Nordrhein-Westfalen
Marktstrukturverbesserung
LandNordrhein-WestfalenZuschuss
Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse und Erzeugerzusammenschlüsse in Nordrhein-Westfalen erhalten einen Zuschuss für Investitionen und für die Gründung von Zusammenschlüssen.
Was gefördert wird
- Neu- und Ausbau von Verarbeitungs- und Vermarktungskapazitäten samt technischer Einrichtungen
- Umbau, Modernisierung oder Digitalisierung technischer Anlagen zur innerbetrieblichen Rationalisierung
- allgemeine Ausgaben und Hochbaumaßnahmen
- Gründung und Tätigkeit von Erzeugerzusammenschlüssen, etwa Personal-, Geschäfts- und Büroausgaben
Häufige Fragen
Mindestens 40 Prozent der Aufnahmekapazität für die geförderten Erzeugnisse müssen Sie mindestens 5 Jahre lang über Lieferverträge mit Erzeugern oder Erzeugerzusammenschlüssen auslasten.
Beleg: ZusatzinfosWas die Quelle nicht sagt
- Förderquote und Höchstbeträge
- Antragsfrist und Antragsunterlagen
Dazu schätzen wir nichts. Fragen Sie im Erstgespräch oder bei der Ansprechstelle nach.