Wiederaufbau RLP 2021 – Unternehmen und Freie Berufe
LandRheinland-PfalzZuschuss
- Ebene
- Land
- Fördergeber
- Rheinland-Pfalz
- Bundesland
- Rheinland-Pfalz
- Instrument
- Zuschuss
- Antragsstatus
- Letzter belegter Stichtag 31.12.2024; Fortführung des Programms nicht geprüft (geprüft 19.08.2026)
- Branchen
- branchenoffen
- Quelle
- Förderdatenbank des Bundes
- Fördergeber-Portal
- isb.rlp.de
Zweck
Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18
Wenn Ihnen als Selbstständige und Selbstständiger, als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft oder als Freiberuflerin und Freiberufler Sachschäden oder Einkommenseinbußen durch die Naturkatastrophe am 14.7.2021 und 15.7.2021 in bestimmten Gebieten in Rheinland-Pfalz entstanden sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Das Land Rheinland-Pfalz und der Bund gewähren Ihnen als Selbstständige und Selbstständiger, als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft oder als Freiberuflerin und Freiberufler finanzielle Hilfen zur Beseitigung der Schäden infolge des Hochwassers und Starkregens am 14.7.2021 und 15.7.2021 in den Landkreisen Ahrweiler, Bernkastel-Wittlich, Cochem-Zell, Eifelkreis Bitburg-Prüm, Mayen-Koblenz, Trier-Saarburg und Vulkaneifel sowie der kreisfreien Stadt Trier.
Sie bekommen die Förderung für
Sachschäden auf der Grundlage der Reparaturkosten,
Sachschäden auf der Grundlage des wirtschaftlichen Werts des betroffenen Vermögenswerts vor der Naturkatastrophe (Schadenersatz),
Einkommenseinbußen als direkte Folge des Schadensereignisses während eines Zeitraums von höchstens 6 Monaten nach dem Schadensereignis („Einkommensersatz“),
Kosten für Gutachtenerstellung („Gutachterkosten“) sowie
dringend erforderliche temporäre Maßnahmen (wie etwa für die Sicherung von Gebäuden).
Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt für
Selbstständige, Unternehmen und Freiberuflerinnen und Freiberufler normalerweise bis zu 80 Prozent der Reparaturkosten oder des Schadensersatzes, in Härtefällen ist eine Förderung von bis zu 100 Prozent möglich;
Infrastrukturbetreiber der Energie-, Wasser- und Telekommunikationswirtschaft, Träger wirtschaftsnaher Infrastruktur, Krankenhäuser, Rehabilitationseinrichtungen und -dienste, Angebote der Behindertenhilfe sowie Pflegeinrichtungen bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten.
Die Schäden an Ihrer Betriebsstätte müssen mindestens EUR 5.000 betragen (Bagatellgrenze). Die Schadenshöhe wird durch ein Gutachten ermittelt.
Bitte beachten Sie: Reparaturkosten und Schadensersatz schließen sich gegenseitig aus. Sie können beispielsweise bei einer beschädigten Maschine entweder Schadenersatz oder Reparaturkosten geltend machen, aber nicht beides gleichzeitig.
Als Betrieb, Selbstständige und Selbstständiger oder als Freiberuflerin und Freiberufler wenden Sie sich bitte für eine Erstberatung zur Antragstellung an die jeweils fachlich und örtlich zuständige IHK Koblenz, HWK Koblenz, IHK Trier oder HWK Trier.
Reichen Sie bitte Ihren Antrag online über das Self Service Portal der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) ein.
Als Krankenhaus oder Rehabilitationseinrichtung richten Sie bitte Ihre Antrag an das Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit.
Antragsweg
Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18
**Fristen**
Reichen Sie bitte Ihren Antrag bis spätestens 31.12.2024 ein.
Rechtsgrundlage (Auszug)
Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18
Richtlinie
Gewährung staatlicher Finanzhilfen zur Beseitigung der Schäden aufgrund des Starkregens und des Hochwassers am 14. und 15. Juli 2021 in den Landkreisen Ahrweiler, Bernkastel-Wittlich, Cochem-Zell, Eifelkreis Bitburg-Prüm, Mayen-Koblenz, Trier-Saarburg und Vulkaneifel sowie der kreisfreien Stadt Trier (VV Wiederaufbau RLP 2021)
Verwaltungsvorschrift der Landesregierung vom 23. September 2021 (WA)
[…]
1 Rechtsgrundlagen, Zweck der Finanzhilfen
1.1 Das Land Rheinland-Pfalz gewährt Billigkeitsleistungen im Sinne des § 53 der Landeshaushaltsordnung (LHO) vom 20. Dezember 1971 (GVBl. 1972 S. 2, BS 63-1) für Maßnahmen zur Beseitigung von Schäden aufgrund der Naturkatastrophe am 14. und 15. Juli 2021 (Starkregen, Massenbewegungen, Erdrutsche, Überschwemmungen, Hochwasser), zur Wied …
Zu diesen Punkten liegt noch keine geprüfte Angabe vor. Sie werden nicht geschätzt — maßgeblich ist bis dahin die Quelle des Fördergebers.
- Voraussetzungen
- Förderhöhe / Konditionen
- https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Rheinland-Pfalz/wiederaufbau-rlp-2021-unternehmen.htmlprimary · Förderdatenbank des Bundes — Detailseite (Diff-Crawling)
- https://isb.rlp.desecondary · Fördergeber-Portal: ISB