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Rheinland-Pfalz

Einstellung von Auszubildenden aus Insolvenzbetrieben

LandRheinland-PfalzZuschuss

Faktenmaschinell erzeugt · Datenstand 2026-06-10
Ebene
Land
Fördergeber
Rheinland-Pfalz
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Instrument
Zuschuss
Branchen
branchenoffen
Quelle
Förderdatenbank des Bundes
Fördergeber-Portal
isb.rlp.de

Zweck

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-17

Wenn Sie Auszubildenden aus Insolvenzbetrieben die Fortsetzung ihrer Ausbildung ermöglichen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten. Dies gilt künftig auch für Auszubildende von geschädigten Unternehmen im Hochwassergebiet.

Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt Sie bei der Übernahme von Auszubildenden, die ihren Ausbildungsplatz aufgrund einer Insolvenz des bisherigen Ausbildungsbetriebs verloren haben. Künftig werden Sie auch unterstützt, wenn Auszubildende von geschädigten Unternehmen im Hochwassergebiet in Ihrem Unternehmen ihre Ausbildung fortsetzen können.

Sie erhalten die Förderung als einmaligen Zuschuss in Höhe von EUR 2.500 je übernommene oder übernommenen Auszubildenden.

Ihren Antrag reichen Sie bis spätestens 3 Monate nach Fortsetzung der Ausbildung bei der jeweiligen Kammer oder sonst zuständigen Stelle im Sinne des Berufsbildungsgesetzes ein. Die Kammer oder sonst zuständige Stelle leitet den Antrag an die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) zur Bewilligung weiter.

Voraussetzungen

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-17

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie der Angehörige freien Berufe.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Die Ausbildung der Auszubildenden wurde aufgrund von Insolvenz, Wegfall der Ausbildungsberechtigung oder nicht vorhersehbarer Stilllegung/Schließung des bisherigen Ausbildungsbetriebs vorzeitig beendet.
  • Sie stellen die Fortsetzung der Ausbildung sicher.
  • Der Berufsausbildungsvertrag wurde nach dem Berufsbildungsgesetz ( BBiG ) oder der Handwerksordnung (HwO) abgeschlossen und in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse bei der zuständigen Kammer oder sonst zuständigen Stelle eingetragen.
  • Der Insolvenzbetrieb und Sie als neuer Ausbildungsbetrieb müssen Ihren Sitz in Rheinland-Pfalz haben. Von der Förderung ausgeschlossen sind Ausbildungsverhältnisse unter anderem mit in direkter Linie verwandten Personen, Bund, Land, Gemeinden und Gemeindeverbänden sowie sonstigen juristischen Personen des öffentlichen Rechts, die nicht Wirtschaftsunternehmen sind.

Rechtsgrundlage (Auszug)

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-17

Richtlinie

Förderung der Einstellung von Auszubildenden aus Insolvenzbetrieben

Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau

vom 22. Dezember 2008 (41 1-002-8408)

[zuletzt verlängert durch Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau

vom 9. November 2020 (0512-0001#2020/0001]

1 Rechtsgrundlage, Zuwendungszweck

1.1 Das Land gewährt nach Maßgabe dieser Verwaltungsvorschrift und der §§ 23 und 44 Abs. 1 der Landeshaushaltsordnung sowie der dazu ergangenen Verwaltungsvorschrift zum Vollzug der Landeshaushaltsordnung vom 20. Dezember 2002 (MinBl. 2003 S. 22) in der jeweils geltenden Fassung Zuwendungen für die Übernahme von Auszubildenden aus Insolvenzbetrieben. Damit soll sichergestellt werden, dass A …

Noch nicht kuratiert

Zu diesen Punkten liegt noch keine geprüfte Angabe vor. Sie werden nicht geschätzt — maßgeblich ist bis dahin die Quelle des Fördergebers.

  • Förderhöhe / Konditionen
  • Antragsweg
Quellen
Förderdatenbank des Bundes (BMWK), CC BY 4.0 · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-17
Noch keine fachliche Abnahme — der Inhalt ist die extrahierte Quellenangabe, nicht eine geprüfte Auslegung.