Niedersachsen
Inanspruchnahme von Forschungsinfrastruktur – Innovationsgutschein
LandNiedersachsenZuschuss
Niedersächsische KMU erhalten einen Innovationsgutschein, wenn sie für ein Entwicklungsprojekt mit technischem Risiko externe Forschungsinfrastruktur und Entwicklungsdienstleister nutzen.
Was gefördert wird
- Nutzung von Großgeräten und Forschungsinstrumenten
- E-Infrastrukturen wie Bibliotheken, Datenbanken, Rechnerverbünde oder virtuelle Forschungsumgebungen
- Labor- und Messtechnik
- Labor-, Funktions- oder Testmuster
- Werkstoff- und Werkzeugstudien
- technologische Entwicklungsdienstleistungen rund um die genutzte Infrastruktur
Häufige Fragen
Entwicklungsprojekte mit technischem Risiko und Innovationspotenzial, die über den eigenen Stand der Technik hinausgehen. Das Vorhaben muss in einem Stärkefeld der RIS3-Strategie liegen.
Beleg: ZusatzinfosWas die Quelle nicht sagt
- bis wann Anträge möglich sind
- Antragsweg im Einzelnen und Unterlagen
Dazu schätzen wir nichts. Fragen Sie im Erstgespräch oder bei der Ansprechstelle nach.