Förderung der Radverkehrsinfrastruktur durch das Sonderprogramm Stadt und Land
LandNiedersachsenZuschuss
- Ebene
- Land
- Fördergeber
- Niedersachsen
- Bundesland
- Niedersachsen
- Instrument
- Zuschuss
- Branchen
- branchenoffen
- Quelle
- Förderdatenbank des Bundes
- Fördergeber-Portal
- www.nbank.de
Zweck
Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18
Wenn Sie das Radverkehrssystem in Ihrer Kommune ausbauen und verbessern wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Niedersachsen unterstützt Sie mit Mitteln des Bundes aus dem Sonderprogramm „Stadt und Land“ bei Investitionen in die kommunale Radverkehrsinfrastruktur. Sie erhalten die Förderung vorzugsweise für interkommunale Maßnahmen und hier besonders für Stadt-Umland-Verbindungen einschließlich Maßnahmen zur Bildung interkommunaler Radverkehrsnetze.
Sie bekommen die Förderung für
den Neu, Um- und Ausbau von straßenbegleitenden, vom Kfz-Verkehr möglichst getrennten Radwegen sowie Radfahrstreifen, eigenständigen Radwegen, Fahrradstraßen und Fahrradzonen, Radwegebrücken oder -unterführungen, von Knotenpunkten, die eine vollständig gesicherte Führung des Radverkehrs vorsehen und/oder Sichthindernisse konsequent beseitigen, und den Bau von Schutzinseln und/oder deutlich vorgezogenen Haltelinien,
den Neu-, Um- und Ausbau von Anlagen des ruhenden Verkehrs für Fahrräder und Lastenräder,
betriebliche Maßnahmen zur Optimierung des Verkehrsflusses für den Radverkehr,
die Erstellung von erforderlichen Radverkehrskonzepten durch Dritte, wenn dadurch mindestens eine investive Maßnahme umgesetzt und gefördert wird, sowie
im Rahmen der vom Bund anteilig für den Fußverkehr maximal vorgesehenen Finanzmittel begleitende Fußverkehrsmaßnahmen bei gemeinsam geplanten und gebauten Rad- und Fußverkehrsmaßnahmen normalerweise mit baulicher Trennung, wenn die Kosten für den Fußverkehr weniger als 50 Prozent der Kosten der Gesamtmaßnahme betragen und die Maßnahmen in einem inhaltlichen Verbund stehen.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss:Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 75 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben.
Als finanzschwache Kommunen können Sie bis zu 90 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten.
Sie erhalten maximal 10.000.000 EUR.
Der Zuschuss muss mindestens 10.000 EUR betragen.
Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an die Investitions- und Förderbank Niedersachsen. Sobald Sie die Bestätigung erhalten haben, dass Ihr Antrag eingegangen ist, können Sie mit dem Vorhaben beginnen.
Antragsweg
Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18
**Verfahrensablauf**
Die Finanzhilfen für die Jahre 2025 und 2026 sind bereits ausgeschöpft. Bitte berücksichtigen Sie dies bei der Antragstellung.
Rechtsgrundlage (Auszug)
Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18
Richtlinie
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Investitionen in die Radverkehrsinfrastruktur (Richtlinie Förderung von Radverkehrsinfrastruktur – Sonderprogramm Stadt und Land)
RdErl. d. MW v. 29.6.2021 – 40/30651/5000 –
– VORIS 92000 –
[geändert durch RdErl. d. MW v. 24.01.2024 – 40/30651/5000 –
– VORIS 92000 –
1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage
1.1 Das Land Niedersachsen gewährt nach Maßgabe dieser Richtlinie, der VV-Gk zu § 44 LHO und der Verwaltungsvereinbarung Sonderprogramm „Stadt und Land“ über die Gewährung von Finanzhilfen des Bundes an die Länder nach Artikel 104 b des Grundgesetzes und aufgrund des Haushaltsgesetzes 2020 für Investitionen in den Radverkehr durch das Sonderprogramm „Stadt und Land“ vom 5.11./22.12.2020, geändert durch den Nachtrag …
Zu diesen Punkten liegt noch keine geprüfte Angabe vor. Sie werden nicht geschätzt — maßgeblich ist bis dahin die Quelle des Fördergebers.
- Voraussetzungen
- Förderhöhe / Konditionen
- https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Niedersachsen/radverkehrsinfrastruktur.htmlprimary · Förderdatenbank des Bundes — Detailseite (Diff-Crawling)
- https://www.nbank.desecondary · Fördergeber-Portal: NBank