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Saarland

Beteiligungsprogramm der Saarländischen Kapitalbeteiligungsgesellschaft (KBG) zur Förderung von kleinen und mittleren Unternehmen

LandSaarlandBeteiligung

Faktenmaschinell erzeugt · Datenstand 2026-06-10
Ebene
Land
Fördergeber
Saarland
Bundesland
Saarland
Instrument
Beteiligung
Branchen
branchenoffen
Quelle
Förderdatenbank des Bundes
Fördergeber-Portal
www.sikb.de

Zweck

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Wenn Sie als kleines oder mittleres Unternehmen im Saarland Ihre Eigenkapitalbasis erweitern möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung in Form einer Beteiligung erhalten.

Die Saarländische Kapitalbeteiligungsgesellschaft (KBG) unterstützt Sie als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) mit der Bereitstellung von Beteiligungskapital, wenn Sie zu wenig Eigenkapital haben.

Es werden unter anderem Investitionen und/oder Betriebsmittel im Rahmen folgender Vorhaben mitfinanziert:Unternehmenswachstum, Rationalisierungen oder Umstellungen bei Strukturwandel,

Existenzgründungen,

Unternehmensnachfolgen sowie

Innovationsprojekte, zum Beispiel Entwicklung und Vermarktung neuer Produkte.

Sie erhalten die Förderung in Form einer Beteiligung.

Die Höhe der Beteiligung beträgt normalerweise bis zu EUR 1 Million.

Die Beteiligung soll Ihr vorhandenes Eigenkapital nicht übersteigen.

Die Beteiligungsvergabe an Sie erfolgt in Verbindung mit einer Beteiligungsgarantie der Bürgschaftsbank Saarland GmbH in Höhe von 70 Prozent des Beteiligungsbetrags.

Die Laufzeit beträgt normalerweise bis zu 10 Jahre.

Richten Sie Ihren Antrag vor Beginn Ihres Vorhabens an Ihre Hausbank. Diese leitet Ihren Antrag an die Saarländische Kapitalbeteiligungsgesellschaft mbH weiter.

Voraussetzungen

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft gemäß KMU -Definition der EU mit Sitz oder Betriebsstätte im Saarland.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Mit der Förderung muss sich Ihre Eigenkapitalbasis erweitern.
  • Als Unternehmerin und Unternehmer oder Gesellschafterin und Gesellschafter Ihres Unternehmens sollten Sie sich angemessen am unternehmerischen Risiko beteiligen beziehungsweise Sicherheiten stellen. Dies können Sie zum Beispiel durch Folgendes tun: Einbringung von Eigenmitteln, Entnahmebeschränkungen, Gewinnthesaurierung und Übernahme einer anteiligen Beteiligungsgarantie.

Rechtsgrundlage (Auszug)

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Richtlinie

Beteiligungsprogramm der Saarländischen Kapitalbeteiligungsgesellschaft mbH (KBG) zur Förderung von kleinen und mittleren Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft im Saarland

Merkblatt Stand: Januar 2019

Wen fördern wir?

Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft im Saarland

Was fördern wir?

Investitionen und / oder Betriebsmittel, bspw. im Rahmen der folgenden Vorhaben:

Unternehmenswachstum / Rationalisierungen / Umstellungen bei Strukturwandel

Existenzgründungen

Unternehmensnachfolgen

Innovationsprojekte wie Entwicklung und Vermarktung neuer Produkte

In welchem Umfang fördern wir?

Beteiligungsbetrag:

Bis zu 1.000.000 EUR, maximal in Höhe des vorhandenen Eigenkapitals des Unternehmens. Bei der Ermittlung der Eigenmittel des Unternehmens können auch Ge …

Noch nicht kuratiert

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  • Förderhöhe / Konditionen
  • Antragsweg
DOKUMENT · PROGRAMM-STECKBRIEFZP-2026-0888PDF herunterladenIn neuem Tab öffnen ↗
FREMDER INHALTgeprüft einbettbar 2026-08-17
foerderdatenbank.de · abgerufen 2026-08-18
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Quellen
Förderdatenbank des Bundes (BMWK), CC BY 4.0 · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-18
Noch keine fachliche Abnahme — der Inhalt ist die extrahierte Quellenangabe, nicht eine geprüfte Auslegung.