähigen Ausgaben müssen mindestens EUR 5.000 betragen.

Richten Sie Ihren Antrag bitte an die Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank).

Voraussetzungen

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-17

Antragsberechtigt sind Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU -Definition der EU der gewerblichen Wirtschaft.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Sie müssen eine niedersächsische Betriebsstätte haben.
  • Der Ort der Durchführung Ihres Projekts muss in dem jeweiligen Programmgebiet (Regionenkategorie „Übergangsregion – ÜR“ oder „stärker entwickelte Region – SER“) liegen, für das Sie die Förderung beantragen.
  • Sie müssen das Vorhabe in einem der Stärkefelder der RIS3-Strategie durchführen.
  • Bei Ihrem Vorhaben muss es sich um ein Entwicklungsprojekt mit technischem Entwicklungsrisiko und Innovationspotenzial handeln, bei dem ein neues oder verbessertes vermarktbares Produkt, Produktionsverfahren oder eine entsprechende Dienstleistung entwickelt oder weiterentwickelt werden soll, das oder die über den Stand der Technik Ihres Unternehmens hinausgeht.
  • Das Vorhaben, für das Sie die Forschungsinfrastruktur in Anspruch nehmen wollen, und der Lösungsweg müssen hinreichend konkretisiert sein und eine erfolgreiche Realisierung erwarten lassen.
  • Der von Ihnen beauftragte Forschungs- und Entwicklungsdienstleister (zum Beispiel Universitäten und Hochschulen oder privatwirtschaftliche Einrichtungen und Unternehmen, die im Hinblick auf das Vorhaben vergleichbare Forschungsinfrastruktur mit den damit verbundenen Entwicklungsdienstleistungen anbieten) muss über die notwendige technische Kompetenz verfügen und geeignet sein, das Vorhaben erfolgreich durchzuführen.
  • Sie müssen die Gesamtfinanzierung Ihres Vorhabens sicherstellen.

Rechtsgrundlage (Auszug)

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-17

Richtlinie

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Inanspruchnahme von Forschungsinfrastruktur – Innovationsgutschein

Erl. d. MW v. 4.10.2023 – 30-32870/27 –

– VORIS 77000–

[geändert durch Erl. d. MW v. 15.05.2024 – 30-32872-6000 –

– VORIS 77000 –]

Bezug: RdErl. d. MB v. 15.12.2021 (Nds. MBl. S. 1909)

– VORIS 64100 –

1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Das Land gewährt nach Maßgabe dieser Richtlinie und der VV zu § 44 LHO mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) sowie mit Mitteln des Landes Niedersachsen Zuwendungen für Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft zur Stärkung der Entwicklung und Innovation in Niedersachsen.

KMU werden durch die Zuwendung unterstützt, Forschungsinfrast …

Noch nicht kuratiert

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  • Förderhöhe / Konditionen
  • Antragsweg
Quellen
Förderdatenbank des Bundes (BMWK), CC BY 4.0 · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-17
Noch keine fachliche Abnahme — der Inhalt ist die extrahierte Quellenangabe, nicht eine geprüfte Auslegung.