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Nordrhein-Westfalen

Richtlinie „Zukunftsgutscheine“ des Landes Nordrhein-Westfalen

LandNordrhein-WestfalenZuschuss

Faktenmaschinell erzeugt · Datenstand 2026-06-10
Ebene
Land
Fördergeber
Nordrhein-Westfalen
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Instrument
Zuschuss
Branchen
branchenoffen
Quelle
Förderdatenbank des Bundes
Fördergeber-Portal
www.nrwbank.de

Zweck

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-17

Wenn Sie als kleines oder mittleres Unternehmen im Rheinischen Revier Ihr Geschäftsmodell nachhaltig und zukunftsfähig gestalten wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie als kleines oder mittleres Unternehmen im Rheinischen Revier auf Grundlage der EFRE/JTF-Rahmenrichtlinie NRW bei der Bewältigung des Strukturwandels durch die digitale und grüne Transformation Ihrer Geschäftsmodelle und Prozesse.

Sie erhalten die Förderung für Vorhaben in folgenden Bereichen:TransformConsult: Externe Beratung durch Beratungsunternehmen zur Vorbereitung und Umsetzung einer Geschäftsmodelltransformation zur Bedienung der Märkte der grünen Transformation,

Transformationsexpert:in: Personalausgaben für Transformationsexpertinnen und Transformationsexperten, die für eine befristete Zeit (maximal 24 Monate) die Aufgabe übernehmen, eine Geschäftsmodelltransformation zur Bedienung der Märkte des Green Deals vorzubereiten und umzusetzen,

TransformInvest: Investitionen zur Umsetzung des Transformationsprozesses, insbesondere Maßnahmen zur energetischen und ressourcenorientierten Optimierung von industriellen und gewerblichen Anlagen und Prozessen, Innovationsinvestitionen bis zur Entwicklung von Prototypen mit Zielrichtung klimaneutrale Wirtschaft sowie Investitionen zur Digitalisierung der Unternehmens- und Produktionsprozesse.

Fördergebiet sind die Gemeinden und Gemeindeverbände Rhein-Kreis Neuss, Kreis Düren, Rhein-Erft-Kreis, Städteregion Aachen, Kreis Heinsberg und Stadt Mönchengladbach sowie für TransformConsult und Transformationsexpert:in auch der Kreis Euskirchen.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben,

im Fall von Investitionen maximal EUR 2 Millionen und

für Beratungsleistungen EUR 1.200 pro Tag für maximal 15 Tagewerke.

Den Zuschuss für Personalausgaben für Transformationsexpertinnen und Transformationsexperten erhalten Sie als Pauschale, die von der Verwaltungsbehörde für das EFRE/JTF-Programm NRW festgelegt wird.

Reichen Sie Ihren Antrag bitte über das EFRE-Online-Portal ein. Informationen erhalten Sie bei der Bezirksregierung Düsseldorf.

Antragsweg

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-17

**Fristen**

Reichen Sie Ihren Antrag bitte bis spätestens 30.6.2024 ein.

Rechtsgrundlage (Auszug)

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-17

Richtlinie

Richtlinie „Zukunftsgutscheine“ des Landes Nordrhein-Westfalen

Gemeinsamer Erlass des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie sowie des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr

Vom 14.12.2022

Vorbemerkung

Durch den sukzessiven Ausstieg aus der Kohleverstromung ist das stark von der Braunkohleindustrie geprägte Rheinische Revier beim Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft mit erheblichen wirtschaftlichen, beschäftigungsspezifischen und sozialen Herausforderungen konfrontiert. Aufgrund der engen Verflechtungen mit der Industrie, regionalen Dienstleistern und Zulieferern sowie einkommensinduzierten Effekten sind zudem weitere Branchen betroffen. Gleichzeitig bieten der Strukturwandel und die wirtschaftliche Neupositionierung der Region viele …

Noch nicht kuratiert

Zu diesen Punkten liegt noch keine geprüfte Angabe vor. Sie werden nicht geschätzt — maßgeblich ist bis dahin die Quelle des Fördergebers.

  • Voraussetzungen
  • Förderhöhe / Konditionen
Quellen
Förderdatenbank des Bundes (BMWK), CC BY 4.0 · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-17
Noch keine fachliche Abnahme — der Inhalt ist die extrahierte Quellenangabe, nicht eine geprüfte Auslegung.