Niedersachsen
Förderung der Errichtung und des Ausbaus von Technologie- und Gründerzentren (RL GRW-TGZ)
LandNiedersachsenZuschuss
Vor allem Kommunen und gemeinnützige Träger erhalten in Niedersachsen einen GRW-Zuschuss, um Technologie- und Gründerzentren zu errichten oder auszubauen.
Was gefördert wird
- Planung, Bau und Baunebenkosten
- Lieferungen und Leistungen, etwa die Erstausstattung
- Gebäude, Anlagen, Maschinen und andere Sachanlagen
- Modernisierung nach den Vorgaben des GRW-Koordinierungsrahmens
Häufige Fragen
Im niedersächsischen Landesgebiet nach Anhang 6 des GRW-Koordinierungsrahmens.
Beleg: ZusatzinfosWas die Quelle nicht sagt
- unter welchen Voraussetzungen bis zu 90 Prozent möglich sind
- bis wann Anträge möglich sind
Dazu schätzen wir nichts. Fragen Sie im Erstgespräch oder bei der Ansprechstelle nach.