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Rheinland-Pfalz

Betriebsberatungen für kleine und mittlere Unternehmen (Mittelstandsberatungsprogramm)

LandRheinland-PfalzZuschuss

Faktenmaschinell erzeugt · Datenstand 2026-06-10
Ebene
Land
Fördergeber
Rheinland-Pfalz
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Instrument
Zuschuss
Branchen
branchenoffen
Quelle
Förderdatenbank des Bundes
Fördergeber-Portal
isb.rlp.de

Zweck

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-17

Wenn Sie als kleines oder mittleres Unternehmen eine Betriebsberatung zu Fragen der Unternehmensführung sowie zum Produkt- und Kommunikationsdesign in Anspruch nehmen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt Sie als kleines und mittleres Unternehmen, wenn Sie eine Betriebsberatung durch eine externe Beraterin oder einen externen Berater benötigen.

Sie bekommen die Förderung im Mittelstandberatungsprogramm für

Beratungen über strategische, wirtschaftliche, organisatorische und technische Fragen der Unternehmensführung sowie

Beratungen zum Produkt- und Kommunikationsdesign.

Sie bekommen die Förderung als Zuschuss zu den Beratungskosten.

Die Höhe des Zuschusses beträgt 50 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal jedoch EUR 500,00 pro Tagewerk. Ein Tagewerk umfasst mindestens 8 Beratungsstunden. Innerhalb von 3 Jahren sind je Unternehmen maximal 15 Tagewerke förderfähig.

Ihren Antrag richten Sie bitte vor Beauftragung der Beraterin oder des Beraters an die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB).

Voraussetzungen

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-17

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen ( KMU ) gemäß der KMU -Definition der EU mit einer Betriebsstätte in Rheinland-Pfalz.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Die Beratungsmaßnahmen müssen in Ihren rheinland-pfälzischen Betriebsstätten oder Niederlassungen durchgeführt werden und deren Ergebnisse müssen dort zum Einsatz kommen.
  • Die externen Beratungsleistungen sind von
  • Hochschullehrenden,
  • Forschungseinrichtungen oder
  • Beratungsunternehmen

durchzuführen, die (beziehungsweise deren Personal) über die erforderlichen Qualifikationen und über ausreichende berufliche Erfahrungen verfügen. Von der Förderung ausgeschlossen sind

  • Unternehmen im Bereich der Primärproduktion von Agrarerzeugnissen, Fischerei und Aquakultur,
  • Unternehmen, die sich überwiegend im Besitz der öffentlichen Hand befinden,
  • Unternehmen in Schwierigkeiten sowie
  • Unternehmen, die einer Beihilfe-Rückforderung der Europäischen Union nicht Folge geleistet haben. Nicht förderfähig sind Beratungen, die sich überwiegend auf
  • Rechts-, Versicherungs- und Steuerfragen,
  • den Vertrieb von bestimmten Waren oder Dienstleistungen,
  • die Akquisitions- und Vermittlungstätigkeiten oder
  • das Management auf Zeit beziehen.

Rechtsgrundlage (Auszug)

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-17

Richtlinie

Förderung von Betriebsberatungen für kleine und mittlere Unternehmen (Mittelstandsberatungsprogramm)

Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung

vom 26. November 2015 (8401)

[verlängert durch Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau

vom 9. November 2020 (0512-0001#2020/0001

geändert durch Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau

vom 31. Mai 2022]

1 Rechtsgrundlage, Zuwendungszweck, Zuwendungsgrundlage

1.1 Das Land Rheinland-Pfalz fördert nach Maßgabe dieser Verwaltungsvorschrift sowie der §§ 23 und 44 der Landeshaushaltsordnung (LHO) vom 20. Dezember 1971 (GVBL. 1972 S. 2, BS 63-1), der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums de …

Noch nicht kuratiert

Zu diesen Punkten liegt noch keine geprüfte Angabe vor. Sie werden nicht geschätzt — maßgeblich ist bis dahin die Quelle des Fördergebers.

  • Förderhöhe / Konditionen
  • Antragsweg
Quellen
Förderdatenbank des Bundes (BMWK), CC BY 4.0 · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-17
Noch keine fachliche Abnahme — der Inhalt ist die extrahierte Quellenangabe, nicht eine geprüfte Auslegung.