Nordrhein-Westfalen
Zuwendungen zur Errichtung von Landstromanlagen für die gewerbliche Binnenschifffahrt
LandNordrhein-WestfalenZuschuss
Wer an einem Liegeplatz in Nordrhein-Westfalen erstmals eine Landstromanlage für Frachtschiffe oder gewerbliche Fahrgastschiffe baut oder ausbaut, kann einen Zuschuss erhalten.
Was gefördert wird
- Landstromanlagen mit angeschlagenen Kabeln und Leistungselektronik
- Lastmanagement bei mehreren Anlagen und Energiemanagementsysteme
- Kennzeichnung, Fundament, Anfahrschutz und Beleuchtung
- Tiefbau und Wiederherstellung der Oberfläche, Montage und Inbetriebnahme
- Netzanschluss oder Ertüchtigung eines bestehenden Anschlusses
- nötige Planungsleistungen Dritter
Häufige Fragen
Mindestens 10 Jahre. In dieser Zeit muss sie betrieben, unterhalten und dauerhaft mit Strom aus erneuerbaren Energiequellen versorgt werden.
Beleg: ZusatzinfosWas die Quelle nicht sagt
- bis wann Anträge möglich sind
Dazu schätzen wir nichts. Fragen Sie im Erstgespräch oder bei der Ansprechstelle nach.