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Rheinland-Pfalz

Bürgschaft Direkt (BoB)

LandRheinland-PfalzBürgschaft

Faktenmaschinell erzeugt · Datenstand 2026-06-10
Ebene
Land
Fördergeber
Rheinland-Pfalz
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Instrument
Bürgschaft
Branchen
branchenoffen
Quelle
Förderdatenbank des Bundes
Fördergeber-Portal
isb.rlp.de

Zweck

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Wenn Sie sich selbstständig machen wollen und Ihnen die nötigen Sicherheiten für ein Bankdarlehen fehlen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Bürgschaft erhalten.

Die Bürgschaftsbank Rheinland-Pfalz und das Land Rheinland-Pfalz unterstützen Sie als Existenzgründerin oder Existenzgründer mit einer direkten Bürgschaft für Investitionskredite oder für Betriebsmittel-/Avalkredite. Voraussetzung ist, dass Sie ohne die Bürgschaft keine ausreichenden Sicherheiten zur Verfügung stellen könnten.

Sie erhalten die Bürgschaft für bis zu 80 Prozent des Kreditbetrags, die Höhe der Bürgschaft beträgt maximal EUR 150.000.

Die Laufzeit der Bürgschaft beträgt bei

Investitionen maximal 15 Jahre,

Finanzierung baulicher Maßnahmen maximal 23 Jahre,

Betriebsmittel-Verbürgungen maximal 10 Jahre sowie

Avalkrediten maximal 8 Jahre.

Richten Sie Ihren Antrag bitte unter Angabe „Bürgschaft Direkt“ an die Bürgschaftsbank Rheinland-Pfalz GmbH.

Voraussetzungen

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Antragsberechtigt sind Existenzgründerinnen und Existenzgründer der gewerblichen Wirtschaft, des Handwerks sowie der Freien Berufe vor Gründung des Unternehmens beziehungsweise Aufnahme der Geschäftstätigkeit.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Sie müssen
  • in Rheinland-Pfalz investieren,
  • ein tragfähiges und wirtschaftlich sinnvolles Geschäftsmodell haben.
  • Die zur Verbürgung beantragten Kredite/Darlehen dürfen Ihnen noch nicht gewährt worden sein.

Rechtsgrundlage (Auszug)

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Richtlinie

Allgemeine Bürgschaftsbestimmungen Kredit (ABB-Kredit)1)

Einheitliche ABB-Kredit der deutschen Bürgschaftsbanken

(Nr. 01/2023 – Stand 1. Oktober 2023)

I. ALLGEMEINE REGELUNGEN

1. Zweckbestimmung und Art der Bürgschaft

(1) Die Bürgschaftsbanken sind Selbsthilfeeinrichtungen der Wirtschaft zum Zwecke der Mittelstandsförderung. Durch ihre zeitlich begrenzten Bürgschaften für Unternehmen oder Existenzgründer (nachfolgend auch „Kreditnehmer“, „Kreditnehmereinheit“ oder „Antragsteller“ genannt) können fehlende oder nicht ausreichende Kreditsicherheiten ersetzt bzw. ergänzt werden. Für die Bürgschaften gelten – soweit in der Bürgschaftserklärung nichts anderes vorgesehen ist – die folgenden Allgemeinen Bürgschaftsbestimmungen Kredit (ABB-Kredit).

(2) Bei den von der Bürgschaftsba …

Noch nicht kuratiert

Zu diesen Punkten liegt noch keine geprüfte Angabe vor. Sie werden nicht geschätzt — maßgeblich ist bis dahin die Quelle des Fördergebers.

  • Förderhöhe / Konditionen
  • Antragsweg
DOKUMENT · PROGRAMM-STECKBRIEFZP-2026-0882PDF herunterladenIn neuem Tab öffnen ↗
FREMDER INHALTgeprüft einbettbar 2026-08-17
foerderdatenbank.de · abgerufen 2026-08-18
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Quellen
Förderdatenbank des Bundes (BMWK), CC BY 4.0 · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-18
Noch keine fachliche Abnahme — der Inhalt ist die extrahierte Quellenangabe, nicht eine geprüfte Auslegung.