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Nordrhein-Westfalen

Marktstrukturverbesserung

LandNordrhein-WestfalenZuschuss

Faktenmaschinell erzeugt · Datenstand 2026-06-10
Ebene
Land
Fördergeber
Nordrhein-Westfalen
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Instrument
Zuschuss
Branchen
branchenoffen
Quelle
Förderdatenbank des Bundes
Fördergeber-Portal
www.nrwbank.de

Zweck

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Wenn Sie Maßnahmen planen, mit denen sich bei effizienterem Ressourceneinsatz landwirtliche Produkte besser verarbeiten und vermarkten lassen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Das Land Nordrhein-Westfalen fördert Sie mit Unterstützung des Bundes und der Europäischen Union bei Maßnahmen zur Verbesserung der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse.

Sie erhalten die Förderung für

Investitionen in die Verarbeitung und Vermarktung: Investitionsausgaben (Neu- und Ausbau von Kapazitäten einschließlich technischer Einrichtungen oder innerbetriebliche Rationalisierung durch Umbau und/oder Modernisierung und/oder Digitalisierung von technischen Anlagen), allgemeine Ausgaben und Hochbaumaßnahmen sowie

die Gründung und das Tätigwerden von Erzeugerzusammenschlüssen (Gründungsausgaben, Personal- und Geschäftsausgaben und Ausgaben für Büroeinrichtungen einschließlich Hard- und Software).

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von Art und Umfang der Maßnahme.

Richten Sie Ihren Antrag bitte an das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV).

Voraussetzungen

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Antragsberechtigt sind je nach Vorhaben

  • Erzeugerzusammenschlüsse,
  • Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse, die nicht im Bereich der landwirtschaftlichen Primärproduktion tätig sind, sowie
  • Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse im Rahmen von operationellen Gruppen und deren Mitglieder. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft.
  • Ihr Sitz muss sich in Nordrhein-Westfalen befinden und Sie müssen die Maßnahme in Nordrhein-Westfalen durchführen.
  • Als Unternehmen müssen Sie bei Investitionsvorhaben mindestens 5 Jahre lang mindestens 40 Prozent der Aufnahmekapazität für die jeweiligen landwirtschaftlichen Erzeugnisse, für die Sie eine Förderung erhalten, durch Lieferverträge mit Erzeugerzusammenschlüssen oder einzelnen Erzeugern auslasten.
  • In Ihrem Investitionskonzept müssen Sie einen Nachweis über die Wirtschaftlichkeit des Vorhabens sowie normale Absatzmöglichkeiten erbringen.
  • Als Erzeugerzusammenschluss müssen Sie auf Dauer, mindestens aber für 5 Jahre, angelegt sein und Ihr Angebot überwiegend selbst erzeugen.
  • Ihr Vorhaben muss im Einklang mit europäischen und nationalen Umweltvorschriften stehen.
  • Bitte beachten Sie die Zweckbindungsfristen von 12 Jahren ab Fertigstellung bei Bauten und baulichen Anlagen, 5 Jahren bei technischen Einrichtungen und 3 Jahren bei EDV-Ausstattungen.

Rechtsgrundlage (Auszug)

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Richtlinie

Richtlinie über die Zuwendungsgewährung zur Verbesserung der Verarbeitungs- und Vermarktungsstrukturen landwirtschaftlicher Erzeugnisse

Runderlass des Ministeriums für Landwirtschaft und Verbraucherschutz

– II.5 – 63.03.12.03 –

Vom 31. Juli 2023

1 Rechtsgrundlagen

1.1 Rechtsgrundlagen der Förderung in der jeweils geltenden Fassung sind:Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der Kommission vom 17. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (ABl. L 187 vom 26.6.2014, S. 1), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung (EU) 2023/1315 (ABl. L 167 vom 23.6.2023, S. 1) geändert worden ist,

Verordnung (EU) Nr. 2022/2472 der Kommission vom 14. Dez …

Noch nicht kuratiert

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  • Förderhöhe / Konditionen
  • Antragsweg
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FREMDER INHALTgeprüft einbettbar 2026-08-17
foerderdatenbank.de · abgerufen 2026-08-18
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Quellen
Förderdatenbank des Bundes (BMWK), CC BY 4.0 · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-18
Noch keine fachliche Abnahme — der Inhalt ist die extrahierte Quellenangabe, nicht eine geprüfte Auslegung.