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Rheinland-Pfalz

Förderung im Rahmen des Programms „Energieeffizienz und intelligente Netz- und Speicherinfrastruktur“

LandRheinland-PfalzZuschuss

Faktenmaschinell erzeugt · Datenstand 2026-06-10
Ebene
Land
Fördergeber
Rheinland-Pfalz
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Instrument
Zuschuss
Branchen
branchenoffen
Quelle
Förderdatenbank des Bundes
Fördergeber-Portal
isb.rlp.de

Zweck

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-17

Wenn Sie Energieeffizienzmaßnahmen an kommunalen Bestandsgebäuden planen oder intelligente Energiesysteme, Netze und Speichersysteme außerhalb des transeuropäischen Energienetzwerks entwickeln, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt Sie mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) bei Investitionen und vereinzelt auch bei nichtinvestiven Vorhaben, die zur Verbesserung der Energieeffizienz bei Nicht-Wohngebäuden und zur Einführung intelligenter Netz- und Speicherinfrastruktur beitragen.

Im Schwerpunkt „Förderung von Energieeffizienz und Reduzierung von Treibhausgasemissionen“ bekommen Sie die Förderung für ein Einzelvorhaben in folgenden Bereichen:Verbesserung der Energieeffizienz in kommunalen Gebäuden, Modellprojekte: umfassende modellhafte, innovative und übertragbare Gebäudeenergieeffizienzmaßnahmen an kommunalen Bestandsgebäuden mit Fokus auf die energetische Verbesserung der Gebäudehülle sowie die Reduktion des Wärmeverbrauchs und die Umstellung auf Umweltwärme

Neue Strategien – Energieeffizienz in Kommunen: Unterstützung kommunaler Gebietskörperschaften bei der Implementierung von Energieeffizienzmaßnahmen direkt oder indirekt über Beratungseinrichtungen

Unternehmensnetzwerk für Energieeffizienz: Verbesserung der Informationsangebote sowie Stärkung im Rahmen der Vernetzung (Netzwerkaufbau sowie Beratung), die Unternehmen dabei unterstützen, ihre Energieeffizienz zu steigern und den Anteil erneuerbarer Energien im Bereich der CO2-armen Strom- und Wärmeproduktion deutlich zu erhöhen

Im Schwerpunkt „Entwicklung intelligenter Energiesysteme, Netze und Speichersysteme außerhalb des transeuropäischen Energienetzwerks“ bekommen Sie die Förderung für

investive innovative Modell- und Demonstrationsprojekte im Bereich intelligente Energiesysteme, Netze und Speicher zur Erprobung beziehungsweise Einführung neuer Technologien, Strategien oder Verfahren.

Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt normalerweise

in den stärker entwickelten Regionen von Rheinland-Pfalz (SER) bis zu 40 Prozent und

in der Übergangsregion Trier (ÜR) bis zu 60 Prozent

der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben Ihres Vorhabens müssen zwischen 300.000 EUR und 4.500.000 EUR liegen.

Der Zuschuss muss mindestens 250.000 EUR betragen.

Richten Sie bitte Ihre Projektskizze oder Ihren Antrag vor Beginn der zu fördernden Maßnahme an das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität.

Bitte beachten Sie: Das Antragsverfahren im Bereich „Verbesserung der Energieeffizienz in kommunalen Gebäuden, Modellprojekte“ ist zweistufig. Im 1. Schritt reichen Sie Ihren Projektvorschlag im Zeitfenster des jeweils aktuellen Förderaufrufs bitte bei dem Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität ein. Wenn Sie für Ihr Vorhaben den Zuschlag bekommen, können Sie Ihren Antrag über das EFRE-Kundenportal der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) stellen.

Voraussetzungen

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-17

Antragsberechtigt sind je nach Förderschwerpunkt

  • kommunale Gebietskörperschaften,
  • juristische Personen, an denen kommunale Gebietskörperschaften beteiligt oder deren Mitglied sie sind,
  • Verbände,
  • (Landes-)Agenturen,
  • Beratungsunternehmen,
  • Energieversorgungsunternehmen sowie
  • kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß KMU-Definition der EU . Die Förderung ist an folgende Bedingungen verknüpft:
  • Ihr Vorhaben muss
  • mindestens dem Stand der Technik entsprechen,
  • zur Marktdurchdringung von Energieeffizienzmaßnahmen beziehungsweise intelligenten Energiesystemen, Netzen und Speichern beitragen,
  • übertragbar sein sowie
  • messbar zur CO2 -Minderung beitragen.
  • Ihr Modellprojekt muss sich durch seinen technologischen Reifegrad und den Innovationsgrad des Lösungsansatzes auszeichnen. Von der Förderung ausgeschlossen sind
  • Privathaushalte,
  • Hersteller sowie mit Vertrieb und Einbau befasste Unternehmen, wenn ihr Geschäftsfeld betroffen ist.

Rechtsgrundlage (Auszug)

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-17

Richtlinie

Energieeffizienz und intelligente Netz- und Speicherinfrastruktur

Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität

vom 31. März 2023 (5403-0003#2022/0004-1401 8)

1 Zuwendungszweck

Das Land Rheinland-Pfalz fördert nach Maßgabe dieser Verwaltungsvorschrift und im Einklang mit den nationalen und europäischen Rechtsvorgaben Investitionen und zu geringen Teilen auch nicht-investive Vorhaben zur Verbesserung der Energieeffizienz und zur Einführung intelligenter Netz- und Speicherinfrastruktur in Rheinland-Pfalz (Programmgebiet). Die geförderten Vorhaben müssen mindestens dem Stand der Technik entsprechen, sollen übertragbar sein sowie messbar zur CO2-Minderung beitragen. Es sollen Hemmnisse und Informationsdefizite abgebaut werden, um insbesond …

Noch nicht kuratiert

Zu diesen Punkten liegt noch keine geprüfte Angabe vor. Sie werden nicht geschätzt — maßgeblich ist bis dahin die Quelle des Fördergebers.

  • Förderhöhe / Konditionen
  • Antragsweg
Quellen
Förderdatenbank des Bundes (BMWK), CC BY 4.0 · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-17
Noch keine fachliche Abnahme — der Inhalt ist die extrahierte Quellenangabe, nicht eine geprüfte Auslegung.