← Alle Förderprogramme
Rheinland-Pfalz

Bürgschaft Express

LandRheinland-PfalzBürgschaft

Faktenmaschinell erzeugt · Datenstand 2026-06-10
Ebene
Land
Fördergeber
Rheinland-Pfalz
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Instrument
Bürgschaft
Branchen
branchenoffen
Quelle
Förderdatenbank des Bundes
Fördergeber-Portal
isb.rlp.de

Zweck

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Wenn Sie als etabliertes kleines oder mittleres Unternehmen, als Freiberuflerin oder Freiberufler kurzfristig einen Kredit für Investitionen oder Betriebsmittel brauchen und Sie dafür keine ausreichenden Sicherheiten haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Bürgschaft erhalten.

Die Bürgschaftsbank Rheinland-Pfalz und das Land Rheinland-Pfalz unterstützen Sie als etabliertes kleines oder mittleres Unternehmen oder als Freiberuflerin und Freiberufler mit einer Bürgschaft für Investitionskredite oder für Betriebsmittel-/Avalkredite. Voraussetzung ist, dass Sie ohne die Bürgschaft keine ausreichenden Sicherheiten zur Verfügung stellen könnten.

Sie bekommen die Bürgschaft unter anderem zur Finanzierung folgender Vorhaben:Wachstums- und Investitionsfinanzierungen,

Betriebsmittel,

Anlauf-/Markteinführungskosten,

Produktentwicklung,

Forschung und Entwicklung.

Die Bürgschaft wird Ihnen in einem beschleunigten und standardisierten Verfahren bewilligt. Sie können die verbindliche Zusage innerhalb von 5 Arbeitstagen erhalten.

Die Bürgschaftsquote beträgt bis zu 60 Prozent der Kreditsumme. Besichert werden Kredite mit einem Umfang von maximal EUR 150.000.

Die Laufzeit der Bürgschaft beträgt bei Investitionen höchstens 15 Jahre, bei Baumaßnahmen höchstens 23 Jahre und bei Betriebsmittelverbürgungen 10 Jahre.

Ihren Antrag richten Sie über Ihre Hausbank an die Bürgschaftsbank Rheinland-Pfalz GmbH.

Voraussetzungen

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Antragsberechtigt sind bestehende kleine und mittlere Unternehmen sowie Angehörige der Freien Berufe mit Sitz oder Betriebsstätte in Rheinland-Pfalz.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Sie müssen
  • in Rheinland-Pfalz investieren,
  • ein Rating Ihrer Hausbank mit einer Ein-Jahres-Ausfallwahrscheinlichkeit von maximal 3,0 Prozent nachweisen (KfW 5/Bonitätsindex 300 Creditreform),
  • Jahresabschlüsse für mindestens 2 volle Geschäftsjahre vorlegen,
  • ein positives wirtschaftliches Eigenkapital sowie ein positives Betriebsergebnis nachweisen.
  • Sie verwenden den Kredit zur Finanzierung eines betriebswirtschaftlich tragfähigen und sinnvollen Vorhabens. Von der Förderung ausgeschlossen ist die Verbürgung von Existenzgründungs-/Übernahmefinanzierungen.

Rechtsgrundlage (Auszug)

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Richtlinie

Allgemeine Bürgschaftsbestimmungen Kredit (ABB-Kredit)1)

Einheitliche ABB-Kredit der deutschen Bürgschaftsbanken

(Nr. 01/2023 – Stand 1. Oktober 2023)

I. ALLGEMEINE REGELUNGEN

1. Zweckbestimmung und Art der Bürgschaft

(1) Die Bürgschaftsbanken sind Selbsthilfeeinrichtungen der Wirtschaft zum Zwecke der Mittelstandsförderung. Durch ihre zeitlich begrenzten Bürgschaften für Unternehmen oder Existenzgründer (nachfolgend auch „Kreditnehmer“, „Kreditnehmereinheit“ oder „Antragsteller“ genannt) können fehlende oder nicht ausreichende Kreditsicherheiten ersetzt bzw. ergänzt werden. Für die Bürgschaften gelten – soweit in der Bürgschaftserklärung nichts anderes vorgesehen ist – die folgenden Allgemeinen Bürgschaftsbestimmungen Kredit (ABB-Kredit).

(2) Bei den von der Bürgschaftsba …

Noch nicht kuratiert

Zu diesen Punkten liegt noch keine geprüfte Angabe vor. Sie werden nicht geschätzt — maßgeblich ist bis dahin die Quelle des Fördergebers.

  • Förderhöhe / Konditionen
  • Antragsweg
DOKUMENT · PROGRAMM-STECKBRIEFZP-2026-0881PDF herunterladenIn neuem Tab öffnen ↗
FREMDER INHALTgeprüft einbettbar 2026-08-17
foerderdatenbank.de · abgerufen 2026-08-18
In neuem Tab öffnen ↗
Fremder Inhalt — keine Aussage des Portals · bleibt die Fläche leer, Quelle im neuen Tab öffnen
Quellen
Förderdatenbank des Bundes (BMWK), CC BY 4.0 · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-18
Noch keine fachliche Abnahme — der Inhalt ist die extrahierte Quellenangabe, nicht eine geprüfte Auslegung.