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Rheinland-Pfalz

Entwicklungsprogramm „Umweltmaßnahmen, Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft, Ernährung“ – Nicht-flächen- und nicht-tierbezogene Maßnahmen …

LandRheinland-PfalzZuschuss

Faktenmaschinell erzeugt · Datenstand 2026-06-10
Ebene
Land
Fördergeber
Rheinland-Pfalz
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Instrument
Zuschuss
Branchen
Land- & Forstwirtschaft
Quelle
Förderdatenbank des Bundes
Fördergeber-Portal
isb.rlp.de

Zweck

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Wenn Sie nicht flächen- und nicht tierbezogene Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raums planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt Sie im Rahmen des Entwicklungsprogramms „Umweltmaßnahmen, Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft, Ernährung“ (EPLR EULLE) bei der Durchführung nicht-flächen- und nicht-tierbezogener Maßnahmen.

Sie bekommen die Förderung für Vorhaben in folgenden Bereichen:Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen: Maßnahmen der Berufsbildung und des Erwerbs von Qualifikationen, Demonstrationstätigkeiten und Informationsmaßnahmen,

Beratungs-, Betriebsführungs- und Vertretungsdienste,

Investitionen in materielle Vermögenswerte: Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP), Förderung von Investitionen für Spezialmaschinen und Umweltinvestitionen (FISU), Verbesserung der Verarbeitungs- und Vermarktungsstrukturen, landwirtschaftlicher Wegebau außerhalb der Flurbereinigung, Erschließung von Rebflächen in Steillagen,

Wiederaufbau von durch Naturkatastrophen und Katastrophenereignissen geschädigtem landwirtschaftlichem Produktionspotenzial sowie Einführung geeigneter vorbeugender Maßnahmen,

Entwicklung landwirtschaftlicher Betriebe: Förderung von Investitionen zur Einkommensdiversifizierung (FID), für den überbetrieblichen Maschineneinsatz (FÜM) sowie in die Verarbeitung und Vermarktung regionaler Erzeugnisse im Rahmen regionaler Wertschöpfungsketten (WKS),

Basisdienstleistungen und Dorferneuerung in ländlichen Gebieten: Breitbandförderung, Erhaltungs-, Wiederherstellungs- und Verbesserungsmaßnahmen von Gebieten mit hohem Naturschutzwert (Natura-2000-Gebiete), Förderung des Bewusstseins für Natura 2000, Investitionen in Radwege/Pendlerrouten, Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) zur Nutzung elektronischer Medien an den Schulen, zur Erwachsenenbildung und an öffentlichen Orten in ländlichen Räumen,

Zusammenarbeit: Einrichtung und Tätigkeit operationeller Gruppen der EIP „Landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit, Pilotvorhaben und Entwicklung neuer Produkte, Verfahren, Prozesse und Technologien im Rahmen von EIP,

LEADER: Vorbereitende Unterstützung für den LEADER-Ansatz, Umsetzung der LILE, gebietsübergreifende und transnationale Kooperationen, Förderung des LEADER-Managements und der Sensibilisierung.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses hängt von der Art Ihres Vorhabens ab.

Ihren Antrag richten Sie bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme und unter Beachtung eventueller besonderer Antragsfristen im Rahmen besonderer Förderaufrufe an die jeweils zuständige Bewilligungsstelle.

Voraussetzungen

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Antragsberechtigt sind je nach Art des Vorhabens unter anderem

  • Einrichtungen, Institutionen oder Operationelle Gruppen, Beratungsunternehmen,
  • landwirtschaftliche Unternehmen und Kooperationen, Erzeugerzusammenschlüsse,
  • Gemeinden und Gemeindeverbände, Landkreise, Orts- und Verbandsgemeinden, verbandsfreie Gemeinden und sonstige Körperschaften des öffentlichen Rechts (Wasser- und Bodenverbände und Ähnliche),
  • natürliche Personen und Personengesellschaften sowie juristische Personen des privaten Rechts. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
  • Ihr Vorhaben erfüllt die Projektauswahlkriterien zum Entwicklungsprogramm EULLE.
  • Sie setzen Ihr Vorhaben in Rheinland-Pfalz um.
  • Sie erhalten keine Förderung, wenn Sie mit Ihrem Vorhaben bereits vor Antragstellung begonnen haben.
  • Die Gesamtfinanzierung Ihres Vorhabens muss gesichert sein.
  • Als Antragstellerin oder Antragsteller weisen Sie nach, dass Sie über die administrative, finanzielle (Finanzierungsbestätigung) und operationelle Leistungsfähigkeit zur Umsetzung des Vorhabens verfügen.
  • Für eine Förderung aus dem EPLR EULLE kommen nur Ausgaben zwischen dem 1.1.2014 und dem 30.6.2025 in Betracht.
  • Sie müssen die jeweils geltenden Zweckbindungsfristen sind einhalten.
  • Je nach Art des Vorhabens müssen Sie weitere spezifische Voraussetzungen erfüllen.

Rechtsgrundlage (Auszug)

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Richtlinie

Förderung von nicht-flächen- und nicht-tierbezogenen Maßnahmen im Rahmen des rheinland-pfälzischen Entwicklungsprogramms „Umweltmaßnahmen, Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft, Ernährung” (VV EPLR EULLE)

Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau

vom 31. Juli 2017 (8607)

[zuletzt geändert durch Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau

vom 28. Dezember 2021 (8607)

verlängert durch Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau

vom 18. November 2022 (0512-0001#2022/0001)]

1 Zielsetzung und Rechtsgrundlagen

1.1 Das Land Rheinland-Pfalz gewährt Zuwendungen auf der Grundlage des geltenden ELER-Entwicklungsprogramms „Umweltmaßnahmen, Ländli …

Noch nicht kuratiert

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  • Förderhöhe / Konditionen
  • Antragsweg
DOKUMENT · PROGRAMM-STECKBRIEFZP-2026-0271PDF herunterladenIn neuem Tab öffnen ↗
FREMDER INHALTgeprüft einbettbar 2026-08-17
foerderdatenbank.de · abgerufen 2026-08-18
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Quellen
Förderdatenbank des Bundes (BMWK), CC BY 4.0 · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-18
Noch keine fachliche Abnahme — der Inhalt ist die extrahierte Quellenangabe, nicht eine geprüfte Auslegung.