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Niedersachsen

Förderung der Radverkehrsinfrastruktur durch das Sonderprogramm Stadt und Land

LandNiedersachsenZuschuss

Niedersächsische Kommunen erhalten aus dem Bundes-Sonderprogramm „Stadt und Land“ einen Zuschuss für Radwege, Fahrradabstellanlagen und andere Radverkehrsinfrastruktur.

Was gefördert wird

  • Radwege, Radfahrstreifen, Fahrradstraßen und Fahrradzonen, Brücken und Unterführungen
  • sichere Knotenpunkte, Schutzinseln und vorgezogene Haltelinien
  • Abstellanlagen für Fahrräder und Lastenräder
  • betriebliche Maßnahmen für einen besseren Radverkehrsfluss
  • Radverkehrskonzepte durch Dritte, wenn daraus eine geförderte Investition folgt
  • begleitende Fußverkehrsmaßnahmen, wenn sie weniger als 50 Prozent der Gesamtkosten ausmachen
Beleg: Volltext

Häufige Fragen

Die Förderdatenbank weist darauf hin, dass die Finanzhilfen für 2025 und 2026 schon ausgeschöpft sind. Das sollten Sie bei der Antragstellung einplanen.

Beleg: Zusatzinfos

Was die Quelle nicht sagt

  • wann wieder Mittel zur Verfügung stehen
  • wann eine Kommune als finanzschwach gilt

Dazu schätzen wir nichts. Fragen Sie im Erstgespräch oder bei der Ansprechstelle nach.

Förderdatenbank des Bundes (BMWE), CC BY-ND 4.0 · https://creativecommons.org/licenses/by-nd/4.0/ · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-18
Noch keine fachliche Abnahme — der Inhalt ist die extrahierte Quellenangabe, nicht eine geprüfte Auslegung.