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Rheinland-Pfalz

EULLE – Förderung von Investitionen zur Einkommensdiversifizierung (FID)

LandRheinland-PfalzZuschuss

Faktenmaschinell erzeugt · Datenstand 2026-06-10
Ebene
Land
Fördergeber
Rheinland-Pfalz
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Instrument
Zuschuss
Branchen
branchenoffen
Quelle
Förderdatenbank des Bundes
Fördergeber-Portal
isb.rlp.de

Zweck

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Wenn Sie als Landwirtin und Landwirt in Einkommensquellen außerhalb der Landwirtschaft investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt Sie als landwirtschaftliches Unternehmen, wenn Sie zusätzliche Einkommensquellen aus selbstständiger Tätigkeit in nichtlandwirtschaftlichen Wirtschaftsbereichen erschließen. Die Förderung erfolgt im Rahmen des Entwicklungsprogramms „Umweltmaßnahmen, Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft, Ernährung“ – Nicht-flächen- und nicht-tierbezogene Maßnahmen (VV EPLR EULLE).

Sie erhalten die Förderung unter anderem für Investitionen in

Energieerzeugungsanlagen aus nachwachsenden Rohstoffen, wenn sie nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) nicht begünstigt werden können,

Fremdenverkehr (Urlaub auf Bauern- und Winzerhöfen),

bäuerliche Gastronomie,

Einzelhandel,

bäuerliches Handwerk,

Familien- und Altenbetreuung sowie

die Einrichtung von Hofläden zur Direktvermarktung.

Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 25 Prozent Ihrer förderfähigen Ausgaben, jedoch maximal EUR 200.000. Sie können die Förderung ab einem Investitionsvolumen von EUR 10.000 erhalten.

Ihren Antrag auf die Förderung reichen Sie bitte beim Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Mosel ein.

Die Auswahl der zu fördernden Anträge findet in sogenannten Auswahlverfahren an bestimmten festgelegten Terminen statt.

Voraussetzungen

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere landwirtschaftliche Unternehmen gemäß KMU -Definition der EU sowie Kooperationen.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Ihr Unternehmen muss
  • mehr als 25 Prozent seiner Umsatzerlöse durch landwirtschaftliche Erzeugnisse erwirtschaften und
  • die Mindestgröße nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte (Paragraf 1 Absatz 2 ALG) erreichen oder überschreiten oder
  • als landwirtschaftlicher Betrieb unmittelbar kirchliche, gemeinnützige oder mildtätige Zwecke verfolgen.
  • Ihre positiven Einkünfte dürfen im Durchschnitt der letzten 3 Einkommenssteuerbescheide die Summe von EUR 200.000 pro Jahr nicht überschritten haben (Prosperitätsgrenze).
  • Sie müssen ihre beruflichen Fähigkeiten für eine ordnungsgemäße Führung des Betriebs sowie die Wirtschaftlichkeit Ihres Unternehmens und Ihres Investitionskonzeptes nachweisen.
  • Wenn Sie im Bereich „Urlaub auf dem Bauern- und Winzerhof“ investieren, dürfen Sie die Gesamtkapazität von 25 Gästebetten nicht überschreiten.
  • Sie müssen die geförderten Grundstücke, Bauten und baulichen Anlagen 12 Jahre nach Fertigstellung und Maschinen, technische Einrichtungen und Geräte 5 Jahre nach Lieferung dem Zuwendungszweck entsprechend verwenden und dürfen sie nicht veräußern.
  • Unternehmen, an denen die öffentliche Hand mit mehr als 25 Prozent des Eigenkapitals beteiligt ist, und Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der Leitlinien der Europäischen Gemeinschaft von der Förderung ausgeschlossen.
  • Es gelten die Bestimmungen des Entwicklungsprogramms „Umweltmaßnahmen, Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft, Ernährung“ – Nicht-flächen- und nicht-tierbezogene Maßnahmen (VV EPLR EULLE).

Rechtsgrundlage (Auszug)

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Richtlinie

Förderung von nicht-flächen- und nicht-tierbezogenen Maßnahmen im Rahmen des rheinland-pfälzischen Entwicklungsprogramms „Umweltmaßnahmen, Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft, Ernährung” (VV EPLR EULLE)

Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau

vom 31. Juli 2017 (8607)

[zuletzt geändert durch Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau

vom 28. Dezember 2021 (8607)]

1 Zielsetzung und Rechtsgrundlagen

1.1 Das Land Rheinland-Pfalz gewährt Zuwendungen auf der Grundlage des geltenden ELER-Entwicklungsprogramms „Umweltmaßnahmen, Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft, Ernährung” (EPLR EULLE, CCI Nr.: 2014DE06RDRP017) in der Förderperiode 2014-2020. Diese Verwaltungsvorschrift dient der …

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  • Förderhöhe / Konditionen
  • Antragsweg
DOKUMENT · PROGRAMM-STECKBRIEFZP-2026-0287PDF herunterladenIn neuem Tab öffnen ↗
FREMDER INHALTgeprüft einbettbar 2026-08-17
foerderdatenbank.de · abgerufen 2026-08-18
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Quellen
Förderdatenbank des Bundes (BMWK), CC BY 4.0 · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-18
Noch keine fachliche Abnahme — der Inhalt ist die extrahierte Quellenangabe, nicht eine geprüfte Auslegung.