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Nordrhein-Westfalen

Förderung im Rahmen von Mittelstand Innovativ & Digital (MID) im Teilbereich MID -Digitale Sicherheit

LandNordrhein-WestfalenZuschuss

Faktenmaschinell erzeugt · Datenstand 2026-06-10
Ebene
Land
Fördergeber
Nordrhein-Westfalen
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Instrument
Zuschuss
Branchen
branchenoffen
Quelle
Förderdatenbank des Bundes
Fördergeber-Portal
www.nrwbank.de

Zweck

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-17

Wenn Sie als Kleinstunternehmen, kleines oder mittleres Unternehmen die Sicherheit Ihrer digitalen Anwendungen verbessern wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Im Programm MID-Digitale Sicherheit erhalten Sie die Förderung für die Umsetzung von spezifischen Maßnahmen zur Steigerung der digitalen Sicherheit.

Die Förderung erfolgt in 3 sich ergänzenden Schwerpunkten:Schwerpunkt A: Analyse des IST-Zustandes in der Organisation (IT-Dienstleistungen durch ein externes auftragnehmendes Unternehmen),

Schwerpunkt B: Faktor Mensch – nutzerorientierte Maßnahmen (Schulungen und Fortbildungen für Mitarbeitende im Bereich digitale Sicherheit),

Schwerpunkt C: Software und Hardware für den IT-Basisschutz (Erwerb von Antiviren-, Anti-Ransom- sowie Patch-Management-Softwarelösungen und dem Erwerb von Firewall-Lösungen beziehungsweise entsprechender Lizenzen, deren Wartung/Updates sowie deren Einbindung).

Sie erhalten die Föderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt einheitlich 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal aber 15.000 EUR.

Der Zuschuss muss mindestens 4.000 EUR betragen (Bagatellgrenze).

Antragsweg

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-17

**Verfahrensablauf**

Das Verfahren beziehungsweise der Prozess ist zweistufig ausgelegt und gliedert sich in ein Losverfahren und einen daran anschließenden Antrag auf Förderung nach erfolgreichem Durchlaufen des Losverfahrens. Folglich kann jedes antragsberechtigte Unternehmen sich nur einmal für das Losverfahren registrieren. Dies schließt verbundene Unternehmen beziehungsweise Partnerunternehmen mit ein.

Im Losverfahrenwerden werden die im Monat verfügbaren Förderkontingente unter allen registrierten Teilnehmenden vergeben, sofern die Zahl der Teilnehmenden die Höhe der verfügbaren Förderungen pro Monat übersteigt. Die Ziehung erfolgt monatlich. Nicht ausgewählte Unternehmen können im Folgemonat erneut am Losverfahren teilnehmen.

Rechtsgrundlage (Auszug)

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-17

Richtlinie

Richtlinie zur Durchführung des Förderprogramms „Mittelstand Innovativ & Digital (MID)“ zum Teilprogramm MID-Digitale Sicherheit

vom: 10.012.2025

Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen

Ministerialblatt (MB.NRW) Ausgabe 2026 Nr. 12 vom 13.01.2026

Weblink zur Bekanntmachung …

Noch nicht kuratiert

Zu diesen Punkten liegt noch keine geprüfte Angabe vor. Sie werden nicht geschätzt — maßgeblich ist bis dahin die Quelle des Fördergebers.

  • Voraussetzungen
  • Förderhöhe / Konditionen
Quellen
Förderdatenbank des Bundes (BMWK), CC BY 4.0 · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-17
Noch keine fachliche Abnahme — der Inhalt ist die extrahierte Quellenangabe, nicht eine geprüfte Auslegung.