Bürgschaften der Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen – ExpressBürgschaft
LandNordrhein-WestfalenBürgschaft
- Ebene
- Land
- Fördergeber
- Nordrhein-Westfalen
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Instrument
- Bürgschaft
- Branchen
- branchenoffen
- Quelle
- Förderdatenbank des Bundes
- Fördergeber-Portal
- www.nrwbank.de
Zweck
Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18
Wenn Sie unternehmerische Vorhaben finanzieren wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen sehr schnell eine Bürgschaft erhalten.
Die Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie in einem Schnellverfahren durch Übernahme von Bürgschaften zur Besicherung von Krediten.
Die Förderung erhalten Sie für
Investitionen in Geschäfts- und Betriebserweiterungen sowie Betriebsverlagerungen und
Betriebsmittel- und Avalrahmenfinanzierungen.
Sie erhalten die Förderung durch Übernahme einer Ausfallbürgschaft.
Der Umfang der Bürgschaft beträgt bis zu 80 Prozent des Kreditbetrags, maximal jedoch EUR 250.000.
Die Finanzierung läuft maximal 10 Jahre, bei Immobilienfinanzierungen maximal 23 Jahre.
Ihren Antrag richten Sie über ein Kreditinstitut Ihrer Wahl (Hausbank) an die Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen GmbH. Die Antragstellung bei der Bürgschaftsbank erfolgt online.
Die Entscheidung über die Bürgschaft fällt normalerweise innerhalb von 5 Arbeitstagen.
Voraussetzungen
Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18
Antragsberechtigt sind
- kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU -Definition der EU ,
- Existenzgründerinnen und Existenzgründer sowie
- Angehörige der Freien Berufe in Nordrhein-Westfalen, die seit mindestens 3 Jahren bestehen oder tätig sind.
Die ExpressBürgschaft ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Pfändungen, Leistungsstörungen oder Überziehungen sowie sonstige Negativmerkmale dürfen nicht vorliegen.
- Ihr Jahresabschluss muss ein operativ positives Ergebnis ausweisen.
- Sie müssen die Kapitaldienstfähigkeit nach Bewältigung der Krise sicherstellen können. Von der Förderung ausgeschlossen sind Sanierungsvorhaben.
Rechtsgrundlage (Auszug)
Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18
Richtlinie
Allgemeine Bürgschaftsbestimmungen Kredit (ABB-Kredit)
Einheitliche ABB-Kredit der deutschen Bürgschaftsbanken
(Stand 1. Oktober 2023)
Allgemeine Regelungen
1. Zweckbestimmung und Art der Bürgschaft
(1) Die Bürgschaftsbanken sind Selbsthilfeeinrichtungen der Wirtschaft zum Zwecke der Mittelstandsförderung. Durch ihre zeitlich begrenzten Bürgschaften für Unternehmen oder Existenzgründer (nachfolgend auch „Kreditnehmer“, Kreditnehmereinheit bzw. Gruppe verbundener Kunden oder „Antragsteller“ genannt) können fehlende oder nicht ausreichende Kreditsicherheiten ersetzt bzw. ergänzt werden. Für die Bürgschaften gelten – soweit in der Bürgschaftserklärung nichts anderes vorgesehen ist – die folgenden Allgemeinen Bürgschaftsbestimmungen Kredit (ABB-Kredit).
(2) Bei den von der Bür …
Zu diesen Punkten liegt noch keine geprüfte Angabe vor. Sie werden nicht geschätzt — maßgeblich ist bis dahin die Quelle des Fördergebers.
- Förderhöhe / Konditionen
- Antragsweg
- https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/NRW/buergschaft-express-nrw.htmlprimary · Förderdatenbank des Bundes — Detailseite (Diff-Crawling)
- https://www.nrwbank.desecondary · Fördergeber-Portal: NRW.BANK