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Nordrhein-Westfalen

Regionales Wirtschaftsförderungsprogramm – Gewerbliche Wirtschaft einschließlich Tourismusgewerbe – Beratung

LandNordrhein-WestfalenZuschuss

Faktenmaschinell erzeugt · Datenstand 2026-06-10
Ebene
Land
Fördergeber
Nordrhein-Westfalen
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Instrument
Zuschuss
Branchen
Hotel, Gastronomie & Tourismus
Quelle
Förderdatenbank des Bundes
Fördergeber-Portal
www.nrwbank.de

Zweck

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-17

Wenn Sie als kleines oder mittleres Unternehmen der gewerblichen oder touristischen Wirtschaft Beratungsdienstleistungen in Anspruch nehmen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt umfassende betriebswirtschaftliche, organisatorische und technische Beratungen, die von qualifizierten externen Beraterinnen oder Beratern durchgeführt werden und die für Ihr Unternehmen von besonderem Gewicht sind.

Sie erhalten die Förderung für Beratungen in den Bereichen:Neuausrichtung der Finanzierungsstruktur Ihres Unternehmens

frühzeitige Umstrukturierung

notwendige Erschließung neuer Absatzmärkte

geplante Übergabe Ihres Unternehmens im Rahmen einer Unternehmensnachfolge

geplante vollständige oder teilweise Übernahme Ihres KMU durch eine Belegschaftsinitiative oder ein anderes KMU

Gewährung einer Bürgschaft des Landes Nordrhein-Westfalen oder der Bürgschaftsbank NRW

stille Beteiligung, für die das Land Nordrhein-Westfalen eine Garantie übernimmt

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Förderumfang:für Phase 1: bis zu 5 Tagewerke / maximal 25 % der Beratungskosten (auf Grundlage des Art. 18 AGVO)

für Phase 2: bis zu 10 Tagewerke / maximal 50 % der Beratungskosten (auf Grundlage des Art. 18 AGVO)

Belegschaftsinitiativen: bis zu 70 % der Beratungskosten (auf Grundlage der De-minimis-Verordnung) je Phase

Die maximale Förderdauer beträgt 3 Monate.

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Maßnahme an die NRW.BANK.

Antragsweg

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-17

**Fristen**

Außerhalb der GRW -Fördergebiete kann ab dem Haushaltsjahr 2025 keine Förderung mehr in Anspruch genommen werden.

Rechtsgrundlage (Auszug)

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-17

Richtlinie

Durchführungserlass zum Regionalen Wirtschaftsförderungsprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen für die Förderung von Beratungsleistungen gegenüber Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (RWP-Beratungserlass)

Runderlass des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie

Vom 1. März 2024

1 Grundsätzliches

In Ergänzung der Nummer 3.9.1 der Förderrichtlinie gewerbliche Wirtschaft vom 1. März 2024 (MBl. NRW. S. 460) in der jeweils geltenden Fassung gelten für die Gewährung von Zuwendungen für Beratungsleistungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und des Tourismusgewerbes die nachfolgenden Regelungen.

2 Fördergegenstand

Kleine und mittlere Unternehmen, die aufgrund der Art der Tätigkeit in der Betriebsstätte den unter Nummer 2.2 der Förderrichtlinie g …

Noch nicht kuratiert

Zu diesen Punkten liegt noch keine geprüfte Angabe vor. Sie werden nicht geschätzt — maßgeblich ist bis dahin die Quelle des Fördergebers.

  • Voraussetzungen
  • Förderhöhe / Konditionen
Quellen
Förderdatenbank des Bundes (BMWK), CC BY 4.0 · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-17
Noch keine fachliche Abnahme — der Inhalt ist die extrahierte Quellenangabe, nicht eine geprüfte Auslegung.