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Nordrhein-Westfalen

Förderung der Vernetzten Mobilität und des Mobilitätsmanagements (FöRi-MM)

LandNordrhein-Westfalen

Faktenmaschinell erzeugt · Datenstand 2026-06-10
Ebene
Land
Fördergeber
Nordrhein-Westfalen
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Instrument
k. A.
Branchen
branchenoffen
Quelle
Förderdatenbank des Bundes
Fördergeber-Portal
www.nrwbank.de

Zweck

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Sie können eine Förderung für Vorhaben zur Verbesserung des Mobilitätssystems und zur Erhöhung der Verkehrssicherheit in Nordrhein-Westfalen beantragen. Adressaten sind primär Gemeinden, Gemeindeverbände und Kreise. Förderfähig sind nachhaltige Mobilitätspläne, Digitalisierungsmaßnahmen, Mobilstationen, Mobilitätsmanagement, Sharing-Dienste und nachhaltige Logistik.

Sie können eine Förderung für Vorhaben erhalten, die das Mobilitätssystem effizienter gestalten oder die Verkehrssicherheit in Nordrhein-Westfalen erhöhen. Das Land unterstützt Sie dabei, Mobilitätsangebote nutzerfreundlicher zu machen und Infrastrukturen besser auszulasten.

Sie können die Förderung für folgende Bereiche beantragen:Erstellung oder Erweiterung nachhaltiger urbaner Mobilitätspläne.

Maßnahmen zur Digitalisierung und Vernetzung des Verkehrssystems, wie beispielsweise Sensorik oder Applikationen.

Errichtung und Erweiterung von Mobilstationen.

Maßnahmen des betrieblichen, schulischen und sonstigen Mobilitätsmanagements.

Einführung von stationsbasierten Carsharing- und Zweirad-Sharing-Diensten.

Machbarkeitsstudien, Softwarelösungen und anbieterübergreifende Ladebereiche für eine nachhaltige urbane Logistik.

Sie erhalten die Zuwendung als Projektförderung in Form einer Anteilfinanzierung. Diese beträgt 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Für Zweirad-Sharing-Dienste sinkt der Fördersatz nach dem ersten Jahr ab. Für die einzelnen Vorhaben gelten jeweils festgelegte Höchstbeträge.

Antragsweg

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

**Fristen**

Reichen Sie Ihren Antrag bitte bis zum 30. Juni eines Jahres für das folgende Jahr bei der für Sie zuständigen Bezirksregierung ein.

Rechtsgrundlage (Auszug)

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Richtlinie

Richtlinien zur Förderung der Vernetzten Mobilität und des Mobilitätsmanagements (Förderrichtlinie Mobilitätsmanagement - FöRi-MM)

Runderlass des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr (NRW)

Ministerialblatt (MB.NRW 2025 Nr. 43)

vom 01.07.2025

Weblink zur Richtlinie (externer Link) …

Noch nicht kuratiert

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  • Voraussetzungen
  • Förderhöhe / Konditionen
DOKUMENT · PROGRAMM-STECKBRIEFZP-2026-0878PDF herunterladenIn neuem Tab öffnen ↗
FREMDER INHALTgeprüft einbettbar 2026-08-17
foerderdatenbank.de · abgerufen 2026-08-18
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Quellen
Förderdatenbank des Bundes (BMWK), CC BY 4.0 · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-18
Noch keine fachliche Abnahme — der Inhalt ist die extrahierte Quellenangabe, nicht eine geprüfte Auslegung.