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Nordrhein-Westfalen

NEXT.IN.NRW – Innovative Ideen, Dienstleistungen und Produkte aus Kultur, Medien, Kreativwirtschaft, KI und IKT

LandNordrhein-WestfalenZuschuss

Faktenmaschinell erzeugt · Datenstand 2026-06-10
Ebene
Land
Fördergeber
Nordrhein-Westfalen
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Instrument
Zuschuss
Branchen
Kunst, Kultur & Sport, Medien, Film & Verlag
Quelle
Förderdatenbank des Bundes
Fördergeber-Portal
www.nrwbank.de

Zweck

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-17

Wenn Sie innovative Vorhaben zur Entwicklung innovativer, marktreifer und nachhaltiger Produkte und Dienstleistungen im Kultur- und Kreativbereich sowie im Bereich der Informationstechnologien umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie auf Grundlage der EFRE/JTF-Rahmenrichtlinie NRW bei Forschungs-, Innovations- und Entwicklungsvorhaben im vormarktlichen Bereich in den Themenbereichen „Kultur, Medien und Kreativwirtschaft“, „künstliche Intelligenz“ und „Informations- und Kommunikationstechnologien und Cybersicherheit in der Wirtschaft“, die als Verbundvorhaben von Wirtschaft und Wissenschaft durchgeführt werden und dazu beitragen, die Fortsetzung der digitalen Transformation und die Wettbewerbsvorteile der Digitalisierung weiter voranzutreiben.

Sie erhalten die Förderung

im Themenfeld „Kultur, Medien und Kreativwirtschaft“ beispielsweise für folgende Vorhaben: disziplinübergreifende Vorhaben unter Beteiligung der Kultur, Medien oder Kreativwirtschaft (Cross-Innovation),

Implementierung kreativwirtschaftlicher Methoden in andere Branchen und Märkte,

innovative kulturelle und kreativwirtschaftliche Produktionen und Dienstleistungen zur Erreichung der Klimaneutralität,

innovative künstlerische oder kulturelle Dienstleistungen oder Produktionen zur Stadt-, Quartiers-, und Mobilitätsentwicklung,

innovative digitale Technologien und Tools für die Kultur und Kulturproduktion,

Innovationen zur Entwicklung und zu Anwendungen in digitalen, interaktiven Umgebungen (etwa Metaversum, AR, VR, MR),

Projekte zur Erprobung innovativer kultur- und kreativwirtschaftlicher Wertschöpfungsprozesse (zum Beispiel Fab- und Livinglabs, Hacker- und Maker Spaces),

innovative Anwendungsmöglichkeiten von KI, Robotik, Beta-Testing, Rapid Prototyping oder Blockchain durch Kultur, Kreativwirtschaft und Medien,

Vorhaben, die Technologien, und Mechanismen aus dem Games-Bereich in andere Branchen und Märkte implementieren (Gamification);

im Themenfeld „künstliche Intelligenz“ vor allem für branchenneutrale Vorhaben mit einem der folgenden technologischen Schwerpunkte: KI-Verfahren unter beschränkten Ressourcen/Datensparsamkeit,

KI in unsicheren und sich ändernden Umgebungen,

Modularisierung, Automatisierung und Transfer von KI-Funktionalitäten,

Nutzung von KI Foundation Modellen im Produktions- und Verwaltungskontext,

Sicherheit von KI-Systemen;

im Themenfeld „Informations- und Kommunikationstechnologien und Cybersicherheit in der Wirtschaft“ vor allem für Vorhaben zu folgenden Schwerpunktthemen: Informationstechnologien,

Mobilfunktechnologien (5G, 6G),

Cybersicherheitstechnologien.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt

für Einrichtungen, die das Projekt im nichtwirtschaftlichen Bereich durchführen (zum Beispiel Forschungs- und Bildungseinrichtungen), bis zu 90 Prozent,

für kleine Unternehmen bis zu 80 Prozent,

für mittlere Unternehmen bis zu 70 Prozent und

für Großunternehmen bis zu 50 Prozent

der zuwendungsfähigen Ausgaben bei einer Projektlaufzeit von maximal 36 Monaten.

Das Antragsverfahren ist zweistufig.

Zunächst reichen Sie bitte Ihre Projektskizze über das Submission Tool zu festgelegten Einreichungsterminen bei der Innovationsförderagentur NRW (IN.NRW) ein. Wird Ihre Projektskizze positiv bewertet, können Sie Ihren Antrag über das EFRE-Online-Portal bei der Innovationsförderagentur NRW stellen.

Antragsweg

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-17

**Fristen**

Reichen Sie Ihre Projektskizze bitte zu folgenden Terminen ein:

  • 1. Einreichungsrunde: bis 1.9.2023
  • 2. Einreichungsrunde: bis 26.4.2024
  • 3. Einreichungsrunde: bis 31.1.2025

Rechtsgrundlage (Auszug)

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-17

Richtlinie

Förderbekanntmachung NEXT.IN.NRW Innovative Ideen, Dienstleistungen und Produkte aus Kultur, Medien, Kreativwirtschaft, KI und IKT

[Stand: 03.05.2023]

1. Zusammenfassung

Der Innovationswettbewerb „NEXT.IN.NRW – Innovative Ideen, Dienstleistungen und Produkte aus Kultur, Medien, Kreativwirtschaft, KI und IKT“ unterstützt die nordrhein-westfälische Wirtschaft und Wissenschaft dabei, wettbewerbsfähige Innovationen zu entwickeln und Lösungen zu finden, die dazu beitragen, die Fortsetzung der digitalen Transformation und die Wettbewerbsvorteile der Digitalisierung weiter voran zu treiben.

Der Innovationswettbewerb trägt dazu bei, den Transfer von neuen Ideen und Konzepten aus Wissenschaft und Wirtschaft in innovative, marktreife sowie nachhaltige Produkte und Dienstleistungen zu …

Noch nicht kuratiert

Zu diesen Punkten liegt noch keine geprüfte Angabe vor. Sie werden nicht geschätzt — maßgeblich ist bis dahin die Quelle des Fördergebers.

  • Voraussetzungen
  • Förderhöhe / Konditionen
Quellen
Förderdatenbank des Bundes (BMWK), CC BY 4.0 · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-17
Noch keine fachliche Abnahme — der Inhalt ist die extrahierte Quellenangabe, nicht eine geprüfte Auslegung.