Bürgschaften der Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen – Bürgschaft ohne Bank
LandNordrhein-WestfalenBürgschaft
- Ebene
- Land
- Fördergeber
- Nordrhein-Westfalen
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Instrument
- Bürgschaft
- Branchen
- branchenoffen
- Quelle
- Förderdatenbank des Bundes
- Fördergeber-Portal
- www.nrwbank.de
Zweck
Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18
Wenn Sie unternehmerische Investitionen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Bürgschaft ohne den Weg über Ihre Hausbank erhalten.
Mit ihrem Angebot „Bürgschaft ohne Bank“ unterstützt die Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen Sie durch Bürgschaften. Sie erhalten die Bürgschaft, bevor Sie mit Ihrer Hausbank verhandeln.
Die Förderung erhalten Sie für folgende Finanzierungsvorhaben:Existenzgründungen,
Investitionen in Geschäfts- und Betriebserweiterungen sowie Betriebsverlagerungen,
Gewährleistungen und Betriebsmittel.
Sie erhalten die Förderung durch Übernahme einer Ausfallbürgschaft.
Der Umfang der Bürgschaft beträgt bis zu 80 Prozent des Kreditbetrags, maximal jedoch EUR 250.000.
Die Laufzeit beträgt maximal 15 Jahre. Bei Programmkrediten der öffentlichen Hand und gewerblichen Baufinanzierungen können Sie auch eine längere Laufzeit in Anspruch nehmen.
Ihren Antrag stellen Sie vor Beginn der Maßnahme direkt bei der Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen GmbH.
Voraussetzungen
Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18
Antragsberechtigt sind
- kleine und mittlere Unternehmen einschließlich Betriebe des Gartenbaus gemäß KMU -Definition der EU sowie
- Existenzgründerinnen und Existenzgründer und
- Angehörige der Freien Berufe. Die Bürgschaft ohne Bank ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Sie müssen ordentliche wirtschaftliche Verhältnisse nachweisen.
- Ihr Vorhaben muss positive Zukunftsperspektiven aufweisen. Von der Förderung ausgeschlossen sind Sanierungskredite.
Rechtsgrundlage (Auszug)
Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18
Richtlinie
Allgemeine Bürgschaftsbestimmungen Kredit (ABB-Kredit)
Einheitliche ABB-Kredit der deutschen Bürgschaftsbanken
(Stand 1. Oktober 2023)
Allgemeine Regelungen
1. Zweckbestimmung und Art der Bürgschaft
(1) Die Bürgschaftsbanken sind Selbsthilfeeinrichtungen der Wirtschaft zum Zwecke der Mittelstandsförderung. Durch ihre zeitlich begrenzten Bürgschaften für Unternehmen oder Existenzgründer (nachfolgend auch „Kreditnehmer“, Kreditnehmereinheit bzw. Gruppe verbundener Kunden oder „Antragsteller“ genannt) können fehlende oder nicht ausreichende Kreditsicherheiten ersetzt bzw. ergänzt werden. Für die Bürgschaften gelten – soweit in der Bürgschaftserklärung nichts anderes vorgesehen ist – die folgenden Allgemeinen Bürgschaftsbestimmungen Kredit (ABB-Kredit).
(2) Bei den von der Bür …
Zu diesen Punkten liegt noch keine geprüfte Angabe vor. Sie werden nicht geschätzt — maßgeblich ist bis dahin die Quelle des Fördergebers.
- Förderhöhe / Konditionen
- Antragsweg
- https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/NRW/buergschaft-ohne-bank-nrw.htmlprimary · Förderdatenbank des Bundes — Detailseite (Diff-Crawling)
- https://www.nrwbank.desecondary · Fördergeber-Portal: NRW.BANK