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Saarland

Nachhaltige Mobilität im Saarland (NMOB) – Alternative Antriebe

LandSaarlandZuschuss

Faktenmaschinell erzeugt · Datenstand 2026-06-10
Ebene
Land
Fördergeber
Saarland
Bundesland
Saarland
Instrument
Zuschuss
Branchen
branchenoffen
Quelle
Förderdatenbank des Bundes
Fördergeber-Portal
www.sikb.de

Zweck

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-17

Wenn Sie in die Nutzung von alternativen Antrieben im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Das Saarland unterstützt Sie im Rahmen der „nachhaltigen Mobilitätsstrategie“ (NMOB) bei Investitionen in die Nutzung von alternativen Antrieben im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV).

Sie bekommen die Förderung für

Netzanschlüsse für Lade- und Tankinfrastruktur für emissionsfreie Straßenfahrzeuge, die im saarländischen ÖPNV eingesetzt werden,

Elektrolyseanlagen zur Erzeugung von Wasserstoff für eine H2-Betankungsinfrastruktur,

Erwerb und/oder die Erschließung von benötigten zusätzlichen Grundstücken für die Herstellung von Lade- beziehungsweise Betankungsinfrastruktur,

Schulungen des Fahr- und Werkstattpersonals, die wegen der neu eingesetzten alternativen Antriebstechnologien erforderlich sind,

Investitionen in die digitale Infrastruktur, vor allem Software für den Betrieb und die Disposition von Fahrzeug-Flotten mit alternativen Antrieben,

innovative Projekte mit Modell- und Pilotcharakter zur Nutzung von alternativen Antrieben im ÖPNV.

Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt bei

Netzanschlüssen für Lade- und Tankinfrastruktur höchstens 40 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten, jedoch höchstens EUR 300.000 je Standort; der Fördersatz kann bei mittleren Unternehmen um 10 Prozent und bei kleinen Unternehmen um 20 Prozent erhöht werden;

Elektrolyseanlagen bis zu 45 Prozent der Investitionsausgaben; der Fördersatz kann bei mittleren Unternehmen um 10 Prozent und bei kleinen Unternehmen um 20 Prozent erhöht werden;

Erwerb und/oder Erschließung von benötigten zusätzlichen Grundstücken höchstens 40 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten, jedoch höchstens EUR 250.000 je Standort; der Fördersatz kann bei mittleren Unternehmen um 10 Prozent und bei kleinen Unternehmen um 20 Prozent erhöht werden;

Schulungen des Fahr- und Werkstattpersonals höchstens 50 Prozent der Schulungskosten, jedoch höchstens EUR 300,00 Fahrerschulungskosten je Person und höchstens EUR 1.500 Werkstattschulungskosten je Person;

Investitionen in die digitale Infrastruktur 40 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten, jedoch höchstens EUR 60.000 je Antragstellerin oder Antragsteller,

innovativen Projekten mit Modell- und Pilotcharakter bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten, jedoch höchstens EUR 100.000.

Die maximale Fördersumme, die Sie im Rahmen dieser Förderrichtlinie bekommen können, beträgt EUR 1 Million.

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme schriftlich oder digital an das Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz.

Voraussetzungen

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-17

Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen Rechts und des Privatrechts sowie natürliche Personen, soweit sie jeweils wirtschaftlich tätig sind und eine Betriebsstätte oder Niederlassung im Saarland oder in begründeten Ausnahmefällen im Bundesgebiet haben.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Ihre Infrastruktur oder Ihre Grundbesitz muss im Saarland oder in begründeten Ausnahmefällen im Bundesgebiet liegen.
  • Ihr Vorhaben muss auf den Bedarf ausgerichtet sein, der im Rahmen eines Betriebskonzepts für Fahrzeuge mit alternativen Antrieben ermittelt wird. Hiervon ausgenommen sind innovative Projekte mit Modell- und Pilotcharakter.
  • Die Eigentumsrechte an der geförderten Infrastruktur müssen generell bei Ihnen liegen, mindestens aber muss für die Dauer der Zweckbindung ein Nutzungsrecht für Sie vertraglich geregelt sein.
  • Sie stellen nachweislich einen mittel- bis langfristig wirtschaftlich tragfähigen Betrieb der Infrastruktur sicher.
  • Der Strom für eine geförderte Elektrolyseanlage muss zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energiequellen stammen. Von der Förderung ausgeschlossen sind unter anderem
  • Unternehmen in Schwierigkeiten,
  • Verwaltungskosten,
  • Rückbaumaßnahmen,
  • Planungskosten,
  • Ausgaben für den Kauf von Gebäuden und sonstigen Grundstücksaufbauten und damit in Zusammenhang stehende weitere Ausgaben.

Rechtsgrundlage (Auszug)

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-17

Richtlinie

Richtlinie zur Förderung der nachhaltigen Mobilität im Saarland (NMOB)

Teil: Alternative Antriebe (FRL – NMOB-alternative Antriebe)

Vom 01.01.2023

1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Förderziel und Zuwendungszweck

Mit der Novellierung des Klimaschutzgesetzes 2021 hat die Bundesregierung die Anhebung der jährlichen Minderungsziele pro Sektor für die Jahre 2023 bis 2030 und die gesetzliche Festlegung der jährlichen Minderungsziele für die Jahre 2031 bis 2040 beschlossen. Mit dem novellierten Gesetz wird das deutsche Treibhausgasminderungsziel für das Jahr 2030 sogar auf minus 65% gegenüber 1990 angehoben.

Die Nutzung von alternativen Antrieben im ÖPNV kann mittel- und langfristig erheblich dazu beitragen, die ehrgeizigen Klimaschutz- und Energieziele der Europäischen Uni …

Noch nicht kuratiert

Zu diesen Punkten liegt noch keine geprüfte Angabe vor. Sie werden nicht geschätzt — maßgeblich ist bis dahin die Quelle des Fördergebers.

  • Förderhöhe / Konditionen
  • Antragsweg
Quellen
Förderdatenbank des Bundes (BMWK), CC BY 4.0 · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-17
Noch keine fachliche Abnahme — der Inhalt ist die extrahierte Quellenangabe, nicht eine geprüfte Auslegung.