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Nordrhein-Westfalen

Beteiligungskapital für kleine und mittlere Unternehmen

LandNordrhein-WestfalenBeteiligung

Faktenmaschinell erzeugt · Datenstand 2026-06-10
Ebene
Land
Fördergeber
Nordrhein-Westfalen
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Instrument
Beteiligung
Branchen
branchenoffen
Quelle
Förderdatenbank des Bundes
Fördergeber-Portal
www.nrwbank.de

Zweck

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Wenn Sie unternehmerische Investitionen oder Unternehmensübernahmen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Beteiligung erhalten.

Die Kapitalbeteiligungsgesellschaft NRW (KBG) unterstützt Sie durch die Übernahme von Beteiligungen für Investitionen und investitionsabhängige Betriebsmittel.

Die Förderung erhalten Sie für folgende Vorhaben:Existenzgründungen,

Gründungs- und Festigungskosten für junge Unternehmen, die maximal 2 Jahre alt sind,

Betriebsübernahmen sowie

Zukunftsinvestitionen von etablierten Unternehmen, die mindestens 2 Jahre alt sind.

Sie erhalten die Förderung als stille Beteiligung.

Die Höhe der Beteiligung beträgt zwischen EUR 50.000 und EUR 1,5 Millionen.

Die Laufzeit beträgt 7 bis 10 Jahre.

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn des Projekts an die Kapitalbeteiligungsgesellschaft NRW (KBG).

Voraussetzungen

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Antragsberechtigt sind Existenzgründerinnen und Existenzgründer, Erwerberinnen und Erwerber von Unternehmen und wachstumsorientierte Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft gemäß KMU -Definition der EU .

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Ihr Unternehmenssitz muss in Nordrhein-Westfalen liegen.
  • Sie müssen über eine angemessen Eigenmittelausstattung verfügen.
  • Sie müssen eine ausreichende Qualifikation sowie ein tragfähiges, zukunftssicheres Konzept und nachhaltige Marktchancen für Ihr Unternehmen und dessen Produkte vorweisen können.
  • Als Gesellschafterin und Gesellschafter müssen Sie als Sicherheit eine persönliche (Teil-)Garantie übernehmen.

Rechtsgrundlage (Auszug)

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Richtlinie

Richtlinien für die Übernahme von Beteiligungsgarantien

[Fassung vom 1. Januar 2023]

1. Allgemeines

1.1 Die Bürgschaftsbank übernimmt Garantien für beschränkt haftende Beteiligungen von privaten Kapitalbeteiligungsgesell schaften – nachstehend KBG genannt – an kleinen und mittleren Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und des Gartenbaus in Nordrhein-Westfalen – nachstehend Beteiligungsnehmer genannt – nach Maßgabe dieser Richtlinien, wenn die Beteiligung ohne die Garantie nicht zustande käme.

Die Garantien werden durch die Bundesrepublik Deutschland und das Land Nordrhein-Westfalen teilweise rückgarantiert und nur nach Maßgabe der Regelungen der Rückgarantieerklärungen des Bundes und des Landes sowie unter Beachtung der beihilferechtlichen Vorgaben der Europäischen Union …

Noch nicht kuratiert

Zu diesen Punkten liegt noch keine geprüfte Angabe vor. Sie werden nicht geschätzt — maßgeblich ist bis dahin die Quelle des Fördergebers.

  • Förderhöhe / Konditionen
  • Antragsweg
DOKUMENT · PROGRAMM-STECKBRIEFZP-2026-0869PDF herunterladenIn neuem Tab öffnen ↗
FREMDER INHALTgeprüft einbettbar 2026-08-17
foerderdatenbank.de · abgerufen 2026-08-18
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Quellen
Förderdatenbank des Bundes (BMWK), CC BY 4.0 · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-18
Noch keine fachliche Abnahme — der Inhalt ist die extrahierte Quellenangabe, nicht eine geprüfte Auslegung.