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Nordrhein-Westfalen

Start-up Transfer.NRW

LandNordrhein-WestfalenZuschuss

Faktenmaschinell erzeugt · Datenstand 2026-06-10
Ebene
Land
Fördergeber
Nordrhein-Westfalen
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Instrument
Zuschuss
Branchen
branchenoffen
Quelle
Förderdatenbank des Bundes
Fördergeber-Portal
www.nrwbank.de

Zweck

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-17

Wenn Sie als Hochschule oder Forschungseinrichtung innovative Gründungsvorhaben von Absolventinnen und Absolventen unterstützen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie als Hochschule oder Forschungseinrichtung auf Grundlage der EFRE/JTF-Rahmenrichtlinie NRW , wenn Sie Gründerinnen und Gründer bei der Weiterentwicklung innovativer Produkte und Dienstleistungen zu unternehmerischer Reife unterstützen – von der Grundlagenforschung über die am Markt orientierte Forschung und Entwicklung bis hin zur Gründung eines Unternehmens.

Der Schwerpunkt der Förderung liegt auf wissensintensiven Gründungen ohne Einengung auf Spitzentechnologie. Dazu gehören sowohl innovative Dienstleistungen als auch technologieorientierte Gründungsvorhaben sowie Vorhaben, die soziale Innovationen adressieren.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch EUR 270.000 je Vorhaben bei einer Laufzeit von maximal 24 Monaten.

Das Antragsverfahren ist zweistufig.

Zunächst reichen Sie bitte Ihre Projektskizze über das Submission Tool zu festgelegten Einreichungsterminen bei der Innovationsförderagentur NRW (IN.NRW) ein. Einreichungsfristen sind jeweils der 31.1. und der 31.7. eines Jahres, der letzte Einreichungstermin ist der 31.7.2026.

Wird Ihre Projektskizze positiv bewertet, können Sie Ihren Antrag über das EFRE-Online-Portal bei der Innovationsförderagentur NRW stellen.

Voraussetzungen

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-17

Antragsberechtigt sind Forschungs- und Bildungseinrichtungen mit Sitz oder Niederlassung in Nordrhein-Westfalen.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Vorhaben, für die Sie eine Förderung beantragen, müssen
  • thematisch, zeitlich und finanziell abgrenzbar sein und dürfen mit Ausnahme von Vorplanungen sowie Marktanalysen noch nicht begonnen worden sein,
  • vorwiegend in NRW durchgeführt und verwertet werden (Unternehmensgründung in NRW ) und
  • sich von anderen staatlich geförderten Vorhaben eindeutig inhaltlich abgrenzen.
  • Sie als antragstellende Einrichtung müssen nachweislich über die notwendigen finanziellen Mittel und eine ordnungsgemäße Geschäftsführung verfügen.
  • Auf Basis der Geschäftsidee darf vor dem Durchführungszeitraum noch kein Unternehmen gegründet worden sein.
  • Sie als antragstellende Einrichtung müssen
  • einen Business plan mit einer Finanzierungsplanung einreichen,
  • den Gründerinnen, Gründern oder Gründungsteams Arbeitsplätze und Infrastruktur zur Durchführung des Projekts zur Verfügung zu stellen,
  • eine Betreuung durch eine Mentorin oder einen Mentor gewährleisten und
  • sicherstellen, dass die Gründerinnen, Gründer und Gründungsteams nach Erteilung des Zuwendungsbescheides einen branchen- und gründungserfahrenen Coach auswählen und einen Coaching vertrag im Umfang von 5 bis 10 Tagewerken abschließen.
  • Die Gründerinnen und Gründer müssen über einen akademischen Abschluss verfügen.
  • Während der Durchführung des Projekts zur Vorbereitung einer Gründung müssen die Gründerinnen und Gründer bei Ihnen als antragstellender Forschungs- beziehungsweise Bildungseinrichtung beschäftigt sein.

Rechtsgrundlage (Auszug)

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-17

Richtlinie

Förderbekanntmachung Start-up Transfer.NRW

[Stand: 12.12.2022]

1. Zusammenfassung

Wissensbasierte, innovative Unternehmen schaffen zukunftsfähige Arbeits- und Ausbildungsplätze, tragen durch den Know-how-Transfer aus der Forschung in die Praxis zum Strukturwandel bei und verbessern damit nachhaltig die Wettbewerbsfähigkeit von KMU in Nordrhein-Westfalen. Durch die wirtschaftliche Nutzung neuer Ideen, innovativer Verfahren, Dienstleistungen und Technologien können Start-ups aus den Hochschulen und Forschungs­einrichtungen Beiträge dazu leisten, die wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Herausforderungen unserer Zeit zu meistern und die Lebens­qualität der Menschen zu sichern.

Um das Gründungspotenzial in Forschungs- und Bildungseinrichtungen in der Breite zu mobilisier …

Noch nicht kuratiert

Zu diesen Punkten liegt noch keine geprüfte Angabe vor. Sie werden nicht geschätzt — maßgeblich ist bis dahin die Quelle des Fördergebers.

  • Förderhöhe / Konditionen
  • Antragsweg
Quellen
Förderdatenbank des Bundes (BMWK), CC BY 4.0 · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-17
Noch keine fachliche Abnahme — der Inhalt ist die extrahierte Quellenangabe, nicht eine geprüfte Auslegung.