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Rheinland-Pfalz

Wiederaufbau RLP 2021 – Land- und Forstwirtschaft und Weinbau

LandRheinland-PfalzZuschuss

Faktenmaschinell erzeugt · Datenstand 2026-06-10
Ebene
Land
Fördergeber
Rheinland-Pfalz
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Instrument
Zuschuss
Antragsstatus
Letzter belegter Stichtag 31.12.2024; Fortführung des Programms nicht geprüft (geprüft 19.08.2026)
Branchen
Land- & Forstwirtschaft
Quelle
Förderdatenbank des Bundes
Fördergeber-Portal
isb.rlp.de

Zweck

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Wenn Sie eine land-, forst- oder weinbauliche Fläche bewirtschaften und Ihnen Schäden und/oder Einkommensverluste durch die Naturkatastrophe am 14.7.2021 und 15.7.2021 in bestimmten Gebieten in Rheinland-Pfalz entstanden sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Das Land Rheinland-Pfalz und der Bund gewähren Ihnen als Betrieb der Landwirtschaft, des Weinbaus oder der Forstwirtschaft finanzielle Hilfen zur Beseitigung der Schäden infolge des Hochwassers und Starkregens am 14.7.2021 und 15.7.2021 in den Landkreisen Ahrweiler, Bernkastel-Wittlich, Cochem-Zell, Eifelkreis Bitburg-Prüm, Mayen-Koblenz, Trier-Saarburg und Vulkaneifel sowie der kreisfreien Stadt Trier.

Sie bekommen die Förderung unter anderem für folgende Schäden:Verlust, Zerstörung, Beschädigung und Kontamination von Betriebsgebäuden, Betriebsvorrichtungen, Maschinen, technischen Einrichtungen, Anlagen und Geräten der Innen- und Außenwirtschaft, Flächen, Tierbeständen, Betriebsmitteln, Vorräten und Lagerbestände an erzeugten Produkten,

Kosten für die Entsorgung von Schlamm, Geröll, Müll,

Aufwuchsschäden auf land- und forstwirtschaftlichen Nutzflächen einschließlich Sonderkulturflächen,

Schäden an land- und forstwirtschaftlichen Flächen, die im Interesse des Naturschutzes bewirtschaftet werden,

Schäden an Fischbeständen (Speise- und Besatzfische) in der Aquakultur, Lagerbeständen von Fischereierzeugnissen, Vorräten (beispielsweise Futtermittel), Fanggeräten und Booten

Schäden an Forstkulturen,

Schäden an land- und forstwirtschaftlicher Wegeinfrastruktur einschließlich Trockenmauern und Bewässerungsanlagen,

Evakuierungskosten,

in zwingenden Fällen die Kosten für dringend erforderliche temporäre Maßnahmen,

Wiederherstellungsaufwendungen sowie Nebenkosten der Schadensermittlung, beispielsweise Gutachterkosten, Kosten im Zusammenhang mit betrieblich notwendigen Genehmigungsverfahren.

Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt

bis zu 80 Prozent des Schadens, in Härtefällen ist eine Förderung von bis zu 100 Prozent möglich;

bei öffentlichen Trägern bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten.

Die betrieblichen Schäden müssen mindestens EUR 5.000 betragen (Bagatellgrenze). Die Schadenshöhe wird durch ein Gutachten ermittelt.

Wenn Ihr Betriebssitz in den Landkreisen Ahrweiler, Bitburg-Prüm, Mayen-Koblenz, Trier-Saarburg, Vulkaneifel sowie Bernkastel-Wittlich liegt, stellen Sie bitte bei der für den Betriebssitz zuständigen Kreisverwaltung Ihren Antrag für alle Flächen, die in Rheinland-Pfalz liegen. Das heißt, auch für die Flächen, die zwar in Rheinland-Pfalz, aber in einem der anderen Kreise liegen.

Liegt Ihr Betriebssitz nicht in einem der oben genannten Kreise, stellen Sie bitte Ihren Antrag für alle Flächen, die in Rheinland-Pfalz liegen, bei einer der oben genannten Kreisverwaltungen. Stellen Sie den Antrag bitte dort, wo der überwiegende Teil Ihrer geschädigten Flächen liegt.

Liegt die von Ihnen bewirtschaftete Fläche in Nordrhein-Westfalen (NRW), stellen Sie bitte Ihren Antrag bei der zuständigen Stelle in NRW.

Ihren Antrag für alle übrigen Maßnahmen stellen Sie bitte bei dem Dienstleistungszentrum Länderlicher Raum Mosel.

Antragsweg

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

**Fristen**

Reichen Sie bitte Ihren Antrag bis spätestens 31.12.2024 ein.

Rechtsgrundlage (Auszug)

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Richtlinie

Gewährung staatlicher Finanzhilfen zur Beseitigung der Schäden aufgrund des Starkregens und des Hochwassers am 14. und 15. Juli 2021 in den Landkreisen Ahrweiler, Bernkastel-Wittlich, Cochem-Zell, Eifelkreis Bitburg-Prüm, Mayen-Koblenz, Trier-Saarburg und Vulkaneifel sowie der kreisfreien Stadt Trier (VV Wiederaufbau RLP 2021)

Verwaltungsvorschrift der Landesregierung vom 23. September 2021 (WA)

[…]

1 Rechtsgrundlagen, Zweck der Finanzhilfen

1.1 Das Land Rheinland-Pfalz gewährt Billigkeitsleistungen im Sinne des § 53 der Landeshaushaltsordnung (LHO) vom 20. Dezember 1971 (GVBl. 1972 S. 2, BS 63-1) für Maßnahmen zur Beseitigung von Schäden aufgrund der Naturkatastrophe am 14. und 15. Juli 2021 (Starkregen, Massenbewegungen, Erdrutsche, Überschwemmungen, Hochwasser), zur Wied …

Noch nicht kuratiert

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  • Voraussetzungen
  • Förderhöhe / Konditionen
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FREMDER INHALTgeprüft einbettbar 2026-08-17
foerderdatenbank.de · abgerufen 2026-08-18
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Quellen
Förderdatenbank des Bundes (BMWK), CC BY 4.0 · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-18
Noch keine fachliche Abnahme — der Inhalt ist die extrahierte Quellenangabe, nicht eine geprüfte Auslegung.