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Rheinland-Pfalz

Ausgleich von außerordentlichen Mehrkosten beim Personal im Busgewerbe des ÖPNV

LandRheinland-PfalzZuschuss

Faktenmaschinell erzeugt · Datenstand 2026-06-10
Ebene
Land
Fördergeber
Rheinland-Pfalz
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Instrument
Zuschuss
Branchen
Transport & Logistik
Quelle
Förderdatenbank des Bundes
Fördergeber-Portal
isb.rlp.de

Zweck

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Wenn Sie trotz gestiegener Lohnkosten für das Personal im Busgewerbe des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) die Endkundenpreise für Menschen mit geringerem Einkommen bezahlbar halten wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt Sie als kommunalen Aufgabenträger bei der Finanzierung der Lohnkostensteigerungen für das Personal im Busgewerbe des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV).

Sie bekommen die Förderung für

Mehrkosten, die sich aus den Tarifabschlüssen der Vereinigung der Arbeitgeberverbände Verkehrsgewerbe Rheinland-Pfalz e.V. (VAV) in den Jahren 2020 und 2021 und im Manteltarifvertrag 2022 ergeben,

Mehrkosten infolge der Lohnkostensteigerungen für das Fahrpersonal von Subunternehmern sowie

Mehrkosten von Unternehmen, die ihr Fahrpersonal nach anderen Tarifen als dem VAV-Tarif bezahlen (beispielsweise der Tarif der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft – EVG).

Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten.

Richten Sie bitte Ihren Antrag spätestens bis zum Ablauf des jeweiligen Förderjahres an das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität.

Voraussetzungen

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Antragsberechtigt sind die kommunalen Aufgabenträger des straßengebundenen ÖPNV.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Bei Unternehmen, die ihr Fahrpersonal nach anderen Tarifen als dem VAV-Tarif bezahlen, müssen Sie nachweisen, dass dieser Tarif in seiner Höhe unterhalb des VAV-Tarifs liegt und die Unternehmen ihren Beschäftigten deshalb einen Ausgleich bis zur Höhe des VAV-Tarifs zahlen müssen.
  • Sie müssen bei der Antragstellung Prognosen zu den Lohnkostensteigerungen für das jeweilige Ausgleichsjahr einreichen.

Rechtsgrundlage (Auszug)

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Richtlinie

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zum Ausgleich von außerordentlichen Mehrkosten beim Personal im Busgewerbe des ÖPNV (Richtlinie zur Förderung der Personalmehrkosten im Busgewerbe RLP)

Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität

vom 9. Dezember 2022

(5003#2022/0097-1401 8.0001)

1 Zuwendungszweck

Mit der Förderung nach dieser Verwaltungsvorschrift sollen Lohnkostensteigerungen für das Fahrpersonal bei Unternehmen im Busgewerbe des ÖPNV (Unternehmen), ausgeglichen werden, um den öffentlichen Personennahverkehr als Aufgabe der Daseinsvorsorge so zu gestalten, dass sich auch Menschen mit geringerem Einkommen Mobilität leisten können. Die Förderung zielt darauf ab, die Zuwendungsempfänger in die Lage zu versetzen, die in den …

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  • Förderhöhe / Konditionen
  • Antragsweg
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FREMDER INHALTgeprüft einbettbar 2026-08-17
foerderdatenbank.de · abgerufen 2026-08-18
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Quellen
Förderdatenbank des Bundes (BMWK), CC BY 4.0 · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-18
Noch keine fachliche Abnahme — der Inhalt ist die extrahierte Quellenangabe, nicht eine geprüfte Auslegung.