Niedersachsen
Förderung der Radverkehrsinfrastruktur durch das Sonderprogramm Stadt und Land
LandNiedersachsenZuschuss
Niedersächsische Kommunen erhalten aus dem Bundes-Sonderprogramm „Stadt und Land“ einen Zuschuss für Radwege, Fahrradabstellanlagen und andere Radverkehrsinfrastruktur.
Was gefördert wird
- Radwege, Radfahrstreifen, Fahrradstraßen und Fahrradzonen, Brücken und Unterführungen
- sichere Knotenpunkte, Schutzinseln und vorgezogene Haltelinien
- Abstellanlagen für Fahrräder und Lastenräder
- betriebliche Maßnahmen für einen besseren Radverkehrsfluss
- Radverkehrskonzepte durch Dritte, wenn daraus eine geförderte Investition folgt
- begleitende Fußverkehrsmaßnahmen, wenn sie weniger als 50 Prozent der Gesamtkosten ausmachen
Häufige Fragen
Die Förderdatenbank weist darauf hin, dass die Finanzhilfen für 2025 und 2026 schon ausgeschöpft sind. Das sollten Sie bei der Antragstellung einplanen.
Beleg: ZusatzinfosWas die Quelle nicht sagt
- wann wieder Mittel zur Verfügung stehen
- wann eine Kommune als finanzschwach gilt
Dazu schätzen wir nichts. Fragen Sie im Erstgespräch oder bei der Ansprechstelle nach.