Übernahme von Beteiligungsgarantien
LandNordrhein-WestfalenBürgschaft
- Ebene
- Land
- Fördergeber
- Nordrhein-Westfalen
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Instrument
- Bürgschaft
- Branchen
- branchenoffen
- Quelle
- Förderdatenbank des Bundes
- Fördergeber-Portal
- www.nrwbank.de
Zweck
Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18
Kurztext Wenn sich die Kapitalbeteiligungsgesellschaft NRW GmbH (KBG) an Ihrem Unternehmen beteiligt, kann die Bürgschaftsbank-Nordrhein-Westfalen unter bestimmten Voraussetzungen eine Garantie übernehmen. Volltext Die Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen übernimmt Garantien für beschränkt haftende Beteiligungen der Kapitalbeteiligungsgesellschaft NRW GmbH (KBG) an kleinen und mittleren Unternehmen. Beteiligungen werden übernommen für Existenzgründungen, Betriebsübernahmen, Betriebserweiterungen, -verlagerungen, Rationalisierungen, Wachstumsinvestitionen in Gebäude, Maschinen, Markterschließung sowie Kooperationen. Die Garantie wird bis zu einer Höhe von 70 Prozent der Beteiligungssumme gewährt. Die garantierte Beteiligung kann bis zu EUR 1,5 Millionen betragen. Ihren Antrag stellen Sie bei der Kapitalbeteiligungsgesellschaft NRW GmbH (KBG). Diese leitet den Antrag weiter an die Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen GmbH.
Förderart:
Garantie
Förderbereich:
Existenzgründung & -festigung, Unternehmensfinanzierung
Fördergebiet:
Nordrhein-Westfalen
Förderberechtigte:
Unternehmen, Existenzgründer/in
Ansprechpunkt:
Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen GmbH
Hellersbergstraße 18
41460 Neuss
Tel: 02131 5107200
Fax: 02131 5107333
info@bb-nrw.de
Bürgschaftsbank NRW GmbH
Weiterführende Links:
(Garantierte) Stille Beteiligung
Voraussetzungen
Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen ( KMU ) der gewerblichen Wirtschaft, des Garten- und Landschaftsbaus, Existenzgründerinnen und Existenzgründer sowie Angehörige der Freien Berufe in Nordrhein-Westfalen.
Die Übernahme von Beteiligungsgarantien ist an die folgenden Bedingungen geknüpft:
Der Höchstbetrag der Beteiligung liegt bei EUR 1,5 Millionen und soll das vorhandene Eigenkapital der Beteiligungsnehmerin oder des Beteiligungsnehmers nicht übersteigen.
Die Laufzeit der garantierten Beteiligung sollte normalerweise 7 bis 10 Jahre betragen.
Für eine Sanierung der Finanzverhältnisse gibt es keine Beteiligungen.
Rechtsgrundlage (Auszug)
Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18
Richtlinie Richtlinien für die Übernahme von Beteiligungsgarantien [Fassung vom 1. Januar 2023] 1. Allgemeines 1.1 Die Bürgschaftsbank übernimmt Garantien für beschränkt haftende Beteiligungen von privaten Kapitalbeteiligungsgesell schaften – nachstehend KBG genannt – an kleinen und mittleren Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und des Gartenbaus in Nordrhein-Westfalen – nachstehend Beteiligungsnehmer genannt – nach Maßgabe dieser Richtlinien, wenn die Beteiligung ohne die Garantie nicht zustande käme. Die Garantien werden durch die Bundesrepublik Deutschland und das Land Nordrhein-Westfalen teilweise rückgarantiert und nur nach Maßgabe der Regelungen der Rückgarantieerklärungen des Bundes und des Landes sowie unter Beachtung der beihilferechtlichen Vorgaben der Europäischen Union über …
Zu diesen Punkten liegt noch keine geprüfte Angabe vor. Sie werden nicht geschätzt — maßgeblich ist bis dahin die Quelle des Fördergebers.
- Förderhöhe / Konditionen
- Antragsweg
- https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/NRW/buergschaft_nrw-beteiligung.htmlprimary · Förderdatenbank des Bundes — Detailseite (Diff-Crawling)
- https://www.nrwbank.desecondary · Fördergeber-Portal: NRW.BANK