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Rheinland-Pfalz

Landesförderprogramm im Rahmen des EFRE 2021–2027 „Effizienzsteigerung gewerblicher Unternehmen“ (EffInvest)

LandRheinland-PfalzZuschuss

Faktenmaschinell erzeugt · Datenstand 2026-06-10
Ebene
Land
Fördergeber
Rheinland-Pfalz
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Instrument
Zuschuss
Branchen
branchenoffen
Quelle
Förderdatenbank des Bundes
Fördergeber-Portal
isb.rlp.de

Zweck

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-17

Wenn Sie als gewerbliches Unternehmen in Maßnahmen investieren, mit denen Sie Energie einsparen und Ressourcen schonen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt Sie als gewerbliches Unternehmen mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) bei Investitionen zur Steigerung der Energie- und Ressourceneffizienz in Ihrem Betrieb.

Sie bekommen die Förderung für Maßnahmen zur

Energieeinsparung und zur effizienteren Energienutzung,

Verringerung des Einsatzes von Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen, insbesondere des Materialeinsatzes,

Vermeidung und Verringerung des Einsatzes von Wasser und des Anfalls von Abwasser sowie Verringerung und Zurückhaltung von Abwasserfrachten,

Schließung von Stoffkreisläufen,

Vermeidung und Verminderung von Abfällen sowie die Verminderung ihrer Schädlichkeit,

Reduzierung der Lärm- und Schadstoffemissionen.

Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt für

kleine Unternehmen 20 % und

mittlere und große Unternehmen 10 %

der förderfähigen Kosten, jedoch höchstens 5 Millionen EUR (5.000.000 EUR).

Für den Teil des förderfähigen Investitionsvolumens, der den Betrag von 10 Millionen EUR (10.000.000 EUR) übersteigt, wird Ihnen abweichend ein Zuschuss von höchstens 5 % gewährt.

Wenn Sie ein

kleines Unternehmen sind, müssen Sie mindestens 250.000 EUR,

mittleres oder großes Unternehmen sind, müssen Sie mindestens 500.000 EUR

in Ihr Vorhaben investieren.

Ihr Eigenanteil an der Finanzierung des Vorhabens beträgt mindestens 25 %.

Die Förderung erfolgt bei großen Unternehmen als De-minimis-Beihilfe. In diesen Fällen wird die geänderte Höchstgrenze von 300.000 EUR innerhalb von 3 Jahren beachtet.

Antragsweg

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-17

**Verfahrensablauf**

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Maßnahme an die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB).

Rechtsgrundlage (Auszug)

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-17

Richtlinie

Landesförderprogramm im Rahmen des EFRE 2021–2027 „Effizienzsteigerung gewerblicher Unternehmen“ (EffInvest)

Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau

vom: 29.08.2023 (8302)

in der Fassung vom: 03.06.2024

Weblink zur Verwaltungsvorschrift …

Noch nicht kuratiert

Zu diesen Punkten liegt noch keine geprüfte Angabe vor. Sie werden nicht geschätzt — maßgeblich ist bis dahin die Quelle des Fördergebers.

  • Voraussetzungen
  • Förderhöhe / Konditionen
Quellen
Förderdatenbank des Bundes (BMWK), CC BY 4.0 · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-17
Noch keine fachliche Abnahme — der Inhalt ist die extrahierte Quellenangabe, nicht eine geprüfte Auslegung.