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Rheinland-Pfalz

Bürgschaften der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz

LandRheinland-PfalzBürgschaft

Faktenmaschinell erzeugt · Datenstand 2026-06-10
Ebene
Land
Fördergeber
Rheinland-Pfalz
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Instrument
Bürgschaft
Branchen
branchenoffen
Quelle
Förderdatenbank des Bundes
Fördergeber-Portal
isb.rlp.de

Zweck

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Kurztext Wenn Sie als gewerbliches Unternehmen oder freiberuflich Tätige nicht über ausreichende finanzielle Sicherheiten für Ihren Kredit verfügen, kann die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) eine Bürgschaft übernehmen. Volltext Die ISB entlastet Sie als gewerbliches Unternehmen oder Angehörige und Angehörigen der Freien Berufe durch eine Bürgschaft von Ihrem Kreditrisiko. Die Bürgschaft bekommen Sie zur Finanzierung folgender Vorhaben:Investitionen und Betriebsmittel (Bar-/Avalkredite). Die ISB übernimmt Ausfallbürgschaften bis zur Höhe von höchstens 80 Prozent bei Investitionskrediten, 70 Prozent bei Avalkrediten und 60 Prozent bei Betriebsmittelkrediten. Die Höhe der Bürgschaft beträgt normalerweise zwischen mindestens EUR 2 Millionen und höchstens EUR 3,5 Millionen. Für Bürgschaften bis EUR 2 Millionen ist die Bürgschaftsbank Rheinland-Pfalz zuständig. Die Bürgschaft beantragen Sie zusammen mit Ihrer Hausbank oder einem anderen Kreditinstitut Ihrer Wahl. Der Antrag wird von dort an die ISB weitergeleitet.

Förderart:

Bürgschaft

Förderbereich:

Unternehmensfinanzierung, Existenzgründung & -festigung

Fördergebiet:

Rheinland-Pfalz

Förderberechtigte:

Existenzgründer/in, Unternehmen

Fördergeber:

Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)

Ansprechpunkt:

Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)

Holzhofstraße 4

55116 Mainz

Tel: 06131 61721333

Fax: 06131 61721199

beratung@isb.rlp.de

Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)

Weiterführende Links:

Bürgschaften

Voraussetzungen

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Antragsberechtigt sind

bestehende Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft,

Handwerksbetriebe,

Unternehmen der Wohnungswirtschaft,

Bauträger,

Angehörige der Freien Berufe und

Existenzgründerinnen und Existenzgründer.

Die Förderung an folgende Bedingungen geknüpft:

Der Sitz oder die Betriebsstätte Ihres Unternehmens liegt in Rheinland-Pfalz.

Sie führen das Vorhaben in Rheinland-Pfalz durch.

Sie verwenden den Kredit zur Finanzierung eines volks- und betriebswirtschaftlich sinnvollen Vorhabens.

Die ISB verbürgt keine Bestandskredite.

Rechtsgrundlage (Auszug)

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Richtlinie Allgemeine Bürgschaftsbedingungen der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) Anstalt des öffentlichen Rechts Stand 01/2012 Für die jeweilige Bürgschaft der Investitions-und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) AöR gelten neben den in der Bürgschaftsurkunde enthaltenen Wirksamkeitsvoraussetzungen und vertraglichen Nebenpflichten die folgenden Allgemeinen Bürgschaftsbedingungen. Die Bürgschaften der ISB werden vom Land Rheinland-Pfalz teilweise rückverbürgt und in Übereinstimmung mit den einschlägigen beihilferechtlichen EU-Regelungen übernommen. Allgemeines 1. Umfang der Bürgschaft Die Bürgschaft ist eine Ausfallbürgschaft, die sich auf das Kapital, Zinsen bis zur Dauer von längstens 12 Monaten nach Kündigung der der Bürgschaft zu Grunde liegenden Kredite sowie Provis …

Noch nicht kuratiert

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  • Förderhöhe / Konditionen
  • Antragsweg
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FREMDER INHALTgeprüft einbettbar 2026-08-17
foerderdatenbank.de · abgerufen 2026-08-18
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Quellen
Förderdatenbank des Bundes (BMWK), CC BY 4.0 · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-18
Noch keine fachliche Abnahme — der Inhalt ist die extrahierte Quellenangabe, nicht eine geprüfte Auslegung.