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Nordrhein-Westfalen

Förderung Innovativer Werkstoffe und Intelligenter Produktion im Rahmen von Industrie.IN. NRW

LandNordrhein-WestfalenZuschuss

Faktenmaschinell erzeugt · Datenstand 2026-06-10
Ebene
Land
Fördergeber
Nordrhein-Westfalen
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Instrument
Zuschuss
Branchen
branchenoffen
Quelle
Förderdatenbank des Bundes
Fördergeber-Portal
www.nrwbank.de

Zweck

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-17

Wenn Sie Verbundvorhaben zur Entwicklung von Lösungen für die industrielle Transformation umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie auf Grundlage der EFRE/JTF-Rahmenrichtlinie NRW bei wettbewerbsfähigen Innovationen als Verbundvorhaben von Wirtschaft und Wissenschaft, mit denen Sie weltmarktfähige Produkte (weiter-)entwickeln und Lösungen für die Transformation der Industrie bereitstellen.

Sie erhalten die Förderung für Vorhaben in den Technologiefeldern „Innovative Werkstoffe“ und „Intelligente Produktion“, die die Wertschöpfungskette von der Werkstofferzeugung über die Werkstoffverarbeitung bis hin zur Werkstoffverwertung schließen und umfassend abbilden.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt für

kleine Unternehmen 60 Prozent bis 80 Prozent,

mittlere Unternehmen 50 Prozent bis 75 Prozent,

Großunternehmen 40 Prozent bis 65 Prozent und

Einrichtungen, die das Projekt im nichtwirtschaftlichen Bereich durchführen (zum Beispiel Forschungs- und Bildungseinrichtungen) 90 Prozent

der zuwendungsfähigen Ausgaben bei einer Projektlaufzeit von maximal 36 Monaten.

Das Antragsverfahren ist zweistufig.

Zunächst reichen Sie bitte Ihre Projektskizze über das Submission Tool zu festgelegten Einreichungsterminen bei der Innovationsförderagentur NRW (IN.NRW) ein. Wird Ihre Projektskizze positiv bewertet, können Sie Ihren Antrag über das EFRE-Online-Portal bei der Innovationsförderagentur NRW stellen.

Antragsweg

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-17

**Fristen**

Ihre Projektskizze konnten Sie zu folgenden Terminen einreichen:

  • 1. Einreichungsrunde: bis 04.05.2023
  • 2. Einreichungsrunde: bis 05.02.2024
  • 3. Einreichungsrunde: bis 31.10.2024 Eine weitere Einreichungsrunde ist derzeit nicht geplant.

Rechtsgrundlage (Auszug)

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-17

Richtlinie

Förderbekanntmachung Industrie.IN.NRW

Innovative Werkstoffe und Intelligente Produktion

[Stand: 03.02.2023]

1. Zusammenfassung

Der Innovationswettbewerb „Industrie.IN.NRW – Innovative Werkstoffe und Intelligente Produktion“ zielt auf die Stärkung der Industrie- und Technologiebranchen Nordrhein-Westfalens ab und leistet einen Beitrag zum Ziel der Klimaneutralität im Jahr 2050. Die beiden Technologiefelder „Werkstoff“ und „Produktion“ bilden industrielle Stärken NRWs und sind ein wichtiger Wirtschaftsfaktor und Innovationsmotor. Sie sind zugleich Enabler und Treiber der Digitalisierung sowie der Entwicklung nachhaltiger und klimafreundlicher Produktionsverfahren und bilden die unverzichtbare Basis für neue Produkte und Anwendungen. Zudem tragen sie entscheidend zur Resilienz …

Noch nicht kuratiert

Zu diesen Punkten liegt noch keine geprüfte Angabe vor. Sie werden nicht geschätzt — maßgeblich ist bis dahin die Quelle des Fördergebers.

  • Voraussetzungen
  • Förderhöhe / Konditionen
Quellen
Förderdatenbank des Bundes (BMWK), CC BY 4.0 · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-17
Noch keine fachliche Abnahme — der Inhalt ist die extrahierte Quellenangabe, nicht eine geprüfte Auslegung.