Nordrhein-Westfalen
Förderung der Infrastruktur an Berufsbildungsstätten der überbetrieblichen Aus- und Weiterbildung
LandNordrhein-WestfalenZuschuss
Träger überbetrieblicher Bildungsstätten sowie Landesinnungs- und Fachverbände in Nordrhein-Westfalen erhalten einen Zuschuss für Werkstätten, Räume und Ausstattung. Einzelne Betriebe beantragen nicht.
Was gefördert wird
- Schaffung, Modernisierung, Umstrukturierung oder Ausstattung von Werkstätten
- Unterrichts-, Verwaltungs- und sonstige Räume
- Weiterentwicklung einer ÜBS zum Kompetenzzentrum von überregionaler Bedeutung
So läuft es ab
- 1Vorhaben bei der Handwerkskammer oder IHK vorstellen; sie zeigt es bei der Bezirksregierung an.
- 2Die Bezirksregierung leitet die Unterlagen mit Stellungnahme der LGH an das Arbeitsministerium weiter.
- 3Nach positivem Votum bekundet die Bezirksregierung beim Bund das Förderinteresse des Landes; ein Gutachter prüft.
- 4Anzeige und Antrag zur Kofinanzierung gesondert beim BIBB oder BAFA stellen.
Häufige Fragen
Ja, ein festgelegter Eigenanteil gehört zur Finanzierung.
Beleg: ZusatzinfosWas die Quelle nicht sagt
- bis wann Anträge möglich sind
- Höhe des Eigenanteils
Dazu schätzen wir nichts. Fragen Sie im Erstgespräch oder bei der Ansprechstelle nach.