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Nordrhein-Westfalen

Meisterprämie Nordrhein-Westfalen

LandNordrhein-WestfalenZuschuss

Faktenmaschinell erzeugt · Datenstand 2026-06-10
Ebene
Land
Fördergeber
Nordrhein-Westfalen
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Instrument
Zuschuss
Branchen
branchenoffen
Quelle
Förderdatenbank des Bundes
Fördergeber-Portal
www.nrwbank.de

Zweck

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-17

Wenn Sie Ihre Meisterprüfung im Handwerk erfolgreich abgelegt haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Prämie erhalten.

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie durch eine Prämie in Höhe von EUR 2.500, wenn Sie erfolgreich Ihre Meisterprüfung im Handwerk abgelegt haben. Sie erhalten die Förderung im Zeitraum vom 1.7.2023 bis zum 31.12.2027.

Gefördert werden außerdem Ausgaben der Landes-Gewerbeförderungsstelle des nordrhein-westfälischen Handwerks e.V. (LGH), die im Rahmen der Umsetzung der Meisterprämie entstehen.

Die Förderung erfolgt als Zuschuss an die LGH, die die Prämie an Sie als Handwerksmeisterin oder Handwerksmeister ausreicht.

Die Höhe der Förderung beträgt

100 Prozent der im Rahmen der Auszahlung der Meisterprämie entstehenden Ausgaben der LGH sowie

EUR 2.500 zur Weiterleitung an Sie als prämierte Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister.

Als Handwerksmeisterin oder Handwerksmeister stellen Sie Ihren Antrag mit den erforderlichen Unterlagen bitte ausschließlich online bei der LGH. Die LGH richtet ihren Antrag für die jeweiligen Durchführungs- und Bewilligungszeiträume an die Bezirksregierung Düsseldorf.

Voraussetzungen

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-17

Antragsberechtigt ist die Landes-Gewerbeförderungsstelle des nordrhein-westfälischen Handwerks e.V. (LGH), die die Prämie an die Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister ausreicht.

Die Ausreichung der Meisterprämie ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Als Empfängerin oder Empfänger der Meisterprämie müssen Sie
  • einen Abschluss in einem Gewerbe nach Anlage A oder B Abschnitt 1 der Handwerksordnung haben,
  • das vom Meisterprüfungsausschuss ausgestellte Zeugnis vorlegen; es muss ab dem 1.7.2023 ausgestellt worden sein und darf nicht älter als 3 Monate sein.
  • Ihr Hauptwohnsitz muss zum Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses in Nordrhein-Westfalen liegen; Sie müssen die Meisterprüfung jedoch nicht in Nordrhein-Westfalen abgelegt haben.
  • Sie bislang dürfen keine Meisterprämie oder andere Form der Aufstiegsprämie in Nordrhein-Westfalen oder einem anderen Bundesland beantragt haben.

Rechtsgrundlage (Auszug)

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-17

Richtlinie

Richtlinie zur Förderung der „Meisterprämie“ in Nordrhein-Westfalen (Förderrichtlinie Meisterprämie)

Runderlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales

Vom 21. Juni 2023

1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Das Land Nordrhein-Westfalen gewährt nach Maßgabe

a) dieser Richtlinie und

b) den §§ 23, 44 der Landeshaushaltsordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. April 1999 (GV. NRW. S. 158) in der jeweils geltenden Fassung, im Folgenden LHO, und des Runderlasses des Finanzministeriums „Verwaltungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung“ vom 6. Juni 2022 (MBl. NRW. S. 445) in der jeweils geltenden Fassung, im Folgenden VV zur LHO,

Zuwendungen für Ausgaben zur Zahlung von Prämien für den erfolgreichen Abschluss der beruflichen Weiterbildung zur Handwerksme …

Noch nicht kuratiert

Zu diesen Punkten liegt noch keine geprüfte Angabe vor. Sie werden nicht geschätzt — maßgeblich ist bis dahin die Quelle des Fördergebers.

  • Förderhöhe / Konditionen
  • Antragsweg
Quellen
Förderdatenbank des Bundes (BMWK), CC BY 4.0 · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-17
Noch keine fachliche Abnahme — der Inhalt ist die extrahierte Quellenangabe, nicht eine geprüfte Auslegung.