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Nordrhein-Westfalen

Förderung aus der EFRE / JTF -Rahmenrichtlinie NRW

LandNordrhein-WestfalenZuschuss

Faktenmaschinell erzeugt · Datenstand 2026-06-10
Ebene
Land
Fördergeber
Nordrhein-Westfalen
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Instrument
Zuschuss
Branchen
branchenoffen
Quelle
Förderdatenbank des Bundes
Fördergeber-Portal
www.nrwbank.de

Zweck

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-17

Wenn Sie Investitionen in den Bereichen Innovation, Nachhaltigkeit, Mittelstandsförderung, Lebensqualität, Mobilität und Strukturwandel in Kohlerückzugsregionen planen, können Sie unter bestimmen Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und des Europäischen Fonds für einen gerechten Übergang (Just Transition Funds – JTF) bei nachhaltigen und zukunftsweisenden Investitionen im Land.

Die Schwerpunkte der Förderung in der Förderperiode 2021 bis 2027 liegen auf folgenden Prioritäten:EFRE.NRW: innovatives NRW, mittelstandsfreundliches NRW, nachhaltiges NRW, mobiles NRW und lebenswertes NRW sowie

JTF.NRW: zukunftsfähige Kohleregionen mit einem gerechten Übergang im nördlichen Ruhrgebiet und im Rheinischen Revier in Nordrhein-Westfalen.

Programmgebiet des EFRE.NRW ist das Land Nordrhein-Westfalen, Programmgebiet des JTF.NRW sind

im Rheinischen Revier die StädteRegion Aachen, die kreisfreie Stadt Mönchengladbach, die Kreise Düren und Heinsberg, der Rhein-Erft-Kreis und der Rhein-Kreis Neuss sowie

im nördlichen Ruhrgebiet die kreisfreie Stadt Bottrop und die kreisangehörigen Städte Dorsten, Gladbeck und Marl.

Sie erhalten die Förderung auf der Grundlage von spezifischen Förderbekanntmachungen, Wettbewerbs- und Projektaufrufen.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von Art und Umfang Ihrer Maßnahme. Der Anteil der europäischen Mittel beträgt

bei Vorhaben des EFRE.NRW, die außerhalb des Regierungsbezirks Münster durchgeführt werden, höchstens 40 Prozent,

bei Vorhaben des EFRE.NRW, die im Regierungsbezirk Münster durchgeführt werden, höchstens 50 Prozent und

bei Vorhaben des JTF.NRW höchstens 50 Prozent

der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Ihren Antrag richten Sie bitte zu den in den Förderaufrufen veröffentlichten Terminen an den dort genannten Ansprechpartner. Zuständige Verwaltungsbehörde ist das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen.

Antragsweg

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-17

**Fristen**

Aktuelle Fristen zu spezifischen Förderbekanntmachungen, Wettbewerbs- und Projektaufrufen finden Sie im Internet auf der Webseite des MWIKE zur EFRE / JTF -Rahmenrichtlinie NRW .

Rechtsgrundlage (Auszug)

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-17

Richtlinie

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen aus dem EFRE/JTF-Programm NRW (EFRE/JTF Rahmenrichtlinie NRW – EFRE/JTF RRL NRW)

Gemeinsamer Runderlass des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie, des Ministeriums für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration, des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales, des Ministeriums für Schule und Bildung, des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung, des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr, des Ministeriums für Landwirtschaft und Verbraucherschutz, des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft und des Ministers für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien

Vom 7. November 2023

1 Rechtsgrundlagen, Anwendbarkeit

1.1 Rechtsgrundlagen …

Noch nicht kuratiert

Zu diesen Punkten liegt noch keine geprüfte Angabe vor. Sie werden nicht geschätzt — maßgeblich ist bis dahin die Quelle des Fördergebers.

  • Voraussetzungen
  • Förderhöhe / Konditionen
Quellen
Förderdatenbank des Bundes (BMWK), CC BY 4.0 · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-17
Noch keine fachliche Abnahme — der Inhalt ist die extrahierte Quellenangabe, nicht eine geprüfte Auslegung.