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Nordrhein-Westfalen

Zuwendungen für Investitionen für zusätzliche Plätze in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege (Investitionsrichtlinie …

LandNordrhein-WestfalenZuschuss

Faktenmaschinell erzeugt · Datenstand 2026-06-10
Ebene
Land
Fördergeber
Nordrhein-Westfalen
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Instrument
Zuschuss
Branchen
branchenoffen
Quelle
Förderdatenbank des Bundes
Fördergeber-Portal
www.nrwbank.de

Zweck

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Wenn Sie investive Maßnahmen planen, um mehr Betreuungsplätze für Kinder zu schaffen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie bei Investitionsmaßnahmen in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege, durch die zusätzliche Plätze geschaffen werden.

Im Bereich der Kindertageseinrichtungen erhalten Sie die Förderung für

Maßnahmen, die der Schaffung und Inbetriebnahme neuer Betreuungsplätze für Kinder bis zum Schuleintritt dienen (Neu-, Aus- und Umbaumaßnahmen einschließlich Ersteinrichtung und Erschließung von geeigneten Räumen),

Maßnahmen für Plätze, die ohne Erhaltungsmaßnahmen wegfallen würden (Neu-, Aus- und Umbaumaßnahmen einschließlich Ersatz- und Ergänzungsbeschaffung und Erschließung von geeigneten Räumen sowie Sanierungsmaßnahmen, die der Wiederherstellung oder Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Zustandes für den dauerhaften Betrieb einer Kindertageseinrichtung dienen),

Ausstattungsmaßnahmen von geeigneten Räumen sowie für die Herrichtung und Ausstattung des Grundstücks (zum Beispiel Umbau beziehungsweise Umgestaltung des Außengeländes für Lehr-, Lern-, Spiel-, Sport- und Aufenthaltszwecke beziehungsweise Spielzeug).

Im Bereich der Kindertagespflege erhalten Sie die Förderung für

investive Maßnahmen in der Wohnung der Tagespflegeperson oder der Erziehungsberechtigten, die der Herrichtung der Räume für die Wahrnehmung des Auftrags nach § 23 des Achten Buches Sozialgesetzbuch dienen, und

investive Maßnahmen zur Schaffung und Inbetriebnahme neuer Betreuungsplätze für Kinder unter 3 Jahren in anderen geeigneten Räumen.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe der Förderung beträgt

bei Kindertageseinrichtungen für Neu-, Aus- und Umbaumaßnahmen bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben und für Sanierungsmaßnahmen bis zu 70 Prozent; die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben sind auf bestimmte Höchstbeträge pro Platz begrenzt, und

im Bereich der Kindertagespflege für investive Maßnahmen in der Wohnung der Tagespflegeperson oder der Erziehungsberechtigten pauschal einmalig pro Kindertagespflegestelle EUR 575,00 pro Kind, maximal jedoch EUR 2.875.

Stellen Sie als örtliches Jugendamt Ihren Antrag bitte entsprechend den von der obersten Landesjugendbehörde festgesetzten Terminen bei den Landesjugendämtern im Landschaftsverband Rheinland (LVR) oder im Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL).

Voraussetzungen

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Antragsberechtigt sind Gemeinden und Gemeindeverbände als Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendämter). Die Gemeinden und Gemeindeverbände leiten die Förderung an die Einrichtungen beziehungsweise Kindertagespflegepersonen weiter.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Es muss sich um eine Kindertageseinrichtung handeln, die nach dem Kinderbildungsgesetz gefördert werden kann oder die in privat-gewerblicher Trägerschaft geführt wird.
  • Sie erhalten die Förderung im Bereich der Kindertagespflege nur dann, wenn es sich um Tagespflegepersonen handelt, die durch den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe, einen von ihm Beauftragten oder, soweit die fachlichen Voraussetzungen vorliegen, auch durch einen privat-gewerblichen Träger vermittelt werden oder worden sind. Für Grundstückserwerb erhalten Sie keine Förderung.

Rechtsgrundlage (Auszug)

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Richtlinie

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen für zusätzliche Plätze in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege (Investitionsrichtlinie Kindertagesbetreuung)

Runderlass des Ministeriums für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration

Vom 26. Januar 2024

[geändert durch Berichtigung

Vom 26. Februar 2024]

1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

Das Land gewährt nach Maßgabe dieser Richtlinie und den Verwaltungsvorschriften zu § 44 der Landeshaushaltsordnung vom 6. Juni 2022 (MBl. NRW. S. 445) in der jeweils geltenden Fassung Zuwendungen für Investitionen für zusätzliche Betreuungsplätze in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege.

Ein Anspruch der Antragstellerin oder des Antragstellers auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht, v …

Noch nicht kuratiert

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  • Förderhöhe / Konditionen
  • Antragsweg
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FREMDER INHALTgeprüft einbettbar 2026-08-17
foerderdatenbank.de · abgerufen 2026-08-18
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Quellen
Förderdatenbank des Bundes (BMWK), CC BY 4.0 · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-18
Noch keine fachliche Abnahme — der Inhalt ist die extrahierte Quellenangabe, nicht eine geprüfte Auslegung.