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Nordrhein-Westfalen

Beteiligungskapital – Sonderprogramm IHK -Unternehmen

LandNordrhein-WestfalenBeteiligung

Faktenmaschinell erzeugt · Datenstand 2026-06-10
Ebene
Land
Fördergeber
Nordrhein-Westfalen
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Instrument
Beteiligung
Branchen
branchenoffen
Quelle
Förderdatenbank des Bundes
Fördergeber-Portal
www.nrwbank.de

Zweck

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Wenn Sie als IHK-Unternehmen Ihr Unternehmen für die Zukunft gut aufstellen wollen oder wenn Sie Ihre Nachfolge planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Beteiligung erhalten.

Die Kapitalbeteiligungsgesellschaft NRW (KBG) unterstützt Ihr gewerbliches Unternehmen aus Handel, Dienstleistung oder Industrie, wenn Sie dieses zukunftsfähig machen oder die Nachfolge regeln möchten.

Die Förderung erhalten Sie für

Zukunftsinvestitionen inklusive Betriebsmittel, zum Beispiel für Modernisierung/Digitalisierung von Prozessen, Entwicklung von Produktinnovationen, Steigerung von Ressourceneffizienz und Umsetzung gesetzlicher Vorgaben,

den Kaufpreis bei Unternehmensübernahmen, Auszahlungen bei Neuregelungen des Gesellschafterkreises sowie zusätzlichen Finanzbedarf im Rahmen des Vorhabens.

Sie erhalten die Förderung als stille Beteiligung.

Die Höhe der Beteiligung beträgt in Abhängigkeit vom vorhandenen Eigenkapital Ihres Betriebes EUR 25.000 bis EUR 200.000. Eine höhere Beteiligung kann mit der KBG besprochen werden.

Die Laufzeit beträgt 10 Jahre. Die Rückzahlung erfolgt ab dem 6. Jahr in 5 gleich hohen Jahresraten.

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn des Projekts über die zuständige Industrie- und Handelskammer an die Kapitalbeteiligungsgesellschaft NRW (KBG).

Voraussetzungen

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere IHK -Unternehmen gemäß KMU -Definition der EU mit Sitz oder Betriebsstätte in Nordrhein-Westfalen.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Sie müssen eine ausreichende Qualifikation sowie ein tragfähiges, zukunftssicheres Konzept und nachhaltige Marktchancen für Ihr Unternehmen und dessen Produkte vorweisen können.
  • Sie müssen wirtschaftliches Eigenkapital in folgender Höhe vorweisen:
  • bis EUR 25.000 für eine KBG-Beteiligung von EUR 25.000,
  • bis EUR 50.000 für eine KBG-Beteiligung von EUR 50.000,
  • bis EUR 75.000 für eine KBG-Beteiligung von EUR 75.000,
  • bis EUR 100.000 für eine KBG-Beteiligung von EUR 100.000,
  • bis EUR 125.000 für eine KBG-Beteiligung von EUR 125.000,
  • bis EUR 150.000 für eine KBG-Beteiligung von EUR 150.000,
  • bis EUR 175.000 für eine KBG-Beteiligung von EUR 175.000,
  • bis EUR 200.000 für eine KBG-Beteiligung von EUR 200.000.

Rechtsgrundlage (Auszug)

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Richtlinie

Richtlinien für die Übernahme von Beteiligungsgarantien

[Fassung vom 1. Januar 2023]

1. Allgemeines

1.1 Die Bürgschaftsbank übernimmt Garantien für beschränkt haftende Beteiligungen von privaten Kapitalbeteiligungsgesell schaften – nachstehend KBG genannt – an kleinen und mittleren Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und des Gartenbaus in Nordrhein-Westfalen – nachstehend Beteiligungsnehmer genannt – nach Maßgabe dieser Richtlinien, wenn die Beteiligung ohne die Garantie nicht zustande käme.

Die Garantien werden durch die Bundesrepublik Deutschland und das Land Nordrhein-Westfalen teilweise rückgarantiert und nur nach Maßgabe der Regelungen der Rückgarantieerklärungen des Bundes und des Landes sowie unter Beachtung der beihilferechtlichen Vorgaben der Europäischen Union …

Noch nicht kuratiert

Zu diesen Punkten liegt noch keine geprüfte Angabe vor. Sie werden nicht geschätzt — maßgeblich ist bis dahin die Quelle des Fördergebers.

  • Förderhöhe / Konditionen
  • Antragsweg
DOKUMENT · PROGRAMM-STECKBRIEFZP-2026-0871PDF herunterladenIn neuem Tab öffnen ↗
FREMDER INHALTgeprüft einbettbar 2026-08-17
foerderdatenbank.de · abgerufen 2026-08-18
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Quellen
Förderdatenbank des Bundes (BMWK), CC BY 4.0 · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-18
Noch keine fachliche Abnahme — der Inhalt ist die extrahierte Quellenangabe, nicht eine geprüfte Auslegung.