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Rheinland-Pfalz

Infrastrukturfinanzierung

LandRheinland-PfalzZuschuss

Faktenmaschinell erzeugt · Datenstand 2026-06-10
Ebene
Land
Fördergeber
Rheinland-Pfalz
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Instrument
Zuschuss
Branchen
branchenoffen
Quelle
Förderdatenbank des Bundes
Fördergeber-Portal
isb.rlp.de

Zweck

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Wenn Sie in die kommunale und soziale Infrastruktur in Rheinland-Pfalz investieren möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) unterstützt Sie bei der Umsetzung von Infrastrukturmaßnahmen oder Maßnahmen zur nachhaltigen Kommunal- und Regionalentwicklung in Rheinland-Pfalz.

Sie bekommen die Förderung vor allem für Investitionen in

allgemeine Verwaltung, Bildung, öffentliche Sicherheit und Ordnung, Kulturpflege, Stadt- und Dorfentwicklung,

Ver- und Entsorgung, Energieeinsparung und Umstellung auf umweltfreundliche Energieträger,

Schaffung von sozialer Infrastruktur und kommunaler Verkehrsinfrastruktur sowie

Grundstücke, die Bestandteil eines Vorhabens sind.

Sie bekommen die Förderung als Darlehen.

Die Darlehenshöhe liegt zwischen mindestens EUR 250.000 und maximal EUR 25 Millionen je Vorhaben. Damit können Sie bis zu 100 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Kosten finanzieren.

Ihre Anfrage zur Einholung eines Angebots richten Sie bitte an die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB).

Voraussetzungen

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Antragsberechtigt sind Einrichtungen des öffentlichen Sektors und privatrechtlich organisierte Unternehmen der öffentlichen Hand mit Sitz in Rheinland-Pfalz. Dies sind:

  • Gebietskörperschaften,
  • Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts,
  • öffentlich-rechtliche Zweckverbände,
  • Verbände aus einem oder mehreren dieser Körperschaften beziehungsweise Anstalten des öffentlichen Rechts,
  • Unternehmen in privater Rechtsform bei einer überwiegend unmittelbaren oder mittelbaren Beteiligung mindestens einer Gebietskörperschaft,
  • Stiftungen des öffentlichen Rechts,
  • gemeinnützige Organisationen, einschließlich Kirchen. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
  • Ihr Vorhaben muss zum Erreichen folgender Finanzierungsziele beitragen:
  • Förderung des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts und der Konvergenz in der erweiterten Union,
  • Umweltschutz und nachhaltige Kommunalentwicklung,
  • Förderung einer nachhaltigen, wettbewerbsfähigen und sicheren Energieversorgung,
  • Gesundheitsversorgung und Gesundheitsvorsorge,
  • Ausbau transeuropäischer Netze. Von der Förderung ausgeschlossen sind Unternehmen in Schwierigkeiten.

Rechtsgrundlage (Auszug)

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Richtlinie

Richtlinie für die Vergabe von Finanzierungen für Infrastrukturmaßnahmen in Rheinland-Pfalz

Stand: Januar 2022

1. Zweck der Finanzierung

Das Programm „Infrastrukturfinanzierung in Rheinland-Pfalz“ der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) soll die Finanzierung von Infrastrukturmaßnahmen oder Maßnahmen zur nachhaltigen Kommunal- und Regionalentwicklung in Rheinland-Pfalz fördern. Hierdurch wird auch der Abbau des kommunalen Investitionsstaus und die Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse im ganzen Land unterstützt.

2. Adressaten der Finanzierung

Die Finanzierung richtet sich an Einrichtungen des öffentlichen Sektors und privatrechtlich organisierte Unternehmen der öffentlichen Hand mit Sitz in Rheinland-Pfalz:Gebietskörperschaften

Körperschaften und Anst …

Noch nicht kuratiert

Zu diesen Punkten liegt noch keine geprüfte Angabe vor. Sie werden nicht geschätzt — maßgeblich ist bis dahin die Quelle des Fördergebers.

  • Förderhöhe / Konditionen
  • Antragsweg
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FREMDER INHALTgeprüft einbettbar 2026-08-17
foerderdatenbank.de · abgerufen 2026-08-18
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Quellen
Förderdatenbank des Bundes (BMWK), CC BY 4.0 · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-18
Noch keine fachliche Abnahme — der Inhalt ist die extrahierte Quellenangabe, nicht eine geprüfte Auslegung.