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Saarland

Gründungs- und Wachstumsfinanzierung (GuW)

LandSaarlandDarlehen

Faktenmaschinell erzeugt · Datenstand 2026-06-10
Ebene
Land
Fördergeber
Saarland
Bundesland
Saarland
Instrument
Darlehen
Branchen
branchenoffen
Quelle
Förderdatenbank des Bundes
Fördergeber-Portal
www.sikb.de

Zweck

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Kurztext Wenn Sie ein Unternehmen gründen, festigen oder übernehmen oder einen Bedarf an zusätzlichen Betriebsmitteln haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten. Volltext Der Kredit Gründungs- und Wachstumsfinanzierung (GuW) der Saarländischen Investitionskreditbank (SIKB) unterstützt Sie bei der Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln im Saarland. Sie erhalten das Darlehen für Vorhaben, für die mittel- und langfristig Mittel bereitgestellt werden müssen und die einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen. Sie können das Darlehen für folgende Vorhaben einsetzen:Grundstücke und Gebäude kaufen, gewerbliche Baukosten, Maschinen, Anlagen, Fahrzeugen und Einrichtungen erwerben, Betriebs- und Geschäftsausstattung, Ausgaben für den Technologietransfer, zum Beispiel Patentrechte, Lizenzen, patentiertes oder nicht patentiertes Fachwissen, Gründung oder Übernahme von Unternehmen Übernahme einer tätigen Beteiligung in einem Unternehmen, Festigungsmaßnahmen, Vermögenswerte aus anderen Unternehmen erwerben, auch Übernahmen und tätige Beteiligungen, Waren, Material und Betriebsmittel finanzieren. Die Höhe des Darlehens beträgt maximal EUR 2 Millionen. Damit können Sie bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten finanzieren. Stellen Sie bitte Ihren Antrag bei Ihrer Hausbank oder einem anderen Kreditinstitut Ihrer Wahl. Der Förderantrag wird von dort an die SIKB weitergeleitet.

Foerderart:

darlehen

Foerderbereich:

existenzgruendung_festigung, unternehmensfinanzierung

Foerdergebiet:

saarland

Foerderberechtigte:

unternehmen, existenzgruenderin

Foerdergeber:

Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie

Ansprechpunkt:

Saarländische Investitionskreditbank AG

Franz-Josef-Röder-Straße 17

66119 Saarbrücken

Tel: 0681 30330

Fax: 0681 3033100

info@sikb.de

Saarländische Investitionskreditbank AG (SIKB)

WeiterfuehrendeLinks:

Existenzgründer & Nachfolger – GuW-Programm Unternehmen & Freiberufler – GuW-Programm

Voraussetzungen

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Antragsberechtigt sind

Existenzgründerinnen und Existenzgründer sowie Existenzfestigerinnen und Existenzfestiger im Bereich der gewerblichen Wirtschaft und der Freien Berufe,

freiberuflich Tätige,

kleine und mittlere Unternehmen ( KMU ) der gewerblichen Wirtschaft aus dem In- und Ausland, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden, sowie

Immobiliengesellschaften, die gewerblich tätig sind und gewerbliche Immobilien/Mobilien vermieten oder verpachten.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

Als Existenzgründerin und Existengründer oder Existenzfestigerin und Existenzfestiger verfügen Sie über die erforderliche fachliche und kaufmännische Qualifikation für die unternehmerische Tätigkeit sowie über hinreichenden unternehmerischen Einfluss. Sie üben die Tätigkeit, für die Sie die Förderung beantragen, im Haupterwerb aus.

Sie sind zur Geschäftsführung und Vertretung des Unternehmens befugt, entsprechend im Handelsregister eingetragen und aktiv in der Unternehmensleitung tätig.

Von der Förderung ausgeschlossen sind unter anderem

Umschuldungen und Nachfinanzierungen bereits begonnener beziehungsweise abgeschlossener Vorhaben,

Treuhandkonstruktionen,

stille Beteiligungen,

entgeltliche und sonstige Vermögensübertragungen,

Sanierungsfälle und Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der EU -Leitlinien.

Rechtsgrundlage (Auszug)

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Richtlinie Richtlinie für die Gründungs- und Wachstumsfinanzierung – Saarland (GuW - Saarland) – [zuletzt geändert durch Bekanntmachung des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie vom 18. Dezember 2023] 1. Förderziel Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) nach der Definition der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der Kommission vom 17. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union - Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) - (ABl. L 187/1 vom 26. Juni 2014) können mit Zinszuschüssen in Höhe der hierzu verfügbaren Haushaltsmittel des Saarlandes nach Maßgabe dieser Richtlinie und den Verwaltungsvorschriften zu § 44 LHO gef …

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  • Förderhöhe / Konditionen
  • Antragsweg
DOKUMENT · PROGRAMM-STECKBRIEFZP-2026-0973PDF herunterladenIn neuem Tab öffnen ↗
FREMDER INHALTgeprüft einbettbar 2026-08-17
foerderdatenbank.de · abgerufen 2026-08-18
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Quellen
Förderdatenbank des Bundes (BMWK), CC BY 4.0 · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-18
Noch keine fachliche Abnahme — der Inhalt ist die extrahierte Quellenangabe, nicht eine geprüfte Auslegung.