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Nordrhein-Westfalen

Förderung Messe meets Mittelstand NRW

LandNordrhein-WestfalenZuschuss

Faktenmaschinell erzeugt · Datenstand 2026-06-10
Ebene
Land
Fördergeber
Nordrhein-Westfalen
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Instrument
Zuschuss
Branchen
branchenoffen
Quelle
Förderdatenbank des Bundes
Fördergeber-Portal
www.nrwbank.de

Zweck

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-17

Wenn Sie sich als kleines oder mittleres Unternehmen auf Messen im Ausland präsentieren wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie als kleines oder mittleres Unternehmen aus Nordrhein-Westfalen bei der Beteiligung an internationalen Messen im Ausland, um betriebsgrößenbedingte Wettbewerbsnachteile abzubauen und Chancengleichheit herzustellen und zu sichern.

Die Förderung erfolgt in Form einer Projektförderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal jedoch bis zu 7.500 EUR pro Jahr.

Grundsätzlich können Sie mehrmals pro Jahr gefördert werden bis zur Erreichung der Höchstfördergrenze von 7.500 EUR pro Jahr. Auftritte auf Messen im gleichen Land können in bis zu 3 Jahren gefördert werden.

Bitte stellen Sie Ihren Antrag spätestens 2 Monate vor Beginn des Vorhabens elektronisch bei der NRW.Global Business GmbH (siehe weiterfühende Links). Zusätzlich ist ein Ausdruck des Antrags im Original unterschrieben einzureichen.

Voraussetzungen

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-17

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen, die eine Niederlassung oder eine selbstständige Betriebsstätte in Nordrhein-Westfalen unterhalten.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Die Messe, an der Sie teilnehmen möchten, ist im AUMA -Verzeichnis (Ausstellung- und Messe-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft e.V. ) gelistet.
  • Der Jahresumsatz Ihres Unternehmens liegt unter 50.000.000 EUR , bei Messebeteiligungen in EU - und EFTA -Ländern unter 10.000.000 EUR .
  • Das gemeinsame Erscheinungsbild auf der Messe macht deutlich, dass es sich um eine Beteiligung nordrhein-westfälischer Unternehmen handelt. Nicht gefördert werden
  • Unternehmensberatungen, Messevertreterinnen und Messevertreter, Kammern, Verbände und Cluster sowie
  • die Teilnahme an Auslandmessen oder internationale Inlandsmessen, auf denen das Land oder der Bund bereits mit einem Firmengemeinschaftsstand vertreten ist.

Rechtsgrundlage (Auszug)

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-17

Richtlinie

Förderrichtlinie Messe meets Mittelstand NRW

Runderlass

vom: 22.10.2025

Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen

Weblink zur Förderrrichtlinie (PDF, nicht barrierefrei) …

Noch nicht kuratiert

Zu diesen Punkten liegt noch keine geprüfte Angabe vor. Sie werden nicht geschätzt — maßgeblich ist bis dahin die Quelle des Fördergebers.

  • Förderhöhe / Konditionen
  • Antragsweg
Quellen
Förderdatenbank des Bundes (BMWK), CC BY 4.0 · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-17
Noch keine fachliche Abnahme — der Inhalt ist die extrahierte Quellenangabe, nicht eine geprüfte Auslegung.