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Rheinland-Pfalz

Förderung für innovative Gründungen und junge Unternehmen (startup innovativ)

LandRheinland-PfalzZuschuss

Faktenmaschinell erzeugt · Datenstand 2026-06-10
Ebene
Land
Fördergeber
Rheinland-Pfalz
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Instrument
Zuschuss
Branchen
branchenoffen
Quelle
Förderdatenbank des Bundes
Fördergeber-Portal
isb.rlp.de

Zweck

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-17

Wenn Sie ein Start-up gründen oder bereits gegründet haben und Sie für Ihre innovative Geschäftsidee neue Technologien zwar nutzen, aber nicht weiterentwickeln, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Das Land Rheinlandpfalz unterstützt im Rahmen des Wettbewerbs „startup innovativ“ wissensbasierte und innovative Unternehmensgründungen in ihrer Aufbauphase.

Sie bekommen die Förderung für folgende projektbezogene Vorhaben:Personalkosten, Durchführung von Machbarkeitsstudien, Entwicklung von Prototypen und deren Test beziehungsweise. Umsetzung, Markteinführung des Produkts oder der Dienstleistung,

investive Maßnahmen wie Anschaffungs- und Herstellungsausgaben für Wirtschaftsgüter (beispielsweise Maschinen, Anlagen, EDV-Technik),

Muster- und Patentanmeldungen, Entwicklung und der Erwerb von Normen und Standards und Errichtung eines betriebsspezifischen Qualitätsmanagementsystems,

nicht investive Maßnahmen wie technische Beratungs- und Entwicklungsleistungen, Fort- und Weiterbildung von Mitarbeitenden sowie

Aufwendungen entsprechend dem Landesreisekostengesetz.

Sie bekommen die Förderung als einmaligen Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch höchstens EUR 100.000 je Gründungsvorhaben.

Die Mindestförderhöhe beträgt EUR 10.000.

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme und ausschließlich elektronisch im Rahmen von jährlichen Aufrufen an das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau.

Voraussetzungen

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-17

Antragsberechtigt sind Einzelunternehmen, Personengesellschaften und juristische Personen des privaten Rechts, die innovative Gründungen in Vollzeittätigkeit entwickeln und

  • sich durch die Gründung eines innovativ ausgerichteten kleinen oder mittleren Unternehmens gemäß KMU -Definition der EU in den folgenden 2 Monaten nach Antragstellung in Rheinland-Pfalz selbstständig machen werden oder
  • ein nicht börsennotiertes innovatives kleines oder mittleres Unternehmen gemäß KMU -Definition der EU in Rheinland-Pfalz gegründet haben, dessen Eintragung ins Gewerberegister oder Handelsregister zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht länger als 3 Jahre zurückliegt. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
  • Ihr zu gründendes beziehungsweise gegründetes Unternehmen muss seinen Betriebssitz in Rheinland-Pfalz haben.
  • Sie legen einen Businessplan oder ein aussagekräftiges Pitchdeck vor, aus dem sich die wirtschaftliche Umsetzbarkeit und Nachhaltigkeit Ihres Vorhabens schlüssig ergibt.
  • Ihre Geschäftsidee basiert auf einem neuartigen Produkt, Verfahren oder einer neuartigen Dienstleistung. Dabei sollte der primäre Wertschöpfungsbeitrag nicht aus den eingesetzten Technologien entstehen.
  • Ihr Gründungsvorhaben darf es auf dem Markt bisher nicht oder nicht in dieser Form oder Kombination geben und es muss ein überdurchschnittliches wirtschaftliches Entwicklungs- und Beschäftigungspotenzial aufweisen. Von der Förderung ausgeschlossen sind unter anderem
  • Anschaffung, Leasing oder langfristige Miete von Fahrzeugen,
  • Grunderwerb, Immobilien oder Baumaßnahmen,
  • Unternehmen in Schwierigkeiten,
  • Unternehmen im Bereich der Primärerzeugung landwirtschaftlicher Erzeugnisse, Fischerei und Aquakultur sowie aus den Wirtschaftszweigen Schiffbau, Kohle- und Stahlindustrie.

Rechtsgrundlage (Auszug)

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-17

Richtlinie

startup innovativ

Förderung für innovative Gründungen und junge Unternehmen

Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau

vom 30. April 2023 (8402)

1 Rechtsgrundlage, Zuwendungszweck, Zuwendungsgrundlage

1.1 Das Land Rheinland-Pfalz fördert nach Maßgabe dieser Verwaltungsvorschrift, der §§ 23 und 44 der Landeshaushaltsordnung (LHO) vom 20. Dezember 1971 (GVBl. 1972 S. 2, BS 63-1) und der Verwaltungsvorschrift zum Vollzug der Landeshaushaltsordnung (VV-LHO) vom 20. Dezember 2002 (MinBl. 2003 S. 22, 324; 2022 S. 266) in ihrer jeweils geltenden Fassung wissensbasierte und innovative Gründungen sowie junge Unternehmen.

1.2 Durch die Zuwendung sollen wissensbasierte und innovative Unternehmensgründungen in ihrer Aufbauphase gefördert …

Noch nicht kuratiert

Zu diesen Punkten liegt noch keine geprüfte Angabe vor. Sie werden nicht geschätzt — maßgeblich ist bis dahin die Quelle des Fördergebers.

  • Förderhöhe / Konditionen
  • Antragsweg
Quellen
Förderdatenbank des Bundes (BMWK), CC BY 4.0 · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-17
Noch keine fachliche Abnahme — der Inhalt ist die extrahierte Quellenangabe, nicht eine geprüfte Auslegung.