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Rheinland-Pfalz

Investitionen in den Radverkehr durch das Sonderprogramm „Stadt und Land“

LandRheinland-PfalzZuschuss

Gemeinden und Gemeindeverbände in Rheinland-Pfalz bekommen aus dem Sonderprogramm „Stadt und Land“ einen Zuschuss für Radwege, Abstellanlagen und weitere Radverkehrsinfrastruktur.

Was gefördert wird

  • Radwege, Fahrradstraßen und Fahrradzonen, Brücken und Unterführungen für Radfahrende
  • sichere Knotenpunkte, Schutzinseln und vorgezogene Haltelinien
  • Abstellanlagen und Fahrradparkhäuser, auch für Lastenräder
  • betriebliche Maßnahmen für einen besseren Verkehrsfluss im Radverkehr
  • Radverkehrskonzepte durch Dritte, wenn mindestens eine geförderte Investition folgt
Beleg: Volltext

Häufige Fragen

Es braucht eine eigene Bedeutung für Berufs- oder Alltagsverkehr und soll Fahrten vom Kfz aufs Fahrrad verlagern. Rein touristische Wege werden nicht gefördert.

Beleg: Zusatzinfos

Was die Quelle nicht sagt

  • bis wann Anträge möglich sind
  • wann eine Kommune als finanzschwach gilt

Dazu schätzen wir nichts. Fragen Sie im Erstgespräch oder bei der Ansprechstelle nach.

Förderdatenbank des Bundes (BMWE), CC BY-ND 4.0 · https://creativecommons.org/licenses/by-nd/4.0/ · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-18
Noch keine fachliche Abnahme — der Inhalt ist die extrahierte Quellenangabe, nicht eine geprüfte Auslegung.