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Nordrhein-Westfalen

Marktstrukturverbesserung

LandNordrhein-WestfalenZuschuss

Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse und Erzeugerzusammenschlüsse in Nordrhein-Westfalen erhalten einen Zuschuss für Investitionen und für die Gründung von Zusammenschlüssen.

Was gefördert wird

  • Neu- und Ausbau von Verarbeitungs- und Vermarktungskapazitäten samt technischer Einrichtungen
  • Umbau, Modernisierung oder Digitalisierung technischer Anlagen zur innerbetrieblichen Rationalisierung
  • allgemeine Ausgaben und Hochbaumaßnahmen
  • Gründung und Tätigkeit von Erzeugerzusammenschlüssen, etwa Personal-, Geschäfts- und Büroausgaben
Beleg: Volltext

Häufige Fragen

Mindestens 40 Prozent der Aufnahmekapazität für die geförderten Erzeugnisse müssen Sie mindestens 5 Jahre lang über Lieferverträge mit Erzeugern oder Erzeugerzusammenschlüssen auslasten.

Beleg: Zusatzinfos

Was die Quelle nicht sagt

  • Förderquote und Höchstbeträge
  • Antragsfrist und Antragsunterlagen

Dazu schätzen wir nichts. Fragen Sie im Erstgespräch oder bei der Ansprechstelle nach.

Förderdatenbank des Bundes (BMWE), CC BY-ND 4.0 · https://creativecommons.org/licenses/by-nd/4.0/ · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-18
Noch keine fachliche Abnahme — der Inhalt ist die extrahierte Quellenangabe, nicht eine geprüfte Auslegung.