Regionales Wirtschaftsförderungsprogramm – Gewerbliche Wirtschaft einschließlich Tourismusgewerbe – Beratung
LandNordrhein-WestfalenZuschuss
- Ebene
- Land
- Fördergeber
- Nordrhein-Westfalen
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Instrument
- Zuschuss
- Branchen
- Hotel, Gastronomie & Tourismus
- Quelle
- Förderdatenbank des Bundes
- Fördergeber-Portal
- www.nrwbank.de
Zweck
Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-17
Wenn Sie als kleines oder mittleres Unternehmen der gewerblichen oder touristischen Wirtschaft Beratungsdienstleistungen in Anspruch nehmen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt umfassende betriebswirtschaftliche, organisatorische und technische Beratungen, die von qualifizierten externen Beraterinnen oder Beratern durchgeführt werden und die für Ihr Unternehmen von besonderem Gewicht sind.
Sie erhalten die Förderung für Beratungen in den Bereichen:Neuausrichtung der Finanzierungsstruktur Ihres Unternehmens
frühzeitige Umstrukturierung
notwendige Erschließung neuer Absatzmärkte
geplante Übergabe Ihres Unternehmens im Rahmen einer Unternehmensnachfolge
geplante vollständige oder teilweise Übernahme Ihres KMU durch eine Belegschaftsinitiative oder ein anderes KMU
Gewährung einer Bürgschaft des Landes Nordrhein-Westfalen oder der Bürgschaftsbank NRW
stille Beteiligung, für die das Land Nordrhein-Westfalen eine Garantie übernimmt
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Förderumfang:für Phase 1: bis zu 5 Tagewerke / maximal 25 % der Beratungskosten (auf Grundlage des Art. 18 AGVO)
für Phase 2: bis zu 10 Tagewerke / maximal 50 % der Beratungskosten (auf Grundlage des Art. 18 AGVO)
Belegschaftsinitiativen: bis zu 70 % der Beratungskosten (auf Grundlage der De-minimis-Verordnung) je Phase
Die maximale Förderdauer beträgt 3 Monate.
Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Maßnahme an die NRW.BANK.
Antragsweg
Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-17
**Fristen**
Außerhalb der GRW -Fördergebiete kann ab dem Haushaltsjahr 2025 keine Förderung mehr in Anspruch genommen werden.
Rechtsgrundlage (Auszug)
Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-17
Richtlinie
Durchführungserlass zum Regionalen Wirtschaftsförderungsprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen für die Förderung von Beratungsleistungen gegenüber Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (RWP-Beratungserlass)
Runderlass des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie
Vom 1. März 2024
1 Grundsätzliches
In Ergänzung der Nummer 3.9.1 der Förderrichtlinie gewerbliche Wirtschaft vom 1. März 2024 (MBl. NRW. S. 460) in der jeweils geltenden Fassung gelten für die Gewährung von Zuwendungen für Beratungsleistungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und des Tourismusgewerbes die nachfolgenden Regelungen.
2 Fördergegenstand
Kleine und mittlere Unternehmen, die aufgrund der Art der Tätigkeit in der Betriebsstätte den unter Nummer 2.2 der Förderrichtlinie g …
Zu diesen Punkten liegt noch keine geprüfte Angabe vor. Sie werden nicht geschätzt — maßgeblich ist bis dahin die Quelle des Fördergebers.
- Voraussetzungen
- Förderhöhe / Konditionen
- https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/NRW/rwp-beratungserlass.htmlprimary · Förderdatenbank des Bundes — Detailseite (Diff-Crawling)
- https://www.nrwbank.desecondary · Fördergeber-Portal: NRW.BANK