NRW-Patent-Validierung
LandNordrhein-WestfalenZuschuss
- Ebene
- Land
- Fördergeber
- Nordrhein-Westfalen
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Instrument
- Zuschuss
- Branchen
- branchenoffen
- Quelle
- Förderdatenbank des Bundes
- Fördergeber-Portal
- www.nrwbank.de
Zweck
Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-17
Wenn Sie als Hochschule oder Forschungseinrichtung Projekte zur marktorientierten Weiterentwicklung von Erfindungen umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie als Hochschule oder Forschungseinrichtung auf Grundlage der EFRE/JTF-Rahmenrichtlinie NRW bei Vorhaben zur Steigerung der Anwendungsreife Ihrer Erfindungen und ihrer anwendungsorientierten Validierung.
Dazu gehört sowohl die Erstellung eines proof-of-concepts als auch die Entwicklung von Demonstratoren oder Prototypen.
Die Förderung erfolgt in 2 Phasen:Phase 1: nichtwirtschaftliche Vorhaben zur Validierung von Patenten an Hochschulen und Forschungseinrichtungen;
Phase 2 (optional): Verbundvorhaben von Wissenschaft und Wirtschaft (kleine und mittlere Unternehmen), in denen erfolgreiche Vorhaben der Phase 1 weiterentwickelt werden.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt grundsätzlich bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben und für Vorhaben
in Phase 1 für Bildungs- und Forschungseinrichtungen für nichtwirtschaftliche Tätigkeiten bis zu EUR 157.500 für einen Zeitraum von bis zu 18 Monaten und
in Phase 2 für Bildungs- und Forschungseinrichtungen für nichtwirtschaftliche Tätigkeiten bis zu EUR 157.500 und für kleine und mittlere Unternehmen bis zu EUR 200.000 für bis zu 12 Monate.
Reichen Sie Ihren Antrag bitte über das EFRE-Online-Portal bei der Innovationsförderagentur NRW ein. Es wird empfohlen, dass Sie sich vor Antragstellung durch die Innovationsförderagentur NRW beraten lassen.
Einen Antrag für Phase 2 können Sie bereits circa 3 Monate vor Ende des Durchführungszeitraums der Phase 1 stellen.
Antragsweg
Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-17
**Fristen**
Reichen Sie Ihren Antrag bitte zu folgenden Terminen ein:
- 1. Einreichungsrunde: bis 28.2.2023
- 2. Einreichungsrunde: bis 29.2.2024
- 3. Einreichungsrunde: bis 28.2.2025
- 4. Einreichungsrunde: bis 30.6.2025
Rechtsgrundlage (Auszug)
Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-17
Richtlinie
Förderbekanntmachung NRW-Patent-Validierung
[Stand 03.01.2023]
1. Zusammenfassung
Zur Bewältigung von Herausforderungen in den Innovationsfeldern der Regionalen Innovationsstrategie NRW bedarf es oftmals Lösungen, die auf dem neusten Stand von Wissenschaft und Technik basieren. Die wirtschaftlichen Potenziale von Hochschulerfindungen und Patentanmeldungen sind oftmals unbestimmt, weil die Erfindungen abstrakt sind, die Wissenschaft ihrer Zeit voraus ist und Marktchancen nicht Gegenstand der Forschung sind. Um die Verwertungschancen zu erhöhen und das Interesse von kleinen und mittleren Unternehmen zu steigern, soll die marktorientierte Weiterentwicklung von Erfindungen gefördert werden. Durch die Transformation wissenschaftlicher Innovationen in wirtschaftlich und betriebswi …
Zu diesen Punkten liegt noch keine geprüfte Angabe vor. Sie werden nicht geschätzt — maßgeblich ist bis dahin die Quelle des Fördergebers.
- Voraussetzungen
- Förderhöhe / Konditionen
- https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/NRW/nrw-patent-validierung.htmlprimary · Förderdatenbank des Bundes — Detailseite (Diff-Crawling)
- https://www.nrwbank.desecondary · Fördergeber-Portal: NRW.BANK