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Nordrhein-Westfalen

Übernahme von Beteiligungsgarantien

LandNordrhein-WestfalenBürgschaft

Faktenmaschinell erzeugt · Datenstand 2026-06-10
Ebene
Land
Fördergeber
Nordrhein-Westfalen
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Instrument
Bürgschaft
Branchen
branchenoffen
Quelle
Förderdatenbank des Bundes
Fördergeber-Portal
www.nrwbank.de

Zweck

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Kurztext Wenn sich die Kapitalbeteiligungsgesellschaft NRW GmbH (KBG) an Ihrem Unternehmen beteiligt, kann die Bürgschaftsbank-Nordrhein-Westfalen unter bestimmten Voraussetzungen eine Garantie übernehmen. Volltext Die Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen übernimmt Garantien für beschränkt haftende Beteiligungen der Kapitalbeteiligungsgesellschaft NRW GmbH (KBG) an kleinen und mittleren Unternehmen. Beteiligungen werden übernommen für Existenzgründungen, Betriebsübernahmen, Betriebserweiterungen, -verlagerungen, Rationalisierungen, Wachstumsinvestitionen in Gebäude, Maschinen, Markterschließung sowie Kooperationen. Die Garantie wird bis zu einer Höhe von 70 Prozent der Beteiligungssumme gewährt. Die garantierte Beteiligung kann bis zu EUR 1,5 Millionen betragen. Ihren Antrag stellen Sie bei der Kapitalbeteiligungsgesellschaft NRW GmbH (KBG). Diese leitet den Antrag weiter an die Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen GmbH.

Förderart:

Garantie

Förderbereich:

Existenzgründung & -festigung, Unternehmensfinanzierung

Fördergebiet:

Nordrhein-Westfalen

Förderberechtigte:

Unternehmen, Existenzgründer/in

Ansprechpunkt:

Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen GmbH

Hellersbergstraße 18

41460 Neuss

Tel: 02131 5107200

Fax: 02131 5107333

info@bb-nrw.de

Bürgschaftsbank NRW GmbH

Weiterführende Links:

(Garantierte) Stille Beteiligung

Voraussetzungen

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen ( KMU ) der gewerblichen Wirtschaft, des Garten- und Landschaftsbaus, Existenzgründerinnen und Existenzgründer sowie Angehörige der Freien Berufe in Nordrhein-Westfalen.

Die Übernahme von Beteiligungsgarantien ist an die folgenden Bedingungen geknüpft:

Der Höchstbetrag der Beteiligung liegt bei EUR 1,5 Millionen und soll das vorhandene Eigenkapital der Beteiligungsnehmerin oder des Beteiligungsnehmers nicht übersteigen.

Die Laufzeit der garantierten Beteiligung sollte normalerweise 7 bis 10 Jahre betragen.

Für eine Sanierung der Finanzverhältnisse gibt es keine Beteiligungen.

Rechtsgrundlage (Auszug)

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Richtlinie Richtlinien für die Übernahme von Beteiligungsgarantien [Fassung vom 1. Januar 2023] 1. Allgemeines 1.1 Die Bürgschaftsbank übernimmt Garantien für beschränkt haftende Beteiligungen von privaten Kapitalbeteiligungsgesell schaften – nachstehend KBG genannt – an kleinen und mittleren Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und des Gartenbaus in Nordrhein-Westfalen – nachstehend Beteiligungsnehmer genannt – nach Maßgabe dieser Richtlinien, wenn die Beteiligung ohne die Garantie nicht zustande käme. Die Garantien werden durch die Bundesrepublik Deutschland und das Land Nordrhein-Westfalen teilweise rückgarantiert und nur nach Maßgabe der Regelungen der Rückgarantieerklärungen des Bundes und des Landes sowie unter Beachtung der beihilferechtlichen Vorgaben der Europäischen Union über …

Noch nicht kuratiert

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  • Förderhöhe / Konditionen
  • Antragsweg
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FREMDER INHALTgeprüft einbettbar 2026-08-17
foerderdatenbank.de · abgerufen 2026-08-18
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Quellen
Förderdatenbank des Bundes (BMWK), CC BY 4.0 · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-18
Noch keine fachliche Abnahme — der Inhalt ist die extrahierte Quellenangabe, nicht eine geprüfte Auslegung.