Rheinland-Pfalz
Verbesserung der Angebotsqualität im rheinland-pfälzischen Gastgewerbe
LandRheinland-PfalzZuschuss
Kleine und mittlere Betriebe des Gastgewerbes in Rheinland-Pfalz erhalten einen Zuschuss für Investitionen, die die Qualität ihres touristischen Angebots verbessern.
Was gefördert wird
- Errichtung einer neuen Betriebsstätte
- Erweiterung einer bestehenden Betriebsstätte, etwa durch mehr Kapazität, ein umgestelltes oder erweitertes Angebot oder einen neu aufgesetzten Betriebsprozess
Häufige Fragen
Ja. Hotels, Gasthöfe und Pensionen müssen außerhalb der GRW-Gebiete liegen. Gastronomie und Campingplätze können normalerweise landesweit gefördert werden; für Mischbetriebe in GRW-Gebieten gilt eine Umsatzgrenze bei reinen Übernachtungen von 30 Prozent.
Beleg: ZusatzinfosWas die Quelle nicht sagt
- bis wann Anträge möglich sind
- welche Unterlagen der Antrag braucht
Dazu schätzen wir nichts. Fragen Sie im Erstgespräch oder bei der Ansprechstelle nach.