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Niedersachsen

Förderung von wirtschaftsnahen Infrastrukturmaßnahmen und weiteren Maßnahmen zur Stärkung der regionalen Wirtschaftsstruktur ( GRW -Gebiete)

LandNiedersachsenZuschuss

Faktenmaschinell erzeugt · Datenstand 2026-06-10
Ebene
Land
Fördergeber
Niedersachsen
Bundesland
Niedersachsen
Instrument
Zuschuss
Branchen
branchenoffen
Quelle
Förderdatenbank des Bundes
Fördergeber-Portal
www.nbank.de

Zweck

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-17

Wenn Sie Maßnahmen planen, mit denen die Wirtschaftskraft strukturschwacher Regionen gestärkt wird, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Das Land Niedersachsen unterstützt Sie mit Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) bei der Durchführung von Maßnahmen im Bereich der hochwertigen wirtschaftsnahen Infrastruktur sowie bei sonstigen Vorhaben zur Begleitung von regionalen Strukturwandelprozessen.

Sie erhalten die Förderung für folgende Vorhaben in der ausgewiesenen GRW-Fördergebietskulisse:Erschließung, Ausbau und Revitalisierung von Industrie- und Gewerbegebieten,

Anbindung von Gewerbebetrieben,

Planungs- und Beratungsleistungen,

integrierte regionale Entwicklungskonzepte,

Regionalmanagement,

Kooperationsnetzwerke.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt für

Erschließung, Ausbau und Revitalisierung von Industrie- und Gewerbegebieten sowie Anbindung von Gewerbebetrieben bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, unter bestimmten Voraussetzungen auch 90 Prozent,

Planungs- und Beratungsleistungen sowie integrierte regionale Entwicklungskonzepte bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, bei integrierten regionalen Entwicklungskonzepten maximal EUR 100.000,

Regionalmanagement-Vorhaben bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für grundsätzlich 3 Jahre mit jährlich bis zu EUR 200.000, beinhaltet das Regionalmanagement eine interregionale Kooperation jährlich bis zu EUR 250.000,

Kooperationsnetzwerke insgesamt bis zu EUR 200.000 je Netzwerkpartnerin und -partner für eine Anlaufphase von maximal 3 Jahren.

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens über das Kundenportal an die Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank).

Voraussetzungen

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-17

Antragsberechtigt sind vorzugsweise Gemeinden und Gemeindeverbände als Träger von Infrastrukturmaßnahmen, außerdem juristische Personen, die steuerbegünstigte Zwecke verfolgen, sowie juristische Personen, die nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Beachten Sie bitte, dass die Förderung nur in ausgewiesenen GRW -Fördergebieten erfolgt.
  • Sie müssen den Bedarf zur Entwicklung hochwertiger Industrie- und Gewerbeflächen Absichtserklärungen („ Letters of Intent “) von Unternehmen (Ansiedlung oder Erweiterung) belegen.
  • Als Betreiberin oder Betreiber sowie Träger dürfen Sie weder rechtlich noch wirtschaftlich noch personell mit Nutzerinnen und Nutzern verflochten sein.
  • Als Träger der geförderten Infrastrukurvorhaben müssen Sie für den gesamten Zeitraum der Durchführung des Vorhaben sowie für die Zweckbindungsdauer über die benötigten Grundstücks- oder Gebäudeflächen verfügungsberechtigt sein.
  • Übersteigt das Bruttoinvestitionsvolumen Ihres Vorhabens EUR 10 Millionen, müssen Sie eine Kosten-Nutzen-Analyse vorlegen.
  • Sie müssen die Gesamtfinanzierung des Projekts sicherstellen.
  • Wenn Sie Ihren Antrag stellen, müssen Sie bestimmte Qualitätskriterien nach dem entsprechenden Scoring-Modell zur Ermittlung der Förderwürdigkeit eines Projekts nachweisen.

Rechtsgrundlage (Auszug)

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-17

Richtlinie

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von wirtschaftsnahen Infrastrukturmaßnahmen und weiteren Maßnahmen zur Stärkung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW-Gebiete)

Erl. d. MW v. 26.6.2023 – 35-32329/HWI-GRW –

– VORIS 77000 –

[zuletzt geändert durch Erl. d. MW v. 19.04.2024 – 35-32329/HWI-GRW –

– VORIS 77000 –]

1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Das Land gewährt nach Maßgabe dieser Richtlinie und der VV/VV-Gk zu § 44 LHO mit Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) Zuwendungen für die Förderung hochwertiger wirtschaftsnaher Infrastrukturmaßnahmen sowie für sonstige Vorhaben zur Flankierung von regionalen Strukturwandelprozessen.

Zielrichtung der Förderung ist es, die wirtschaftlichen Entwicklungspot …

Noch nicht kuratiert

Zu diesen Punkten liegt noch keine geprüfte Angabe vor. Sie werden nicht geschätzt — maßgeblich ist bis dahin die Quelle des Fördergebers.

  • Förderhöhe / Konditionen
  • Antragsweg
Quellen
Förderdatenbank des Bundes (BMWK), CC BY 4.0 · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-17
Noch keine fachliche Abnahme — der Inhalt ist die extrahierte Quellenangabe, nicht eine geprüfte Auslegung.