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Nordrhein-Westfalen

Förderung im Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsbereich (FEI-Richtlinie)

LandNordrhein-WestfalenZuschuss

Die FEI-Richtlinie fördert Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben von Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen, allein oder im Verbund.

Was gefördert wird

  • Grundlagenforschung, industrielle Forschung, experimentelle Entwicklung und Durchführbarkeitsstudien
  • Gründungen kleiner, nicht börsennotierter Unternehmen
  • Forschungsinfrastrukturen sowie Erprobungs- und Versuchsinfrastrukturen
  • Innovationscluster
  • Innovationen von KMU, Prozess- und Organisationsinnovationen
  • De-minimis-Vorhaben für Forschung, Innovation und Technologie
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Häufige Fragen

Sie reichen von EUR 55 Millionen für Grundlagenforschung über EUR 35 Millionen für industrielle Forschung und EUR 25 Millionen für experimentelle Entwicklung bis EUR 8,25 Millionen je Durchführbarkeitsstudie. Für KMU-Innovationsmaßnahmen gelten EUR 10 Millionen, für Prozess- und Organisationsinnovationen EUR 12,5 Millionen.

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Was die Quelle nicht sagt

  • welche Aufrufe gerade offen sind und wo die Bewilligungsstellen sitzen

Dazu schätzen wir nichts. Fragen Sie im Erstgespräch oder bei der Ansprechstelle nach.

Förderdatenbank des Bundes (BMWE), CC BY-ND 4.0 · https://creativecommons.org/licenses/by-nd/4.0/ · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-17
Noch keine fachliche Abnahme — der Inhalt ist die extrahierte Quellenangabe, nicht eine geprüfte Auslegung.