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Nordrhein-Westfalen

Förderung der Infrastruktur an Berufsbildungsstätten der überbetrieblichen Aus- und Weiterbildung

LandNordrhein-WestfalenZuschuss

Träger überbetrieblicher Bildungsstätten sowie Landesinnungs- und Fachverbände in Nordrhein-Westfalen erhalten einen Zuschuss für Werkstätten, Räume und Ausstattung. Einzelne Betriebe beantragen nicht.

Was gefördert wird

  • Schaffung, Modernisierung, Umstrukturierung oder Ausstattung von Werkstätten
  • Unterrichts-, Verwaltungs- und sonstige Räume
  • Weiterentwicklung einer ÜBS zum Kompetenzzentrum von überregionaler Bedeutung
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So läuft es ab

  1. 1Vorhaben bei der Handwerkskammer oder IHK vorstellen; sie zeigt es bei der Bezirksregierung an.
  2. 2Die Bezirksregierung leitet die Unterlagen mit Stellungnahme der LGH an das Arbeitsministerium weiter.
  3. 3Nach positivem Votum bekundet die Bezirksregierung beim Bund das Förderinteresse des Landes; ein Gutachter prüft.
  4. 4Anzeige und Antrag zur Kofinanzierung gesondert beim BIBB oder BAFA stellen.
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Häufige Fragen

Ja, ein festgelegter Eigenanteil gehört zur Finanzierung.

Beleg: Zusatzinfos

Was die Quelle nicht sagt

  • bis wann Anträge möglich sind
  • Höhe des Eigenanteils

Dazu schätzen wir nichts. Fragen Sie im Erstgespräch oder bei der Ansprechstelle nach.

Förderdatenbank des Bundes (BMWE), CC BY-ND 4.0 · https://creativecommons.org/licenses/by-nd/4.0/ · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-18
Noch keine fachliche Abnahme — der Inhalt ist die extrahierte Quellenangabe, nicht eine geprüfte Auslegung.