Europäischer Sozialfonds Plus (ESF+) im Saarland – Weiterbildung
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Zweck
Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18
Das Saarland unterstützt die berufliche Weiterbildung und Qualifzierung. Als Projektträger können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Das Saarland fördert mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) im Ziel „Investitionen in Beschäftigung und Wachstum“ Vorhaben aus dem Bereich Weiterbildung.
Mitfinanziert werden folgende Förderaktivitäten im spezifischen Ziel d) Unterstützung von Unternehmen im Wandel und Weiterbildung von Beschäftigten zur Unterstützung der Fachkräftesicherung:Demografie Netzwerk Saar (DNS),
Weiterbildungsberatung für KMU (WBB),
Servicestelle zur Umsetzung des Förderprogramms „Kompetenz durch Weiterbildung“ (KdW).
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses.
Der maximale Beteiligungssatz des ESF+ beträgt bis zu 40 Prozent der zuschussfähigen Gesamtausgaben.
Das Antragsverfahren ist zweistufig und bereits abgeschlossen.
Zur Ermittlung geeigneter Projektträgerinnen und Projektträger wurde im 1. Schritt zur Abgabe einer Interessenbekundung aufgerufen. Für positiv bewertete Interessenbekundungen waren Anträge an das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie zu richten.
Voraussetzungen
Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18
Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Sie mussten die in der Interessenbekundung zum Demografie Netzwerk Saar und der Weiterbildungsberatung für KMU festgelegten Förderbestimmungen jeweils einhalten.
- Sie sind aufgrund Ihrer fachlichen und persönlichen Leistungsfähigkeit für die Ausführung des jeweiligen Projekts geeignet.
Rechtsgrundlage (Auszug)
Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18
Richtlinie
Fördergrundsätze zur Gewährung von Zuwendungen für Förderaktivitäten des Programms des Saarlandes des Europäischen Sozialfonds plus in der Förderperiode 2021–2027 im Bereich der Zwischengeschalteten Stelle F/6 in der Abteilung „Energie-, Industrie- und Dienstleistungspolitik“
Bereich Weiterbildung
1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage
Das Saarland kann nach Maßgabe dieser Fördergrundsätze und der Verwaltungsvorschriften zu den §§ 23 und 44 Landeshaushaltsordnung (LHO) Zuwendungen zu den im Rahmen der Durchführung von Maßnahmen entstehenden Kosten gewähren. Grundlage hierfür ist das von der Europäischen Union (EU) genehmigte Programm des Saarlandes für den Europäischen Sozialfonds plus (ESF+) in der Förderperiode 2021–2027 in der Priorität 1 mit dem politischen Ziel „Ein soziale …
Zu diesen Punkten liegt noch keine geprüfte Angabe vor. Sie werden nicht geschätzt — maßgeblich ist bis dahin die Quelle des Fördergebers.
- Förderhöhe / Konditionen
- Antragsweg
- https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Saarland/esf-plus-weiterbildung.htmlprimary · Förderdatenbank des Bundes — Detailseite (Diff-Crawling)
- https://www.sikb.desecondary · Fördergeber-Portal: SIKB