Teilnahme mittelständischer Unternehmen an Auslandsmessen (Messezuschuss)
LandRheinland-PfalzZuschuss
- Ebene
- Land
- Fördergeber
- Rheinland-Pfalz
- Bundesland
- Rheinland-Pfalz
- Instrument
- Zuschuss
- Branchen
- branchenoffen
- Quelle
- Förderdatenbank des Bundes
- Fördergeber-Portal
- isb.rlp.de
Zweck
Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-17
Wenn Sie als Unternehmen vor Ort und/oder digital an einer Messe oder Ausstellung im Ausland teilnehmen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss zu den Veranstaltungskosten erhalten.
Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt Sie als mittelständisches und landwirtschaftliches Unternehmen bei Ihrer Teilnahme an exportorientierten Messen, Ausstellungen sowie an Produktpräsentationen im Ausland.
Sie bekommen die Förderung, wenn
Sie sich an Gemeinschaftsständen des Landes beteiligen und sich dort zusammen mit anderen Mittelständlern präsentieren,
Sie vor Ort an einer Messe, Ausstellung und Produktpräsentation im Ausland teilnehmen, die in der Messedatenbank des Ausstellungs- und Messe-Ausschusses der Deutschen Wirtschaft e.V. aufgeführt ist und
Sie digital an einer virtuellen Messe, Ausstellung und Produktpräsentation teilnehmen.
Sie bekommen die Förderung als Zuschuss zu den Veranstaltungskosten.
Die Höhe des Zuschusses beträgt für
Ihre Vor-Ort-Teilnahme an einer Veranstaltung innerhalb Europas EUR 3.000 und außerhalb Europas EUR 5.000,
Ihre digitale Teilnahme an einer virtuellen Veranstaltung EUR 1.000.
Der als Festbetrag ausgezahlte Zuschuss darf die Höhe Ihrer tatsächlich entstandenen Veranstaltungskosten nicht übersteigen.
Stellen Sie bitte Ihren Antrag vor Beginn der Veranstaltung bei der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB).
Voraussetzungen
Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-17
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen ( KMU ) der gewerblichen Wirtschaft oder der Landwirtschaft gemäß KMU -Definition der EU sowie Angehörige der Freien Berufe mit Sitz oder Betriebsstätte in Rheinland-Pfalz.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Die Veranstaltung muss im Ausland außerhalb eines Umkreises von 100 Kilometer ab der Landesgrenze von Rheinland-Pfalz stattfinden.
- Die auf der Veranstaltung angebotenen Produkte und Dienstleistungen müssen durch Beschäftigte Ihres Unternehmens präsentiert werden.
- Von der Förderung ausgeschlossen sind Unternehmen mit einer direkten oder indirekten Mehrheitsbeteiligung der öffentlichen Hand.
Rechtsgrundlage (Auszug)
Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-17
Richtlinie
Förderung der Teilnahme mittelständischer Unternehmen an Auslandsmessen – Messezuschuss –
Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
vom 16. Februar 2017 (8302)
[geändert durch Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
vom 31. Mai 2021;
verlängert durch Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
vom 18. November 2022 (0512-0001#2022/0001)]
1. Rechtsgrundlage, Zuwendungszweck, Zuwendungsart
1.1. Das Land Rheinland-Pfalz gewährt aufgrund des § 8 des Mittelstandsförderungsgesetzes vom 9. März 2011 (GVBl. S. 66), zuletzt geändert durch Gesetz vom 8. März 2016 (GVBl. S. 180), BS 70-3, nach Maßgabe dieser Verwaltungsvorschrift des § 44 de …
Zu diesen Punkten liegt noch keine geprüfte Angabe vor. Sie werden nicht geschätzt — maßgeblich ist bis dahin die Quelle des Fördergebers.
- Förderhöhe / Konditionen
- Antragsweg
- https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Rheinland-Pfalz/teilnahme-mittelstaendischer-unternehmen.htmlprimary · Förderdatenbank des Bundes — Detailseite (Diff-Crawling)
- https://isb.rlp.desecondary · Fördergeber-Portal: ISB