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Rheinland-Pfalz

Verbesserung der Angebotsqualität im rheinland-pfälzischen Gastgewerbe

LandRheinland-PfalzZuschuss

Kleine und mittlere Betriebe des Gastgewerbes in Rheinland-Pfalz erhalten einen Zuschuss für Investitionen, die die Qualität ihres touristischen Angebots verbessern.

Was gefördert wird

  • Errichtung einer neuen Betriebsstätte
  • Erweiterung einer bestehenden Betriebsstätte, etwa durch mehr Kapazität, ein umgestelltes oder erweitertes Angebot oder einen neu aufgesetzten Betriebsprozess
Beleg: Volltext

Häufige Fragen

Ja. Hotels, Gasthöfe und Pensionen müssen außerhalb der GRW-Gebiete liegen. Gastronomie und Campingplätze können normalerweise landesweit gefördert werden; für Mischbetriebe in GRW-Gebieten gilt eine Umsatzgrenze bei reinen Übernachtungen von 30 Prozent.

Beleg: Zusatzinfos

Was die Quelle nicht sagt

  • bis wann Anträge möglich sind
  • welche Unterlagen der Antrag braucht

Dazu schätzen wir nichts. Fragen Sie im Erstgespräch oder bei der Ansprechstelle nach.

Förderdatenbank des Bundes (BMWE), CC BY-ND 4.0 · https://creativecommons.org/licenses/by-nd/4.0/ · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-17
Noch keine fachliche Abnahme — der Inhalt ist die extrahierte Quellenangabe, nicht eine geprüfte Auslegung.